# taz.de -- Digitale Patientendaten: Bitte bleiben Sie gesund!
       
       > Der Bundestag hat das E-Health-Gesetz beschlossen: Ab 2018 sollen Daten
       > über Allergien und Vorerkrankungen auf der elektronischen
       > Gesundheitskarte gespeichert sein.
       
 (IMG) Bild: Die Gesundheitskarte eines Flüchtlings. Wohin die Daten darauf wohl überall gelangen?
       
       Berlin afp | Über die elektronische Gesundheitskarte sollen künftig mehr
       Patientendaten etwa zu Medikamenten und Vorerkrankungen gespeichert werden.
       Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend mit der Mehrheit der
       Koalitionsfraktionen das sogenannte E-Health-Gesetz, das auch die
       Kommunikation der Ärzte und Kliniken untereinander verbessern soll.
       Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) sieht durch die stärkere
       digitale Vernetzung im Gesundheitswesen einen „echten Nutzen für die
       Versicherten“.
       
       Die elektronische Gesundheitskarte ist ein Mammutprojekt: Die vor mehr als
       zehn Jahren gestartete Einführung der umstrittenen Karte hat bislang Kosten
       von rund einer Milliarde Euro verursacht. Es gab wiederholt Verzögerungen.
       
       Bislang sind auf der elektronischen Gesundheitskarte, die seit Jahresbeginn
       für jeden gesetzlich Versicherten Pflicht ist, nur Stammdaten wie Name,
       Geburtsdatum, Adresse und Details zur Krankenversicherung gespeichert. Ab
       2018 sollen auch Notfalldaten, etwa zu Allergien, Implantaten oder
       Vorerkrankungen gespeichert werden können, die der Arzt zum Beispiel bei
       Unfällen direkt abrufen kann.
       
       Versicherte, die mindestens drei Medikamente nehmen, haben ab Oktober 2016
       zudem Anspruch auf einen Medikationsplan auf Papier. Ab 2018 soll eine
       elektronische Version dann auch auf der Karte abrufbar sein. Perspektivisch
       können über die Gesundheitskarte auch elektronische Arztbriefe,
       Röntgenbilder oder Impfpässe ausgetauscht werden. Bis Ende 2018 sollen die
       Voraussetzungen für die elektronische Patientenakte geschaffen werden, die
       viele dieser Daten zusammenfasst.
       
       Das Gesetz schreibt einen konkreten Fahrplan für die geplanten Anwendungen
       vor. Zunächst soll es ab Mitte 2016 möglich sein, die
       Versichertenstammdaten online abzugleichen und zu aktualisieren. Allerdings
       berichtete die für die Einführung des neuen Systems zuständige Gesellschaft
       Gematik von Lieferproblemen bei entscheidenden Komponenten. Wie aus AFP
       vorliegenden Unterlagen hervorgeht, bezweifelt die Gematik daher, dass die
       Erprobungsphase, mit der die Massentauglichkeit der Geräte in Praxen und
       Kliniken getestet wird, fristgerecht abgeschlossen wird.
       
       Das Bundesgesundheitsministerium sieht den Zeitrahmen hingegen nicht in
       Gefahr und geht davon aus, dass 2016 mit der bundesweiten Einführung der
       notwendigen Telematik-Infrastruktur in Arztpraxen und Krankenhäusern
       begonnen wird. Wiederholt wies das Ministerium auch Kritik zurück, die
       Daten seien nicht sicher. Die Gesundheitskarte habe die „höchsten
       Sicherheitsstandards“.
       
       4 Dec 2015
       
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