# taz.de -- Nach Aussage im Edathy-Ausschuss: Hartmann will Geld zurück
       
       > Der SPD-Politiker Michael Hartmann ist seit Monaten krankgeschrieben.
       > Jetzt meldet er sich wegen seiner Anwaltskosten beim Bundestag.
       
 (IMG) Bild: Michael Hartmanns letzter Auftritt vor dem U-Ausschuss im Februar.
       
       Berlin taz | Lebenszeichen von Michael Hartmann: Der
       SPD-Bundestagsabgeordnete, der in der Edathy-Affäre unter Druck geriet,
       will sich von der Bundestagsverwaltung seine Anwaltskosten zurückerstatten
       lassen. Einen entsprechenden Antrag hat Hartmann nach Informationen der taz
       am Mittwoch eingereicht.
       
       Hartmann ist seit Anfang Februar krankgemeldet. Zuvor hatten ihn mehrere
       Zeugen im Untersuchungsausschuss belastet: Ihre Aussagen deuteten darauf
       hin, dass Hartmann seinen damaligen Fraktionskollegen Sebastian Edathy vor
       drohenden Kinderporno-Ermittlungen gewarnt hatte.
       
       Als Hartmann selbst zum ersten Mal als Zeuge vor dem Gremium aussagte,
       bestritt er die Vorwürfe. Als ihn der Ausschuss ein zweites Mal befragen
       wollte, verweigerte er die Aussage. Zu beiden Auftritten begleitete ihn ein
       Anwalt. Dessen Kanzlei verfasste auch die schriftliche Erklärung der
       Zeugnisverweigerung. Die Kosten für den Rechtsbeistand im U-Ausschuss muss
       der Bundestag laut Gesetz übernehmen.
       
       Die selbe Kanzlei vertritt Hartmann auch gegenüber der Staatsanwaltschaft
       Lüneburg. Die Behörde prüft im Zusammenhang mit der Edathy-Affäre seit
       Jahresbeginn den Anfangsverdacht der Strafvereitelung. Die Anwaltskosten,
       die aufgrund dieser Vorermittlungen anfallen, kann sich Hartmann nicht vom
       Bundestag zurückerstatten lassen.
       
       ## Fraktion ging in Vorleistung
       
       Das Geld, das er vom Parlament erhält, wird Hartmann allerdings ohnehin
       nicht behalten: Die Kosten für den Rechtsbeistand hatte zunächst die
       SPD-Fraktion übernommen - unter der Bedingung, dass Hartmann sie sich
       zumindest anteilig vom Bundestag zurückholt und an die Fraktion
       zurückzahlt.
       
       Die Opposition kommentiert den Deal verärgert. Die Erstattung der
       Anwaltskosten sei zwar Hartmanns gutes Recht, sagt Irene Mihalic,
       Grünen-Obfrau im Edathy-Ausschuss. Aber: „Anstatt wie auch vom
       SPD-Vorsitzenden Gabriel gefordert nun endlich mit einer umfassenden
       Aussage zur Wahrheitsfindung beizutragen, scheint es Michael Hartmann mehr
       darum zu gehen, seine Fraktion bei der Bezahlung seiner Anwaltskosten zu
       entlasten.“
       
       Wann Hartmann selbst in den Bundestag zurückkehrt, ist derweil offen.
       Krankgeschrieben ist er bis zum 20. September; ob die Ärzte sein Attest
       erneut verlängern werden, ist laut seiner persönlichen Sprecherin noch
       unklar.
       
       10 Sep 2015
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Tobias Schulze
       
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