# taz.de -- Vergewaltigung im Strafrecht: „Maas kann sich nicht wegducken“
       
       > Die Grünen fordern den Justizminister mit einem Antrag auf,
       > Vergewaltigung im Strafrecht klarer zu definieren. Die Union ist offen
       > dafür.
       
 (IMG) Bild: Ein wegen Vergewaltigung angeklagter Mann sitzt in Dortmund vor Gericht
       
       BERLIN taz | Im Bundestag mehren sich die Stimmen, die das
       Justizministerium auffordern, den Vergewaltigungsparagrafen im Strafrecht
       zu verschärfen. Die Grünen-Fraktion will einen Antrag einbringen, der die
       schwarz-rote Regierung auffordert, Artikel 36 der Istanbul-Konvention des
       Europarats umzusetzen und bestehende Strafbarkeitslücken bei sexueller
       Gewalt zu schließen.
       
       „Auch Fachleute vom Deutschen Institut für Menschenrechte und dem Deutschen
       Juristinnenbund sehen hier Handlungsbedarf“, sagte die frauenpolitische
       Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws. „Justizminister Heiko Maas kann sich
       nicht wegducken.“
       
       Im jetzigen Strafrecht muss eine Vergewaltigung mit Zwang oder Drohungen
       durchgesetzt werden oder eine „schutzlose Lage“ des Opfers ausgenutzt
       werden. Die Grünen erklären nun, damit würden Fälle nicht geahndet, in
       denen das Opfer mit Worten widerspreche, aus Angst erstarrt sei und sich
       nicht wehre, körperlichen Widerstand als aussichtslos erachte oder weitere
       Verletzungen befürchte.
       
       „Das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung wird damit nicht
       voraussetzungslos geschützt“, stellen die Grünen in dem Antrag fest, der
       der taz vorliegt. Stattdessen müsse es aktiv verteidigt werden. Den
       voraussetzungslosen Schutz verlangt aber die Europaratskonvention, die
       Deutschland im Jahr 2011 unterzeichnet hat.
       
       Das Justizministerium hat zwar den Entwurf einer Novelle des
       Sexualstrafrechts vorgelegt, den Vergewaltigungs-Paragrafen 177 dabei aber
       nicht angetastet. Die Grünen-Fraktion fordert die Regierung nun auf, einen
       Gesetzentwurf vorzulegen, der den entsprechenden Artikel 36 der Konvention
       umsetze.
       
       Auch die Linke fordert die Regierung zum Handeln auf. Sogar der
       Koalitionspartner sieht in Maas’ Gesetzentwurf eine Lücke: Elisabeth
       Winkelmeier-Becker, rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion im
       Bundestag, hatte dem ARD-Magazin „Kontraste“ kürzlich gesagt: „Es kann
       nicht sein, dass bei einem Fall, in dem klar ist, dass das Verhalten des
       Täters dem Willen des Opfers widerspricht, der Täter ohne Strafe ausgeht
       und dem Opfer auch noch der Vorwurf gemacht wird, es hätte sich anders
       verhalten sollen.“
       
       Nach einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen
       werden in Deutschland immer weniger Vergewaltiger verurteilt: Vor 20 Jahren
       hätten 21,6 Prozent der Frauen, die Anzeige erstatteten, die Verurteilung
       des Täters erlebt – 2012 seien es noch 8,4 Prozent gewesen. Eine Ursache
       sieht Direktor Christian Pfeiffer in der Rechtsprechung.
       
       9 Jul 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heide Oestreich
       
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