# taz.de -- BKA-Reform: Online oder nichts
> Innenminister Schäuble pokert hoch. Damit Polizisten heimlich auf
> Festplatten stöbern können, riskiert er eine Hängepartie bei der
> BKA-Reform.
(IMG) Bild: Setzt alles auf eine Karte: Wolfgang Schäuble
Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) pokert hoch. Sein Ziel: Er will
sowohl das Bundeskriminalamt (BKA) zur Präventivpolizei ausbauen als auch
die hoch umstrittene Onlinedurchsuchung einführen. Die Rechtsexperten der
SPD, wie zum Beispiel Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, wollen aber
die heimliche Ausspähung auf Computerfestplatten erst noch diskutieren.
Schäuble setzt nun alles auf eine Karte. Ohne Onlinedurchsuchung will er
die BKA-Reform gar nicht erst im Kabinett beschließen lassen. Die Folge:
Das BKA bekommt bis auf weiteres gar keine neuen Befugnisse.
Die harte Haltung des Innenministers könnte der SPD nutzen. Denn jetzt
steht der Innenminister als Blockierer da. Ihm ist die BKA-Reform
offensichtlich weniger wichtig als sein Prestigeprojekt, der
Bundestrojaner. Schäuble kann aber auch gewinnen. Wenn die SPD in einigen
Wochen der Onlinedurchsuchung doch zustimmt, dann hat er alles bekommen,
was er wollte. Immerhin halten einige SPD-Politiker, wie der
innenpolitische Sprecher Dieter Wiefelspütz, den Einsatz von
Spionagesoftware gegen Terroristen und Schwerkriminelle grundsätzlich für
richtig.
Im 74-seitigen Gesetzentwurf zur Novelle des BKA-Gesetzes, der der taz
vorliegt, sucht man das Wort "Onlinedurchsuchung" zwar vergebens. Dort ist
nur etwas vage vom "heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme"
die Rede. Die Formulierung wurde aber bewusst so gewählt, damit
verschiedene Vorgehensweisen der Polizei erfasst werden. Zum einen könnte
sie den Inhalt einer Festplatte, zum Beispiel über eine bestehende
Internetverbindung, auf einen Polizeicomputer kopieren. Zum anderen könnten
jedoch auch über einen längeren Zeitraum die Tasteneingaben auf dem
Computerkeyboard mithilfe eines "key-loggers" protokolliert werden.
Die Maßnahme müsste von Gericht genehmigt werden, zuständig wäre das
Amtsgericht Wiesbaden. Den Antrag könnte nur BKA-Präsident Ziercke oder
einer seiner Stellvertreter stellen. Die Computerüberwachung würde für
zunächst maximal drei Monate genehmigt, wenn die Abwehr von Terrorangriffen
auf anderem Wege "wesentlich erschwert" wäre. Eine Verlängerung ist
möglich.
Die Lösung des Koalitionsstreites soll nun eine Arbeitsgruppe unter Leitung
von Innenstaatssekretär August Hanning bringen, an der auch Beamte des
Justizministeriums sowie Abgeordnete von SPD und CDU/CSU teilnehmen. Das
Bundesinnenministerium drückt aufs Tempo. In den nächsten sechs Wochen sind
mehrere Termine geplant.
Wiefelspütz jedoch will auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
warten, sagte er jüngst im taz-Interview (taz vom 29. 6. 2007). Das muss
sich mit Onlinedurchsuchungen durch den NRW-Verfassungsschutz beschäftigen.
Eine mündliche Verhandlung wird für den Herbst erwartet, das Urteil könnte
dann im Januar erfolgen.
Viel zu spät, findet Schäuble. Er will das Thema offensichtlich aus dem
kommenden Bundestagswahlkampf heraushalten. Wenn die Privatsphäre der
Bürger zu sehr betroffen ist, scheinen härtere Antiterrorgesetze also kein
Winner-Thema zu sein.
13 Jul 2007
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
## TAGS
(DIR) Schwerpunkt Überwachung
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