# taz.de -- BKA-Reform: Online oder nichts
       
       > Innenminister Schäuble pokert hoch. Damit Polizisten heimlich auf
       > Festplatten stöbern können, riskiert er eine Hängepartie bei der
       > BKA-Reform.
       
 (IMG) Bild: Setzt alles auf eine Karte: Wolfgang Schäuble
       
       Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) pokert hoch. Sein Ziel: Er will
       sowohl das Bundeskriminalamt (BKA) zur Präventivpolizei ausbauen als auch
       die hoch umstrittene Onlinedurchsuchung einführen. Die Rechtsexperten der
       SPD, wie zum Beispiel Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, wollen aber
       die heimliche Ausspähung auf Computerfestplatten erst noch diskutieren.
       Schäuble setzt nun alles auf eine Karte. Ohne Onlinedurchsuchung will er
       die BKA-Reform gar nicht erst im Kabinett beschließen lassen. Die Folge:
       Das BKA bekommt bis auf weiteres gar keine neuen Befugnisse.
       
       Die harte Haltung des Innenministers könnte der SPD nutzen. Denn jetzt
       steht der Innenminister als Blockierer da. Ihm ist die BKA-Reform
       offensichtlich weniger wichtig als sein Prestigeprojekt, der
       Bundestrojaner. Schäuble kann aber auch gewinnen. Wenn die SPD in einigen
       Wochen der Onlinedurchsuchung doch zustimmt, dann hat er alles bekommen,
       was er wollte. Immerhin halten einige SPD-Politiker, wie der
       innenpolitische Sprecher Dieter Wiefelspütz, den Einsatz von
       Spionagesoftware gegen Terroristen und Schwerkriminelle grundsätzlich für
       richtig.
       
       Im 74-seitigen Gesetzentwurf zur Novelle des BKA-Gesetzes, der der taz
       vorliegt, sucht man das Wort "Onlinedurchsuchung" zwar vergebens. Dort ist
       nur etwas vage vom "heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme"
       die Rede. Die Formulierung wurde aber bewusst so gewählt, damit
       verschiedene Vorgehensweisen der Polizei erfasst werden. Zum einen könnte
       sie den Inhalt einer Festplatte, zum Beispiel über eine bestehende
       Internetverbindung, auf einen Polizeicomputer kopieren. Zum anderen könnten
       jedoch auch über einen längeren Zeitraum die Tasteneingaben auf dem
       Computerkeyboard mithilfe eines "key-loggers" protokolliert werden.
       
       Die Maßnahme müsste von Gericht genehmigt werden, zuständig wäre das
       Amtsgericht Wiesbaden. Den Antrag könnte nur BKA-Präsident Ziercke oder
       einer seiner Stellvertreter stellen. Die Computerüberwachung würde für
       zunächst maximal drei Monate genehmigt, wenn die Abwehr von Terrorangriffen
       auf anderem Wege "wesentlich erschwert" wäre. Eine Verlängerung ist
       möglich.
       
       Die Lösung des Koalitionsstreites soll nun eine Arbeitsgruppe unter Leitung
       von Innenstaatssekretär August Hanning bringen, an der auch Beamte des
       Justizministeriums sowie Abgeordnete von SPD und CDU/CSU teilnehmen. Das
       Bundesinnenministerium drückt aufs Tempo. In den nächsten sechs Wochen sind
       mehrere Termine geplant.
       
       Wiefelspütz jedoch will auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
       warten, sagte er jüngst im taz-Interview (taz vom 29. 6. 2007). Das muss
       sich mit Onlinedurchsuchungen durch den NRW-Verfassungsschutz beschäftigen.
       Eine mündliche Verhandlung wird für den Herbst erwartet, das Urteil könnte
       dann im Januar erfolgen.
       
       Viel zu spät, findet Schäuble. Er will das Thema offensichtlich aus dem
       kommenden Bundestagswahlkampf heraushalten. Wenn die Privatsphäre der
       Bürger zu sehr betroffen ist, scheinen härtere Antiterrorgesetze also kein
       Winner-Thema zu sein.
       
       13 Jul 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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