# taz.de -- Online-Durchsuchungen: Schäuble bleibt bei Schnüffel-Plan
       
       > Der Innenminister sei bereit, von den umstrittenen Online-Durchsuchungen
       > abzusehen, behauptete Justizministerin Zypries - prompt reagierte
       > Schäuble.
       
 (IMG) Bild: Ausspähen oder nicht - das ist die Frage
       
       BERLIN taz/AP Im Streit über heimliche Online-Durchsuchungen sind die
       Fronten zwischen Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Innenminister
       Wolfgang Schäuble (CDU) verhärtet. Schäubles Sprecherin Gabriele Hermani
       stellte am Freitag in Berlin klar, dass es "kein BKA-Gesetz ohne
       Online-Durchsuchung geben" werde. Zypries hatte zuvor in einem Interview
       den Eindruck vermittelt, eine Einigung sei möglich.
       
       "Der Innenminister scheint inzwischen von seiner Forderung abzurücken, dass
       der Gesetzentwurf zu den neuen Zuständigkeiten des Bundeskriminalamts die
       heimlichen Online-Durchsuchungen enthalten muss", sagte Zypries der
       "Berliner Zeitung". Die SPD-Politikerin erklärte weiter, es scheine sich
       abzuzeichnen, dass Schäuble das BKA-Gesetz ohne den strittigen Punkt den
       Ländern zur Abstimmung vorlegen werde. "Das ist vernünftig und entspricht
       der Position der SPD." Die Online-Durchsuchungen könnten dann in Ruhe
       parallel beraten werden. Zudem könne berücksichtigt werden, wie das
       Bundesverfassungsgericht die Klage gegen die Online-Durchsuchungen bewerte.
       
       Hermani hingegen betonte: "Wir sind in der Ressortabstimmung mit dem
       BKA-Gesetz - und mit der Online-Durchsuchung". Damit dürfte der seit Wochen
       andauernde Streit zwischen den Ministerien weitergehen.
       
       Zypries begründete die Vorbehalte der SPD gegen die Pläne Schäubles damit,
       dass Online-Durchsuchungen ein extremer Eingriff in die Privatsphäre seien.
       "Bevor dieses Ermittlungsinstrument eingeführt wird, müssen die technischen
       Möglichkeiten, deren Folgen und die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen
       geklärt werden", sagte die Ministerin.
       
       Es müsse auch geprüft werden, wie Dritte geschützt werden könnten, sagte
       Zypries. "Was geschieht beispielsweise, wenn das Bundeskriminalamt einen
       Trojaner in einem Computer platziert, der mit einem Krankenhaus verbunden
       ist? Kann die Polizei dann sämtliche Krankenakten einsehen? Ich glaube
       nicht, dass diese Fragen schon genau durchdacht sind."
       
       27 Jul 2007
       
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