# taz.de -- BKA-Reform II: Selbst Urlaubsfotos nicht mehr sicher
       
       > Das neue BKA-Gesetz gibt den Beamten weitreichende Befugnisse. Auch
       > private Telefongespräche dürfen aufgezeichnet werden.
       
 (IMG) Bild: Ein harmloses Urlaubsfoto? Das kann ja jeder behaupten.
       
       FREIBURG taz Das Bundeskriminalamt soll alles dürfen, was eine
       Landespolizei heute schon darf - und möglichst noch ein bisschen mehr. Das
       ist das Ziel der BKA-Reform. In dem neuen Gesetz soll daher ein neuer
       Abschnitt "Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus" eingeführt
       werden.
       
       Das BKA könnte sich dann in drei Konstellationen um islamistische Gefährder
       kümmern: wenn eine länderübergreifende Gefahr vorliegt, wenn unklar ist,
       welches Land zuständig wäre, und wenn die Länder um Übernahme bitten.
       Bisher war die präventive Abwehr von Terroranschlägen Aufgabe der
       Länderpolizeien, vor allem der Landeskriminalämter.
       
       BKA-Chef Ziercke geht davon aus, dass beim islamistischen Terror häufig
       eine länderübergreifende Gefahr vorliegt. Im Gespräch mit der taz machte er
       folgende Rechnung auf: "Derzeit gibt es bundesweit im Bereich Islamismus
       228 Ermittlungsverfahren, 109 davon betreibt das BKA. So ähnlich wird es
       bei der Gefahrenabwehr wohl auch aussehen." Ganz so einfach ist es aber
       nicht. Denn laut Gesetzesbegründung muss bei einer länderübergreifenden
       Gefahr "mehr als ein Land betroffen sein". Das dürfte selbst bei Anschlägen
       mit hunderten von Toten selten der Fall sein.
       
       Schäubles Gesetzentwurf räumt dem BKA allerdings ein "Selbsteintrittsrecht"
       nach eigenem Ermessen ein. Wenn es sich für zuständig hält und genügend
       Ressourcen hat, kann es die Länderpolizeien per "Übernahmefernschreiben"
       darüber informieren, wer jetzt den Hut auf hat.
       
       In insgesamt 25 Paragrafen, die von 20a bis 20y reichen, werden dem BKA
       neue präventive Befugnisse eingeräumt. So kann es Gefährder in Gewahrsam
       nehmen oder die Wohnung durchsuchen. Interessant sind vor allem die
       geheimen Polizeimethoden. So kann das BKA künftig selbst präventive
       Rasterfahndungen durchführen. Bisher konnte es nur die Rasterfahndungen der
       Länder koordinieren. Auch das vorrübergehende Abhören von Telefonen ist zur
       Abwehr einer "dringenden Gefahr" für Leib und Leben möglich. Außerdem soll
       das BKA präventiv Wohnungen verwanzen können - auch das eine Befugnis, die
       die Länderpolizeien schon lange haben.
       
       Für Diskussionen dürfte insbesondere die Idee sorgen, den Lauschangriff
       auch dann zuzulassen, wenn möglicherweise Privatgespräche geführt werden.
       Schäuble will dann ein "Richterband" mitlaufen lassen. Das bedeutet: Ein
       Richter sichtet anschließend das Material und gibt der Polizei nur die
       Teile der Gespräche, die nicht die Privatsphäre betreffen. Justizministerin
       Zypries war bisher bei der Strafverfolgung der Auffassung, ein Richterband
       verstoße gegen die Vorgaben des Verfassungsgerichts zum Großen
       Lauschangriff.
       
       Im Vergleich zu den Befugnissen der Landespolizeien ist vor allem die
       Möglichkeit der Onlinedurchsuchung von Computern neu. Auf der Festplatte
       dürfte dann aber nur unter Verwendung von Suchbegriffen gestöbert werden,
       "die nicht zur Erfassung von Inhalten aus dem Kernbereich privater
       Lebensgestaltung" führen, so Paragraf 20v. Allerdings dürfte das BKA
       durchaus nach "Urlaubsbildern" suchen, wenn sich dahinter möglicherweise
       Fotos aus Al-Qaida-Camps verbergen.
       
       12 Jul 2007
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
       
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