# taz.de -- Bankdaten-Übermittlung: Neuer Vorschlag für Swift-Abkommen
       
       > Nachdem das erste Abkommen am Widerstand des Europaparlaments gescheitert
       > ist, verhandeln die USA und die Europäische Union nun erneut über die
       > Übermittlung von Bankdaten.
       
 (IMG) Bild: Deutsche SWIFT-Geschäftsstelle in Frankfurt.
       
       BRÜSSEL taz | Die Verhandlungen über ein Bankdatenabkommen mit den USA
       gehen in die nächste Runde. Gestern stellten die zuständigen
       EU-Kommissarinnen Cecilia Malmström (Inneres) und Viviane Reding (Justiz)
       die Kernpunkte vor, mit denen sie in die Gespräche mit den amerikanischen
       Partnern einsteigen wollen. Ein erster Anlauf war Mitte Februar am Veto des
       Europaparlaments gescheitert. Darauf hatte die EU das provisorische
       Übergangsabkommen gekündigt.
       
       "Wir haben unsere Lektion gelernt", erklärte die schwedische
       Innenkommissarin gestern. "Um eine zweite Panne zu vermeiden, haben wir bei
       der Vorbereitung des Mandats mit den Abgeordneten des Europaparlaments in
       engem Kontakt gestanden." Der grüne Abgeordnete Jan Philipp Albrecht, ein
       Kritiker des ursprünglichen Abkommens, sieht die Entwicklung positiv. Der
       taz sagte er: "Das ist ein neuer Geist der Zusammenarbeit. Die Inhalte sind
       aber nach wie vor unklar."
       
       Malmström und Reding glauben, die Kritikpunkte des Parlaments
       berücksichtigt zu haben. Nach dem neuen Abkommen sollen Daten nur bei
       konkretem Terrorverdacht übermittelt werden. Ein Richter soll jede Abfrage
       genehmigen. Unklar ist, wie sich die Garantien damit vereinbaren lassen,
       dass aus technischen Gründen meist große Datenmengen über den Atlantik
       geschickt werden. In den Erläuterungen der Kommission heißt es: "Es liegt
       im Wesen des Terrorermittlungsprogramms TFTP, dass jeden Monat eine große
       Datenmenge übermittelt wird. Wenn die Behörde Daten anfordert, kennt sie
       die Identität der Terroristen noch nicht, die sechs Monate später
       vielleicht einen Anschlag planen."
       
       Das Parlament dürfte damit Bauchschmerzen haben. Abfragen auf Vorrat führen
       sowohl den Richtervorbehalt ad absurdum als auch die Möglichkeit von
       einzelnen Betroffenen, gegen die Übermittlung ihrer Daten zu klagen. Jan
       Philipp Albrecht sieht auch die geplante Speicherzeit von fünf Jahren
       problematisch. Das Bundesverfassungsgericht habe erst kürzlich deutlich
       gemacht, dass es eine Speicherung von sechs Monaten für die absolute
       Obergrenze halte.
       
       Cecilia Malmström hält ihren Kritikern entgegen, es handle sich um ein
       Mandat, das in den Verhandlungen noch verbessert werden könne. Da die
       Amerikaner aber an einem möglichst umfangreichen und unbeschränkten Zugriff
       auf europäische Bankdaten interessiert sind, dürfte das Gegenteil der Fall
       sein.
       
       25 Mar 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniela Weingärtner
       
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