# taz.de -- Bankdaten-Abkommen Swift: Auch Europol soll Zugriff erhalten
       
       > Der Vertrag ist unterschrieben, die EU-Kommissarin jubelt. Die Zustimmung
       > des EU-Parlaments aber ist längst nicht sicher. Kritik kommt von
       > Parlamentariern und Datenschützern.
       
 (IMG) Bild: Hin und her und her und hin: Immernoch gibt´s Verwirrung um das Swift-Abkommen.
       
       BERLIN taz | Am Wochenende hat sich die EU-Kommission mit den USA auf den
       Vertragstext des Swift-Abkommens geeinigt. Das Abkommen, das die
       Übermittlung europäischer Bankdaten an US-Terrorfahnder regelt, wurde von
       beiden Seiten unterschrieben. Endgültig beschlossen ist Swift aber längst
       nicht. Kritik kommt aus dem Parlament und von Datenschützern.
       
       Die EU-Innenkommissarin Cecila Malmstöm jubelt dennoch jetzt schon. Die USA
       seien praktisch auf alle Wünsche der EU eingegangen, teilte sie am Montag
       mit. Deshalb drückt sie auf´s Tempo. Noch im Juli soll das EU-Parlament
       sowie die 27 EU-Staaten zustimmen.
       
       "Malmström reitet sich immer weiter rein", kritisiert der grüne
       EU-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht. Bei wesentlichen Punkten habe sich
       nichts geändert. Es sei "absoluter Quatsch", dass die USA auf die Wünsche
       der EU eingegangen seien. "Es werden weiter ganze Datenpakete von völlig
       unbescholtenen EU-BürgerInnen an die US-Terrorfahnder weitergeleitet",
       sagte er der Onlineausgabe der taz.
       
       Neu in dem Vertrag ist die Zwischenschaltung der europäischen
       Polizeibehörde Europol. Bevor der belgische Finanzdienstleister Swift die
       von den USA gewünschten Daten weiterleitet, soll künftig Europol darüber
       entscheiden, ob die Anfrage gerechtfertigt sei. Grundsätzlich sei das
       positiv, so Albrecht. "Europol ist aber eine Polizeibehörde mit
       Eigeninteressen, keine unabhängige Justizbehörde". Europol kann laut
       Abkommen die Auswertung der Daten von den USA künftig erfragen und somit
       selbst auf sensible Bankdaten zugreifen.
       
       Deutschlands oberster Datenschützer Peter Schaar spricht von "kosmetischen
       Veränderungen" des Vertragstextes, die nicht ausreichten. "Nicht hinnehmbar
       ist, dass die Daten in den USA regelmäßig fünf Jahre gespeichert bleiben
       sollen", so Schaar.
       
       Ob das Abkommen in seiner jetzigen Form tatsächlich umgesetzt wird, stehe
       laut Jan Philipp Albrecht auf der Kippe. "Es kommt auf jede Stimme an. Vor
       allem auch auf die deutsche Bundesregierung", sagte er. Ein erster Entwurf
       des Swift-Abkommens war im Februar vom EU-Parlament abgelehnt worden.
       
       15 Jun 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Paul Wrusch
       
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