# taz.de -- Terrorbekämpfung und Swift: Al-Qaida öffnete die Schleusen
> Auch ohne Swift arbeiten die USA und europäische Regierungen eng
> zusammen. Die Zusammenarbeit bei der Terrorprävention wird derzeit noch
> ohne Abkommen abgewickelt.
(IMG) Bild: New York am 11.09.2001 (<a href="www.abcnews.go.com">ABC News</a>)
BERLIN taz | Der geplante Zugriff auf die Bankdaten von Swift ist nur ein
kleiner Ausschnitt der transatlantischen Zusammenarbeit bei der
Terrorbekämpfung. Bei der Strafverfolgung funktioniert die Zusammenarbeit
traditionell gut, immer wichtiger wird aber die Prävention im Vorfeld von
Straftaten.
Früher war diese Unterscheidung nicht sehr wichtig. Gruppen wie die RAF
hatten feste Strukturen, schon die Mitgliedschaft war strafbar. Deshalb war
jedes polizeiliche Handeln stets Strafverfolgung, die Prävention wurde
nebenbei miterledigt. Beim islamistischen Terror dominieren aber netzartige
Strukturen, es gibt spontane Radikalisierung und Einzeltäter. Deshalb wurde
Prävention in letzter Zeit immer wichtiger.
Auch die Notwendigkeit zu transatlantischer Zusammenarbeit war bei der
Terrorbekämpfung früher gering. Die RAF mordete in Deutschland, die
Weathermen bombten in den USA, global agierten allenfalls
Befreiungsbewegungen wie die palästinensische PFLP. Ein internationaler
Terrorismus, der sowohl Europa als auch die USA bedroht, wird erst seit den
Al-Qaida-Anschlägen von 2001 wahrgenommen. Seither ist der Bedarf an
Informationsaustausch massiv gestiegen.
Bisher läuft die Zusammenarbeit mit den USA allerdings in der Regel nicht
über europäische Kanäle, sondern zwischen den Nationalstaaten. So gilt in
Deutschland für die Strafverfolgung ein Rechtshilfeabkommen, das erst 2003
beschlossen wurde. Bis dahin wurde von Fall zu Fall über die Rechtshilfe
entschieden. Das Abkommen ermöglicht nicht nur den üblichen Austausch von
Dokumenten oder die Vernehmung von Zeugen, sondern regelt auch die
Zusammenarbeit bei "besonderen Ermittlungsmethoden". Gemeint sind etwa die
Überwachung des Fernmeldeverkehrs und sogar verdeckte Ermittlungen im
jeweils anderen Land.
Die Zusammenarbeit bei der Terrorprävention wird derzeit noch ohne Abkommen
abgewickelt. Wenn das Bundeskriminalamt Daten an die USA weitergibt, ist
das BKA-Gesetz die Rechtsgrundlage. Danach entscheidet das Amt im
Einzelfall, welche Informationen die USA erhalten.
Für Teile der Polizeizusammenarbeit haben Bundesregierung und USA
allerdings 2008 ein Abkommen ausgehandelt, das aber noch nicht in Kraft
ist. Dieser Vertrag zur "Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung
und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität" räumt den USA Zugriff auf die
vom BKA gespeicherten Fingerabdrücke und DNA-Profile ein, Letzteres
allerdings nicht zu präventiven Zwecken. Außerdem wird die Übermittlung von
sogenannten Gefährderdaten näher geregelt. Gemeint sind Informationen über
Personen, bei denen aufgrund "bestimmter Tatsachen" vermutet wird, dass sie
Anschläge begehen wollen. Solche Gefährderdaten sollen auch ohne Ersuchen
den USA übermittelt werden. Das Abkommen gilt den Regierungen als Vorbild
für andere EU-Staaten.
Zum Verdruss des Bundesinnenministeriums hat das schwarz-grün regierte
Hamburg auf Grundlage einer Absprache aus den Fünfzigerjahren das
Inkrafttreten des Vertrags gestoppt. Hinter der Blockade steht Hamburgs
Justizsenator Till Steffen (Grüne), dem der Datenschutz in dem Abkommen
nicht genügt.
Dass der Datenschutz bei der Polizeizusammenarbeit mit den USA ein
Schwachpunkt ist, sieht man auch auf europäischer Ebene so. Ziel ist es
deshalb, ein spezielles Datenschutzabkommen für die Polizeikooperation
abzuschließen. Darauf soll dann später bei allen Formen der Zusammenarbeit
Bezug genommen werden. Die Verhandlungen hierfür haben aber erst begonnen.
12 Feb 2010
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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