# taz.de -- Terrorbekämpfung und Swift: Al-Qaida öffnete die Schleusen
       
       > Auch ohne Swift arbeiten die USA und europäische Regierungen eng
       > zusammen. Die Zusammenarbeit bei der Terrorprävention wird derzeit noch
       > ohne Abkommen abgewickelt.
       
 (IMG) Bild: New York am 11.09.2001 (<a href="www.abcnews.go.com">ABC News</a>)
       
       BERLIN taz | Der geplante Zugriff auf die Bankdaten von Swift ist nur ein
       kleiner Ausschnitt der transatlantischen Zusammenarbeit bei der
       Terrorbekämpfung. Bei der Strafverfolgung funktioniert die Zusammenarbeit
       traditionell gut, immer wichtiger wird aber die Prävention im Vorfeld von
       Straftaten.
       
       Früher war diese Unterscheidung nicht sehr wichtig. Gruppen wie die RAF
       hatten feste Strukturen, schon die Mitgliedschaft war strafbar. Deshalb war
       jedes polizeiliche Handeln stets Strafverfolgung, die Prävention wurde
       nebenbei miterledigt. Beim islamistischen Terror dominieren aber netzartige
       Strukturen, es gibt spontane Radikalisierung und Einzeltäter. Deshalb wurde
       Prävention in letzter Zeit immer wichtiger.
       
       Auch die Notwendigkeit zu transatlantischer Zusammenarbeit war bei der
       Terrorbekämpfung früher gering. Die RAF mordete in Deutschland, die
       Weathermen bombten in den USA, global agierten allenfalls
       Befreiungsbewegungen wie die palästinensische PFLP. Ein internationaler
       Terrorismus, der sowohl Europa als auch die USA bedroht, wird erst seit den
       Al-Qaida-Anschlägen von 2001 wahrgenommen. Seither ist der Bedarf an
       Informationsaustausch massiv gestiegen.
       
       Bisher läuft die Zusammenarbeit mit den USA allerdings in der Regel nicht
       über europäische Kanäle, sondern zwischen den Nationalstaaten. So gilt in
       Deutschland für die Strafverfolgung ein Rechtshilfeabkommen, das erst 2003
       beschlossen wurde. Bis dahin wurde von Fall zu Fall über die Rechtshilfe
       entschieden. Das Abkommen ermöglicht nicht nur den üblichen Austausch von
       Dokumenten oder die Vernehmung von Zeugen, sondern regelt auch die
       Zusammenarbeit bei "besonderen Ermittlungsmethoden". Gemeint sind etwa die
       Überwachung des Fernmeldeverkehrs und sogar verdeckte Ermittlungen im
       jeweils anderen Land.
       
       Die Zusammenarbeit bei der Terrorprävention wird derzeit noch ohne Abkommen
       abgewickelt. Wenn das Bundeskriminalamt Daten an die USA weitergibt, ist
       das BKA-Gesetz die Rechtsgrundlage. Danach entscheidet das Amt im
       Einzelfall, welche Informationen die USA erhalten.
       
       Für Teile der Polizeizusammenarbeit haben Bundesregierung und USA
       allerdings 2008 ein Abkommen ausgehandelt, das aber noch nicht in Kraft
       ist. Dieser Vertrag zur "Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung
       und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität" räumt den USA Zugriff auf die
       vom BKA gespeicherten Fingerabdrücke und DNA-Profile ein, Letzteres
       allerdings nicht zu präventiven Zwecken. Außerdem wird die Übermittlung von
       sogenannten Gefährderdaten näher geregelt. Gemeint sind Informationen über
       Personen, bei denen aufgrund "bestimmter Tatsachen" vermutet wird, dass sie
       Anschläge begehen wollen. Solche Gefährderdaten sollen auch ohne Ersuchen
       den USA übermittelt werden. Das Abkommen gilt den Regierungen als Vorbild
       für andere EU-Staaten.
       
       Zum Verdruss des Bundesinnenministeriums hat das schwarz-grün regierte
       Hamburg auf Grundlage einer Absprache aus den Fünfzigerjahren das
       Inkrafttreten des Vertrags gestoppt. Hinter der Blockade steht Hamburgs
       Justizsenator Till Steffen (Grüne), dem der Datenschutz in dem Abkommen
       nicht genügt.
       
       Dass der Datenschutz bei der Polizeizusammenarbeit mit den USA ein
       Schwachpunkt ist, sieht man auch auf europäischer Ebene so. Ziel ist es
       deshalb, ein spezielles Datenschutzabkommen für die Polizeikooperation
       abzuschließen. Darauf soll dann später bei allen Formen der Zusammenarbeit
       Bezug genommen werden. Die Verhandlungen hierfür haben aber erst begonnen.
       
       12 Feb 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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