# taz.de -- Längere AKW-Laufzeiten: Dürfen die das?
       
       > Bevor die Meiler tatsächlich länger laufen, gilt es noch ein paar Hürden
       > zu nehmen: Bundespräsident, Verfassungsgericht, neue Regierung: Sie alle
       > dürfen mitreden.
       
 (IMG) Bild: Könnte die Laufzeitverlängerung theoretisch stoppen: Bundespräsident Christian Wulff.
       
       BERLIN/FREIBURG taz | Wie lässt sich der von der Bundesregierung
       beschlossene Ausstieg aus dem Ausstieg noch verhindern? Diese Frage
       beschäftigt derzeit Opposition und Anti-Atom-Bewegung gleichermaßen. An
       mehreren Stellen können die Pläne noch scheitern:
       
       Zunächst müssen die notwendigen Gesetze vom Bundestag verabschiedet werden.
       Nachdem sich Fraktionsspitzen und Minister verständigt haben, ist hier aber
       kein ernsthafter Widerstand mehr zu erwarten.
       
       Fraglich ist noch, ob die EU-Kommission der Laufzeitverlängerung zustimmen
       muss. Das hatte am Wochenende die Umweltorganisation Greenpeace erklärt.
       EU-Energiekommissar Günther Oettinger widersprach am Montag jedoch. Zudem
       würde das Verfahren dadurch vermutlich allenfalls verzögert.
       
       Eine ernsthafte Hürde könnte der Bundesrat sein. Hier hat Schwarz-Gelb seit
       der NRW-Wahl keine Mehrheit mehr. Die Regierung hat deshalb ihre Pläne so
       gestaltet, dass - nach ihrer Meinung - die Länder nicht blockieren können.
       Die Ministerien für Inneres und Justiz halten "moderate"
       Laufzeitverlängerungen ohne Bundesrat für möglich. Ob diese Einschätzung
       stimmt, wird letztlich vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
       entschieden werden. Wenn die Änderung des Atomgesetzes ohne Zustimmung des
       Bundesrats beschlossen wird, kann jedes Bundesland, aber auch ein Viertel
       der Bundestagsabgeordneten dagegen klagen. Mehrere Länder haben den Gang
       nach Karlsruhe angekündigt, ebenso SPD und Grüne im Bundestag. Sie halten
       bei jeder Laufzeitverlängerung eine Zustimmung des Bundesrats für
       erforderlich. Dabei können sie sich immerhin auf ein Gutachten von
       Hans-Jürgen Papier stützen. Der ehemalige Präsident des
       Bundesverfassungsgerichts hat es im Mai für Umweltminister Röttgen
       erstellt.
       
       Theoretisch könnte auch Bundespräsident Christian Wulff (CDU) die
       Laufzeitverlängerung stoppen. Wenn das Verfahren der Gesetzgebung nicht
       richtig eingehalten wurde, kann er die Unterschrift unter ein Gesetz
       verweigern, das Gesetz tritt dann nicht in Kraft. Es wird jedoch erwartet,
       dass Wulff die diffizile Prüfung dem Bundesverfassungsgericht überlässt,
       weil das Grundgesetz den Fall nicht ausdrücklich regelt.
       
       Falls das novellierte Atomgesetz schließlich doch in Kraft tritt, kann eine
       neue Bundesregierung (bzw. deren Fraktionen im Bundestag) es wieder ändern.
       Falls die Stromkonzerne in Erwartung der längeren Laufzeiten bereits
       Investitionen in ihre Reaktoren vorgenommen haben, könnten sie gegen eine
       solche Entscheidung theoretisch auf Schadenersatz klagen. Weil die
       Unternehmen aber im Jahr 2000 dem Atomkonsens zugestimmt hatten und die
       Opposition bereits jetzt ankündigt, am Ausstieg festzuhalten, bezweifeln
       die Energiepolitiker Sylvia Kotting-Uhl (Grüne) und Matthias Miersch (SPD)
       aber, dass sich die Konzerne auf "Vertrauensschutz" berufen können.
       
       6 Sep 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Chr. Rath
 (DIR) M. Kreutzfeldt
       
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