# taz.de -- Hans-Jürgen Papier über AKW-Laufzeiten: "Zustimmungspflichtig nach Artikel 87c"
> Er bleibt dabei: Der Bundesrat muss bei der Verlängerung der
> AKW-Laufzeiten zustimmen. Das begründet der Ex-Präsident des
> Verfassungsgerichts nun in einem Fachartikel.
(IMG) Bild: "Jede nicht nur unwesentliche" Veränderung bedarf der Zustimmung des Bundesrats", meint Hans-Jürgen Papier.
FREIBURG taz | Hans-Jürgen Papier lässt sich nicht beirren: Die geplante
Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke ist nur mit Zustimmung des
Bundesrats zu haben. Dies schrieb der Ex-Präsident des
Bundesverfassungsgerichts jetzt in einem Aufsatz für die Neue Zeitschrift
für Verwaltungsrecht (NVwZ). Die Expertise, die in der kommenden Ausgabe
der renommierten Fachzeitschrift erscheinen soll, liegt der taz vor.
Papier ist die wohl wichtigste Stimme, die von einer generellen
Zustimmungspflicht des Bundesrats ausgeht. Immerhin war er acht Jahre lang
Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Erst im März diesen Jahres schied
er in Karlsruhe aus und lehrt jetzt wieder Staatsrecht in München.
Es war deshalb ein Coup, dass Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) im
Frühjahr ausgerechnet Papier für ein Gutachten zur entscheidenden
Bundesratsfrage gewinnen konnte. Denn allen ist klar, dass letztlich das
Bundesverfassungsgericht entscheiden muss, ob die Bundesregierung mit ihren
Plänen zum Atom-Rollback durchkommt oder nicht. Da Schwarz-Gelb seit der
NRW-Wahl im Bundesrat keine Mehrheit mehr besitzt, sind nur Pläne
realisierbar, die ohne Zustimmung der Länderkammer auskommen.
Schon im Mai legte Papier sein Gutachten vor: Jede Laufzeitverlängerung
benötige eine Zustimmung des Bundesrats. Papier war damit deutlich strenger
als sein Auftraggeber Röttgen und die Experten der Bundesregierung, die
zumindest eine "moderate" Laufzeitverlängerung ohne Zustimmung der
Länderkammer für möglich hielten.
Damit hat sich Papier, der CSU-Mitglied ist, bei den Konservativen keine
Freunde gemacht. Volker Kauder, der Vorsitzende der Unionsfraktion im
Bundestag griff ihn sogar frontal an. Das Bundesverfassungsgericht "braucht
die öffentlichen Belehrungen von Herrn Papier nicht", sagte Kauder Anfang
September und bezeichnete das Gutachten als "eine besondere
Respektlosigkeit des ehemaligen Präsidenten."
Inhaltlich geriet Papier unter Druck, [1][als im Juni ein Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zu einer ganz ähnlichen Frage veröffentlicht
wurde]. Danach ist im Bereich des Luftverkehrs keine Zustimmung des
Bundesrats erforderlich, wenn die Änderung eines Bundesgesetzes bei den
Ländern nur zu einer "quantitativen Erhöhung der Aufgabenlast" führt.
Das Deutsche Atomforum und sein Gutachter, der emeritierte Rechtsprofessor
Rupert Scholz, frohlockten sofort. Dieses Urteil sei auch auf die
Laufzeitenfrage übertragbar. Auch bei der Verlängerung der AKW-Laufzeiten
handele es sich um eine "bloß quantitative Erhöhung der Vollzugslasten".
Die Forderung nach einer Bundesratszustimmung erklärte Scholz deshalb zur
irrelevanten "Scheindebatte".
Doch jetzt kontert Papier in seinem demnächst erscheinenden Aufsatz. Er
weist die Atomfreunde darauf hin, dass es in beiden Fällen um ganz
unterschiedliche Konstellationen gehe, die auch in unterschiedlichen
Grundgesetz-Artikeln geregelt seien. So sei die Luftverkehrsverwaltung
eigentlich Bundesverwaltung, die mit Zustimmung des Bundesrats als
Auftragsverwaltung auf die Länder übertragen werden kann (Artikel 87d).
Dagegen bestehe im Atomrecht grundsätzlich Landesverwaltung, die aber mit
Zustimmung des Bundesrats in eine Bundes-Auftragsverwaltung verändert
werden kann (Artikel 87c). Die Übertragung der Karlsruher
Luftverkehrs-Entscheidung auf die Laufzeiten-Frage sei deshalb "nicht
zwingend" und auch "nicht angezeigt".
Papier hält daran fest, dass jede "nicht nur unwesentliche" Veränderung der
Auftragsverwaltung im Atomrecht der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Denn
in der Auftragsverwaltung setzten sich die Länder ganz dem sachlichen
Weisungsrecht des Bundes aus, obwohl sie nach außen immer noch die
rechtliche Verantwortung tragen. Die Verlängerung der AKW-Laufzeiten sei
eine "nicht nur marginale, sondern wesentliche Änderung des bestehenden
Atomrechts und damit zustimmungsbedürftig nach Art. 87c Grundgesetz", so
der Kern von Papiers Argumentation.
12 Sep 2010
## LINKS
(DIR) [1] /1/zukunft/umwelt/artikel/1/karlsruher-wink-fuer-den-atomausstieg/
## AUTOREN
(DIR) Chr. Rath
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