# taz.de -- Hans-Jürgen Papier über AKW-Laufzeiten: "Zustimmungspflichtig nach Artikel 87c"
       
       > Er bleibt dabei: Der Bundesrat muss bei der Verlängerung der
       > AKW-Laufzeiten zustimmen. Das begründet der Ex-Präsident des
       > Verfassungsgerichts nun in einem Fachartikel.
       
 (IMG) Bild: "Jede nicht nur unwesentliche" Veränderung bedarf der Zustimmung des Bundesrats", meint Hans-Jürgen Papier.
       
       FREIBURG taz | Hans-Jürgen Papier lässt sich nicht beirren: Die geplante
       Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke ist nur mit Zustimmung des
       Bundesrats zu haben. Dies schrieb der Ex-Präsident des
       Bundesverfassungsgerichts jetzt in einem Aufsatz für die Neue Zeitschrift
       für Verwaltungsrecht (NVwZ). Die Expertise, die in der kommenden Ausgabe
       der renommierten Fachzeitschrift erscheinen soll, liegt der taz vor.
       
       Papier ist die wohl wichtigste Stimme, die von einer generellen
       Zustimmungspflicht des Bundesrats ausgeht. Immerhin war er acht Jahre lang
       Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Erst im März diesen Jahres schied
       er in Karlsruhe aus und lehrt jetzt wieder Staatsrecht in München.
       
       Es war deshalb ein Coup, dass Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) im
       Frühjahr ausgerechnet Papier für ein Gutachten zur entscheidenden
       Bundesratsfrage gewinnen konnte. Denn allen ist klar, dass letztlich das
       Bundesverfassungsgericht entscheiden muss, ob die Bundesregierung mit ihren
       Plänen zum Atom-Rollback durchkommt oder nicht. Da Schwarz-Gelb seit der
       NRW-Wahl im Bundesrat keine Mehrheit mehr besitzt, sind nur Pläne
       realisierbar, die ohne Zustimmung der Länderkammer auskommen.
       
       Schon im Mai legte Papier sein Gutachten vor: Jede Laufzeitverlängerung
       benötige eine Zustimmung des Bundesrats. Papier war damit deutlich strenger
       als sein Auftraggeber Röttgen und die Experten der Bundesregierung, die
       zumindest eine "moderate" Laufzeitverlängerung ohne Zustimmung der
       Länderkammer für möglich hielten.
       
       Damit hat sich Papier, der CSU-Mitglied ist, bei den Konservativen keine
       Freunde gemacht. Volker Kauder, der Vorsitzende der Unionsfraktion im
       Bundestag griff ihn sogar frontal an. Das Bundesverfassungsgericht "braucht
       die öffentlichen Belehrungen von Herrn Papier nicht", sagte Kauder Anfang
       September und bezeichnete das Gutachten als "eine besondere
       Respektlosigkeit des ehemaligen Präsidenten."
       
       Inhaltlich geriet Papier unter Druck, [1][als im Juni ein Urteil des
       Bundesverfassungsgerichts zu einer ganz ähnlichen Frage veröffentlicht
       wurde]. Danach ist im Bereich des Luftverkehrs keine Zustimmung des
       Bundesrats erforderlich, wenn die Änderung eines Bundesgesetzes bei den
       Ländern nur zu einer "quantitativen Erhöhung der Aufgabenlast" führt.
       
       Das Deutsche Atomforum und sein Gutachter, der emeritierte Rechtsprofessor
       Rupert Scholz, frohlockten sofort. Dieses Urteil sei auch auf die
       Laufzeitenfrage übertragbar. Auch bei der Verlängerung der AKW-Laufzeiten
       handele es sich um eine "bloß quantitative Erhöhung der Vollzugslasten".
       Die Forderung nach einer Bundesratszustimmung erklärte Scholz deshalb zur
       irrelevanten "Scheindebatte".
       
       Doch jetzt kontert Papier in seinem demnächst erscheinenden Aufsatz. Er
       weist die Atomfreunde darauf hin, dass es in beiden Fällen um ganz
       unterschiedliche Konstellationen gehe, die auch in unterschiedlichen
       Grundgesetz-Artikeln geregelt seien. So sei die Luftverkehrsverwaltung
       eigentlich Bundesverwaltung, die mit Zustimmung des Bundesrats als
       Auftragsverwaltung auf die Länder übertragen werden kann (Artikel 87d).
       Dagegen bestehe im Atomrecht grundsätzlich Landesverwaltung, die aber mit
       Zustimmung des Bundesrats in eine Bundes-Auftragsverwaltung verändert
       werden kann (Artikel 87c). Die Übertragung der Karlsruher
       Luftverkehrs-Entscheidung auf die Laufzeiten-Frage sei deshalb "nicht
       zwingend" und auch "nicht angezeigt".
       
       Papier hält daran fest, dass jede "nicht nur unwesentliche" Veränderung der
       Auftragsverwaltung im Atomrecht der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Denn
       in der Auftragsverwaltung setzten sich die Länder ganz dem sachlichen
       Weisungsrecht des Bundes aus, obwohl sie nach außen immer noch die
       rechtliche Verantwortung tragen. Die Verlängerung der AKW-Laufzeiten sei
       eine "nicht nur marginale, sondern wesentliche Änderung des bestehenden
       Atomrechts und damit zustimmungsbedürftig nach Art. 87c Grundgesetz", so
       der Kern von Papiers Argumentation.
       
       12 Sep 2010
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /1/zukunft/umwelt/artikel/1/karlsruher-wink-fuer-den-atomausstieg/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Chr. Rath
       
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