# taz.de -- Gutachten zu Arbeitnehmerdatenbank: Elena ist nicht zu retten
> Die Vorratsspeicherung von Arbeitnehmerdaten ist verfassungswidrig, sagt
> Staatsrechtler Heinrich Wilms. Karlsruhe lehnt aber einen Eilbeschluss
> gegen die Elena-Datenbank ab.
(IMG) Bild: Bleibt noch im Karton: Kein Eilverfahren für die Verfassungsbeschwerde gegen Elena.
FREIBURG taz | Die neue Arbeitnehmerdatenbank Elena ist "unrettbar
verfassungswidrig". Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des
Staatsrechtlers Heinrich Wilms im Auftrag der Ärztegewerkschaft Marburger
Bund und des Verbands Führungskräfte Chemie.
Seit Beginn dieses Jahres werden in Würzburg die Daten von bis zu 40
Millionen Arbeitnehmern in den Elena-Computern zentral erfasst. Elena steht
für Elektronischer Entgeltnachweis. Die staatliche Datenspeicherung erfolgt
rein vorsorglich. Sollte ein Arbeitnehmer ab 2012 Arbeitslosen-, Wohn- oder
Elterngeld beantragen, können sich die zuständigen Behörden bei Elena die
erforderlichen Daten besorgen. Zu den gespeicherten Daten gehören zum
Beispiel auch Kündigungen und Fehlzeiten, jeweils mit den Gründen.
Streikbedingte Fehlzeiten werden nach Protesten aber nicht mehr erfasst.
Staatsrechtler Wilms kommt zu dem Schluss, dass eine derartige
Vorratsdatenspeicherung nicht zu rechtfertigen sei. Sie diene nicht, wie
vom Verfassungsgericht in anderen Fällen gefordert, dem "Schutz überragend
wichtiger Gemeinschaftsgüter", sondern nur dem Bürokratieabbau und der
Kostensenkung. Deshalb sei das Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung durch Elena verletzt, so Wilms, der an der
Zeppelin-Universität Friedrichshafen lehrte und Anfang September verstarb.
Selbst in der Bundesregierung gab es zuletzt Bedenken gegen Elena.
Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) überlegt seit April, ob der
Mittelstand von der aufwändigen Datenübermittlung befreit werden kann.
Beim Verfassungsgericht wurde vorige Woche ein Eilantrag gegen Elena
abgelehnt. Angesichts der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen könne auf
eine Entscheidung in der Hauptsache gewartet werden, so die Richter.
Der Eilantrag war von der Münchner Kanzlei Riechwald im Namen von fünf
Bürgern gestellt worden. Anwalt Tobias Helmke zeigte sich enttäuscht: "Die
gesetzlichen Regelungen schützen nicht ausreichend vor Hackerangriffen auf
diesen gigantischen Datenpool."
Insgesamt sind am Verfassungsgericht sechs Verfahren zu Elena anhängig.
Eines wurde vom Bielefelder Datenschutzverein Foebud initiiert und von mehr
als 20.000 Bürgern unterstützt.
23 Sep 2010
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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