# taz.de -- Gutachten zu Arbeitnehmerdatenbank: Elena ist nicht zu retten
       
       > Die Vorratsspeicherung von Arbeitnehmerdaten ist verfassungswidrig, sagt
       > Staatsrechtler Heinrich Wilms. Karlsruhe lehnt aber einen Eilbeschluss
       > gegen die Elena-Datenbank ab.
       
 (IMG) Bild: Bleibt noch im Karton: Kein Eilverfahren für die Verfassungsbeschwerde gegen Elena.
       
       FREIBURG taz | Die neue Arbeitnehmerdatenbank Elena ist "unrettbar
       verfassungswidrig". Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des
       Staatsrechtlers Heinrich Wilms im Auftrag der Ärztegewerkschaft Marburger
       Bund und des Verbands Führungskräfte Chemie.
       
       Seit Beginn dieses Jahres werden in Würzburg die Daten von bis zu 40
       Millionen Arbeitnehmern in den Elena-Computern zentral erfasst. Elena steht
       für Elektronischer Entgeltnachweis. Die staatliche Datenspeicherung erfolgt
       rein vorsorglich. Sollte ein Arbeitnehmer ab 2012 Arbeitslosen-, Wohn- oder
       Elterngeld beantragen, können sich die zuständigen Behörden bei Elena die
       erforderlichen Daten besorgen. Zu den gespeicherten Daten gehören zum
       Beispiel auch Kündigungen und Fehlzeiten, jeweils mit den Gründen.
       Streikbedingte Fehlzeiten werden nach Protesten aber nicht mehr erfasst.
       
       Staatsrechtler Wilms kommt zu dem Schluss, dass eine derartige
       Vorratsdatenspeicherung nicht zu rechtfertigen sei. Sie diene nicht, wie
       vom Verfassungsgericht in anderen Fällen gefordert, dem "Schutz überragend
       wichtiger Gemeinschaftsgüter", sondern nur dem Bürokratieabbau und der
       Kostensenkung. Deshalb sei das Grundrecht auf informationelle
       Selbstbestimmung durch Elena verletzt, so Wilms, der an der
       Zeppelin-Universität Friedrichshafen lehrte und Anfang September verstarb.
       
       Selbst in der Bundesregierung gab es zuletzt Bedenken gegen Elena.
       Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) überlegt seit April, ob der
       Mittelstand von der aufwändigen Datenübermittlung befreit werden kann.
       
       Beim Verfassungsgericht wurde vorige Woche ein Eilantrag gegen Elena
       abgelehnt. Angesichts der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen könne auf
       eine Entscheidung in der Hauptsache gewartet werden, so die Richter.
       
       Der Eilantrag war von der Münchner Kanzlei Riechwald im Namen von fünf
       Bürgern gestellt worden. Anwalt Tobias Helmke zeigte sich enttäuscht: "Die
       gesetzlichen Regelungen schützen nicht ausreichend vor Hackerangriffen auf
       diesen gigantischen Datenpool."
       
       Insgesamt sind am Verfassungsgericht sechs Verfahren zu Elena anhängig.
       Eines wurde vom Bielefelder Datenschutzverein Foebud initiiert und von mehr
       als 20.000 Bürgern unterstützt.
       
       23 Sep 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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