# taz.de -- Minister machen Druck: Daten lieber gleich speichern
       
       > Die Innenminister wollen schnell wieder Daten auf Vorrat speichern. Die
       > von der Justizministerin bevorzugte anlassbezogene Nutzung von Daten
       > finden sie unbrauchbar.
       
 (IMG) Bild: "Privatsphäre ist kein Verbrechen". Nicht alle sind von der Vorratsdatenspeicherung so begeistert wie die Innenminister der Länder.
       
       FREIBURG taz | Der Druck auf Justizministerin Sabine
       Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wächst. Am Freitag forderte die
       Innenministerkonferenz einhellig die schnelle Wiedereinführung der
       Vorratsdatenspeicherung. Das von Leutheusser-Schnarrenberger favorisierte
       "Quick Freeze"-Verfahren sei "keine Alternative", so die Innenminister, die
       allesamt der Union oder der SPD angehören.
       
       Seit März spielt die Justizministerin auf Zeit. Damals beanstandete das
       Bundesverfassungsgericht das deutsche Gesetz über die
       Vorratsdatenspeicherung und erklärte dieses für nichtig. Seitdem müssen die
       Telefonfirmen nicht mehr sechs Monate lang speichern, wer wann mit wem
       telefoniert hat. Und die Internetfirmen müssen nicht mehr festhalten, wer
       wem eine E-Mail schrieb und sich wann ins Internet einwählte. Überdies
       ordnete das Gericht die Löschung aller bisher gespeicherten Daten an.
       
       Allerdings sieht eine EU-Richtlinie von 2007 vor, dass alle 27 EU-Staaten
       die Vorratsdatenspeicherung einführen müssen. Deshalb erwartet die
       Innenministerkonferenz nun von Leutheusser-Schnarrenberger, dass sie
       "zügig" einen Gesetzentwurf vorlegt. Um Zeit zu gewinnen, verweise sie
       bisher auf eine Überprüfung der EU-Richtlinie. Da sich aber abzeichnet,
       dass diese Evaluierung auf EU-Ebene noch Monate dauern wird, geht
       Leutheusser-Schnarrenberger jetzt dazu über, konkrete Vorschläge zu machen.
       
       "Wir arbeiten an einer anlassbezogenen Nutzung von Verbindungsdaten", sagte
       die Ministerin der Süddeutschen Zeitung. Bei diesem Quick-Freeze-Verfahren
       soll die Polizei im Verdachtsfall anordnen können, dass vorhandene
       Verbindungsdaten eingefroren, also nicht gelöscht werden. Ein Richter würde
       dann entscheiden, ob die Polizei die sichergestellten Daten nutzen darf. Ob
       bereits ein Gesetzentwurf vorbereitet wird, wollte das Justizministerium
       der taz nicht beantworten.
       
       Die Innenminister halten das Quick-Freeze-Verfahren für untauglich. "Da
       Straftaten in der Regel erst im Nachhinein bekannt werden, können nicht
       vorhandene Daten auch nicht mehr eingefroren werden und sind damit
       dauerhaft verloren", heißt es in einer Erklärung der IMK.
       
       Der Hamburger Innensenator Heino Vahldiek (CDU) verband die Forderung nach
       Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ausdrücklich mit der aktuellen
       Terrorwarnung. "Wenn wir jemand festnehmen, der einen Anschlag plante, und
       dann können wir nicht feststellen, mit wem er in den Wochen zuvor
       kommuniziert hat, dann wäre das für die Sicherheitsbehörden ein Albtraum."
       
       19 Nov 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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