# taz.de -- Schaar für "kleine Vorratsdatenspeicherung": Zwei Wochen lang alles speichern
       
       > Der Datenschutzbeauftragte schlägt im Streit mit Union und BKA einen
       > Kompromiss vor: Eine Speicherung der Internetdaten von maximal zwei
       > Wochen.
       
 (IMG) Bild: Will zwei Wochen lang nachprüfen können, wer da am Rechner saß: Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar.
       
       TRIBERG taz | Statt sechs Monate soll die Vorratsdatenspeicherung künftig
       maximal zwei Wochen dauern. Dieses Kompromissangebot stellte Peter Schaar,
       der Bundesdatenschutzbeauftragte, jetzt bei einem Symposium in Triberg vor.
       
       Ab Anfang 2009 mussten Telefon- und Internetfirmen ein halbes Jahr lang
       speichern, wer wann mit wem telefonierte und wer sich wann ins Internet
       einloggte. Im Verdachtsfall wollte die Polizei auf diese Daten zugreifen.
       Doch im März 2010 kippte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz. Die
       Dateien seien nicht gut genug gesichert. Grundsätzliche Einwände gegen die
       Vorratsspeicherung hatte Karlsruhe aber nicht.
       
       Seitdem verlangt die CDU/CSU, dass Justizministerin Sabine
       Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) schnell einen neuen Gesetzentwurf
       vorlegen soll. Doch die Ministerin, die die anlasslose Speicherung
       abelehnt, wartet auf eine Überprüfung der zugrundeliegenden Richtlinie
       durch die EU-Kommission. Wie diese ausgeht, ist bisher völlig offen. Falls
       die EU-Richtlinie nicht geändert wird, muss Deutschland doch wieder eine
       sechsmonatige Vorratsspeicherung einführen.
       
       Peter Schaar will der EU-Kommission nun zumindest eine Alternative
       aufzeigen. Eine zweiwöchige Speicherung der Internet-Verkehrsdaten genüge
       in den meisten Fällen, um zu ermitteln, welcher Person eine bestimmte
       IP-Adresse bei der Einwahl zugeordnet werden kann. So könnten die
       Strafverfolger in Fällen von Internet-Kriminalität meist doch ermitteln.
       
       Bisher hatten Schaar und andere Datenschützer nur ein "Quick
       Freeze"-Verfahren wie in den USA angeboten. Im Verdachtsfall würden dabei
       vorliegende Verkehrsdaten eingefroren. BKA-Chef Jörg Ziercke wies jedoch
       darauf hin, dass US-Internetfirmen die Verkehrsdaten ihrer Kunden meist
       lange aufbewahren, während sie nach dem strengen deutschen Datenschutz bei
       Flatrate-Kunden sofort gelöscht werden. "Wo aber nichts gespeichert ist,
       kann auch nichts eingefroren werden", betont Ziercke immer wieder.
       
       Schaar schlägt als Kompromiss deshalb eine "kleine Vorratsdatenspeicherung"
       vor, die er auch "Quick Freeze plus" nennt. "Eine Mindestpeicherung der
       Daten von ein bis zwei Wochen ist ein viel geringerer Eingriff als eine
       sechsmonatige Speicherung", sagte Schaar bei der Triberger Tagung des
       baden-württembergischen Justizministeriums.
       
       Nach dem Karlsruher Urteil haben die Provider die gespeicherten
       Sechs-Monats-Daten sofort gelöscht. Derzeit speichern sie bei
       Flatrate-Kunden (87 Prozent des Marktes) die Daten entweder gar nicht, zwei
       Tage oder maximal sieben Tage. Das BKA fordert eine sechsmonatige
       Speicherung, weil es IP-Adressen aus dem Ausland, etwa von einem
       Kinderpornoring, oft erst mit mehrwöchiger Verspätung erhält und sie dann
       keiner konkreten Person mehr zuordnen kann.
       
       In einer früheren Fassung dieses Artikels wurde behauptet, die FDP vertrete
       ein ähnliches Konzept wie Peter Schaar. Die FDP-Bundestagsfraktion betont
       jedoch, dass sie keinerlei anlasslose Speicherung von Internetdaten
       befürwortet und an der klassischen Quick-Freeze-Konzeption festhält.
       
       12 Nov 2010
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
       
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