# taz.de -- Streit der Woche: Vermummungsverbot im Internet?
       
       > Bundesinnenminister Friedrich will Blogger mit "offenen Visieren".
       > Facebook und Google+ dulden nur Nutzer mit Klarnamen. Brauchen wir ein
       > Vermummungsverbot fürs Netz?
       
 (IMG) Bild: Bei Google+ und Facebook darf man so nicht auftauchen – sonst aber schon.
       
       BERLIN taz | Eigentlich ist die Diskussion über Klarnamen im Internet so
       alt wie das Internet selbst. Umso erstaunlicher, dass jetzt gleich aus zwei
       Richtungen Forderungen kommen, das Inkognito-Internet zu beenden. So wollte
       Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) Anfang der Woche noch die
       Grundsätze der Rechtsordnung auch im Internet geltend machen, ruderte aber
       etwas zurück. Seine Aussage sei als "Appell an die Zivilgesellschaft" zu
       verstehen.
       
       Im Hinblick auf die Attentate in Norwegen sei er für eine Aufhebung der
       Anonymität. Blogger sollen in Zukunft "mit offenem Visier" argumentieren,
       meint Friedrich. Die Vorfälle in Oslo hätten gezeigt, dass sich im Netz
       immer mehr Einzeltäter isolieren und mit Hilfe von Pseudonymen
       terroristisches Gedankengut verbreiten würden.
       
       Auch die sozialen Netzwerke Google+ und Facebook haben eine
       Klarnamenpflicht in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen. Wer
       sich dort mit einem Pseudonym anmeldet, wird gebeten, seinen bürgerlichen
       Vor- und Zunamen anzugeben – andernfalls droht eine Sperrung des Profils.
       
       Doch die Netzgemeinde stellt sich quer. Sie nimmt in Kauf, von Google und
       Co rausgeworfen zu werden. Und sie kritisiert die Politiker, die das
       Vermummungsverbot fordern – wie letzten November Axel E. Fischer (CDU),
       Vorsitzender der Enquete-Kommission Internet und Digitale Gesellschaft oder
       jetzt eben der Bundesinnenminister.
       
       Eine Impressumspflicht für Blogger gäbe es in Deutschland doch schon seit
       langem, argumentieren Internetaktivisten. Sie haben eine Webseite mit
       hundert guten Gründen für Pseudonyme eingerichtet. Auf "My Name Is Me"
       erklären Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle, Aktivisten oder
       Missbrauchsopfer, warum sie aus Angst vor Reaktionen in der Öffentlichkeit
       auf Fake-Namen zurückgreifen. Sie fragen, ob künftig auch Minderjährige im
       Chatroom ihren echten Namen verwenden müssen.
       
       Was meinen Sie? Soll die Anonymität im Internet aufgehoben werden und ab
       sofort eine Klarnamenpflicht gelten? Oder darf im Netz auch weiterhin unter
       Pseudonymen nach Lust und Laune gepöbelt oder gar gefährliches Gedankengut
       verbreitet werden? Hat es Sinn, das Vermummungsverbot im Internet?
       
       Beziehen Sie Stellung! Die taz wählt einen kurzen, prägnanten Kommentar aus
       und veröffentlicht ihn im Wochenendmagazin sonntaz, das der gedruckten
       Ausgabe am Samstag beiliegt. Der Kommentar sollte für diesen Zweck 800 bis
       1200 Anschläge umfassen und mit Email-Adresse und Namen des Autors versehen
       sein.
       
       9 Aug 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jan Wehn
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Überwachung
       
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