# taz.de -- Keine Pseudonyme bei Google+: Sag mir, wer Du bist
       
       > Wer bei Facebook-Konkurrent Google+ eine falsche Identität angibt,
       > riskiert die Sperrung seines Accounts. Die Kritik an dieser Reglung ist
       > massiv und vielschichtig.
       
 (IMG) Bild: Google+: erst überschwänglich gefeiert, jetzt ist der Lack ab.
       
       Lange dauerte es nicht, bis sich die einhellige Begeisterung über das neue
       soziale Netzwerk Google+ gelegt hatte. Im Jubel über die innovativen
       Gimmicks war zunächst untergegangen, dass das Unternehmen in den AGBs
       seines Facebook-Konkurrenzprodukts eine Klarnamenpflicht für seine Nutzer
       verankert hatte. Die Verwendung offensichtlicher Nicks (Spitznamen im
       Internet) kann zur sofortigen Account-Sperrung führen.
       
       Der bekannte Blogger Enno Park hatte sich angesichts der aufkommenden
       Diskussion über das Recht auf Anonymität im Internet umbenannt und
       firmierte fortan bei Google+ unter dem Namen "Die Ennomane". Allerdings nur
       rund acht Stunden lang, dann war der Account auch schon gesperrt. "Das
       äußerte sich zunächst darin, dass ich mich überhaupt nicht mehr auf meinen
       Google-Account einloggen konnte. Egal ob E-Mail-Programm oder mit Google
       gekoppelter Nebenkalender im iPhone – nichts ging mehr", berichtete er.
       
       Um diese Dienste wieder freischalten zu lassen, musste er seine Handynummer
       angeben; der Google+-Account wurde dagegen erst wieder entsperrt, als
       Spiegel Online den Fall aufgriff. Während Park sein Pseudonym schließlich
       behalten durfte, wurden andere User mit offensichtlich falschen Namen
       jedoch weiterhin ausgeschlossen.
       
       ## Hausrecht des Unternehmens
       
       Es folgte eine vehemente Diskussion über Anonymität und Pseudonymität.
       Während die Befürworter von Klarnamen unter anderem auf das Hausrecht des
       Unternehmens verwiesen, setzten die Verfechter des Rechts, im Internet
       unter einer selbst gewählten Identität auftreten zu dürfen, gleich an
       mehreren Punkten an: Google setze Standards, erklärte der Autor und
       Netzaktivist Christian Heller in einem [1][Statement], daher handele es
       sich um eine politische Frage. Andere User verwiesen darauf, dass Google
       sich mit seinem Beharren auf Klarnamen zu einer No-go-Area für
       oppositionelle Kräfte, beispielsweise im Iran, mache.
       
       Über das Recht auf Anonymität im Internet wurde bereits gestritten, als es
       das World Wide Web noch gar nicht gab. Dessen Vorläufer, das Usenet, ist
       auch noch heute ein Forensystem, in dem Nachrichten ähnlich wie E-Mails
       ausgetauscht werden können. Im Gegensatz zur E-Mail sind diese Nachrichten
       jedoch nicht für einen einzelnen Empfänger bestimmt, sondern können von
       jedem, der Zugriff auf einen Usenetserver hat, abgerufen werden.
       
       Bereits 1995 veröffentlichte ein Intel-Mitarbeiter im Usenet ein
       RFC-Dokument (Request For Comment/"Bitte um Diskussion"), in dem er
       [2][Netiquette genannte Verhaltensregeln] für User zusammengestellt hatte.
       Darin hieß es ausdrücklich, dass man den Wunsch nach Anonymität eines
       Nutzers respektieren und auf keinen Fall ohne Erlaubnis die wahre Identität
       dieser Person aufdecken solle. Bindenden Charakter hatten diese Netiquette
       zwar nie. Wer sich jedoch im Usenet nicht an sie hielt, lief Gefahr, die
       eigene Mailbox durch gezielte Überflutung mit Nachrichten lahmgelegt zu
       bekommen ("flooding") oder sich massiver persönlicher Beleidigungen
       ausgesetzt zu sehen ("flaming").
       
       ## Netiquette und Recht auf Anonymität
       
       In der am 5. 7. 1997 von Andreas M. Kirchwitz veröffentlichten deutschen
       Version dieser Netiquette kommt das Recht auf Anonymität dagegen nicht vor:
       Unter Punkt 14 wird gefordert, man solle im Usenet keine Pseudonyme oder
       Nicknames verwenden. "Aufgrund der negativen Erfahrungen, die viele Leute
       im Netz mit den Trägern solcher Pseudonyme gemacht haben, sollten Sie Ihre
       Artikel mit Ihrem wirklichen Namen ("real name") versehen" heißt es dort.
       Einzige Ausnahme seien Themen, in denen es um "sehr sensible Themen geht
       (zum Beispiel sexuelle Gewohnheiten etc.)", in den entsprechenden dürfe
       unter einem Pseudonym oder über einen sogenannten Anon-Server gepostet
       wurden.
       
       Als 2007 das deutsche Telemediengesetz (TMG) in Kraft trat, entbrannte eine
       Diskussion, ob Punkt 14 nicht dringend entfernt werden sollte. Denn § 13,
       Absatz 6 des TMG sagt klar aus, dass Anbieter die anonyme Nutzung ihrer
       Dienste ermöglichen müssen, wenn dies – wie es fast immer der Fall ist -
       technisch möglich und zumutbar ist.
       
       Google scheint dies alles nur wenig zu beeindrucken, auch wenn sich die
       Anzeichen mehren, dass Accountsperrungen automatisch vollzogen werden, weil
       zum Beispiel viele User eine angebliche oder reale Fake-Identität gemeldet
       haben, wird das Unternehmen bald reagieren müssen. Denn nachdem sich
       Captain Kirk-Darsteller William Shatner via (verifizierten)
       Twitter-Benutzerkontos über seine Sperrung bei Google+ beschwerte hatte,
       gibt es beim Mikroblogging-Anbieter ein eigenes Hashtag ([3][#plusgate]),
       unter dem über die Google´schen Verfehlungen diskutiert wird. Zu diesen
       Verfehlungen gehört übrigens auch ein [4][Feature], das Belästigungen
       begünstigen kann: Über die Suchmaschine ist es möglich, gezielt Profile von
       Single-Frauen zu finden.
       
       19 Jul 2011
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://www.plomlompom.de/PlomWiki/plomwiki.php?title=PseudoFest
 (DIR) [2] http://www.ietf.org/rfc/rfc1855.txt
 (DIR) [3] http://twitter.com/#!/search/%23plusgate
 (DIR) [4] http://gplussearch.com/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) E. Wittich
 (DIR) B. Mayer
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Klarnamen
       
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