# taz.de -- Vorschläge zur Sicherungsverwahrung: Gegen überraschende Haftentlassungen
       
       > Hamburg und Bayern machen gemeinsam Front gegen die
       > Bundesjustizministerin. Nur "therapiegeeigneten Tätern" solle eine
       > Therapie angeboten werden.
       
 (IMG) Bild: In Berlin beraten die Justizstaatssekretäre über die Neuregelung der Sicherungsverwahrung.
       
       FREIBURG taz | Bei der Sicherungsverwahrung gibt es eine schwarz-rote Front
       gegen Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Die Bundesjustizministerin
       vernachlässige "in gravierender Weise die Sicherheitsinteressen der
       Bevölkerung", kritisiert der Hamburger Justiz-Staatsrat Ralf Kleindiek
       (SPD) in einem Schreiben. Ausdrücklich beruft er sich dabei auf "gute"
       Vorschläge aus Bayern.
       
       Am Dienstag treffen sich in Berlin die Justizstaatssekretäre von Bund und
       Ländern. Sie beraten über die vom Bundesverfassungsgericht geforderte
       Neuregelung der Sicherungsverwahrung, die bis 2013 stehen muss. Die
       Verwahrung soll sich künftig klar von der Strafhaft unterscheiden, so die
       Karlsruher Vorgabe. Zudem müssten den Betroffenen schon in der Strafhaft
       Therapieangebote gemacht werden. So soll verhindert werden, dass Gefangene
       am Strafende noch als gefährlich gelten und in Verwahrung kommen.
       
       Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger versuchte, diese Vorgaben
       Mitte Juli in einem Eckpunktepapier umzusetzen. Umstritten ist dabei vor
       allem ein Vorschlag: Wenn ein Gefangener im Strafvollzug keine angemessene
       Therapie bekam, soll anschließend keine Sicherungsverwahrung möglich sein,
       der Mann müsste entlassen werden. Die Länder sind über die Parteigrenzen
       hinweg empört. Sie fürchten "Überraschungsentlassungen", weil Richter
       nachträglich mit dem Therapieangebot nicht einverstanden sein könnten.
       
       Bayern schlägt deshalb vor, dass ein Gericht drei Jahre vor Strafende
       selbst feststellen soll, welche Therapieangebote dem Gefangenen noch zu
       machen sind. Außerdem - und das dürfte entscheidend sein - müsse nur
       "therapiegeeigneten Tätern" eine Therapie angeboten werden. In der Praxis
       gelten viele Gewalt- und Sexualtäter als therapieresistent.
       
       16 Aug 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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