# taz.de -- Reform der Sicherungsverwahrung: Gestörte Straftäter hinter Gitter
> Die rot-grüne Regierung in NRW schlägt vor, die abgeschaffte
> Sicherungsverwahrung durch die Hintertür wieder einzuführen: für alle
> psychisch gestörten Strafttäter.
(IMG) Bild: Der Vorschlag der rot-grünen Regierung Nordrhein-Westfalens ist der bisher schärfste in der Diskussion über die Reform der Sicherungsverwahrung.
BERLIN taz | Das rot-grün regierte Land Nordrhein-Westfalen fordert die
Einführung einer nachträglichen Unterbringung von gefährlichen, psychisch
gestörten Straftätern. Der Vorschlag ist der bisher schärfste in der
Diskussion um die Neuregelung der Sicherungsverwahrung und dürfte noch für
heftige Kontroversen sorgen.
Die Düsseldorfer Justiz-Staatssekretärin Brigitte Mandt (SPD) stellte den
Vorschlag am Dienstag in Berlin bei einem Bund-Länder-Treffen zur
Neuregelung der Sicherungsverwahrung vor. Das Treffen selbst endete ohne
eine Einigung. Die Länder forderten das Bundesjustizministerium zur Vorlage
eines Gesamtkonzepts auf. Die bisherigen Vorschläge seien "eine geeignete
Diskussionsgrundlage", bedürften aber noch deutlicher Änderungen, betonte
das baden-württembergische Justizministerium.
Der NRW-Vorschlag beschäftigt sich mit Personen, die aufgrund der
Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus
der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen, aber auch mit
Straftätern, gegen die im Strafurteil gar keine Sicherungsverwahrung
angeordnet wurde. In internen Papieren, die der taz vorliegen, heißt es,
dass selbst Personen, die aus der Strafhaft entlassen wurden, erfasst
werden könnten. Die Rede ist von einer "sämtliche hochgradig gefährliche
und psychisch gestörte Gewalt- und Sexualstraftäter erfassenden
nachträglichen Unterbringungsform".
Der Vorschlag würde die zum Jahreswechsel weitgehend abgeschaffte
nachträgliche Sicherungsverwahrung durch die Hintertür wieder einführen.
Eingeschränkt wäre sie nur durch die neue Erfordernis, dass der Täter
psychisch gestört sein muss. Diese Einschränkung ist erforderlich, weil der
EGMR bei der zwangsweisen Unterbringung von psychisch Kranken keine
Probleme sieht. Als psychische Störung gilt nach einem Urteil des
Bundesgerichtshofs allerdings schon eine "dissoziale" rücksichtslose
Persönlichkeit. NRW geht sogar weiter als die gerade abgeschaffte
nachträgliche Sicherungsverwahrung, weil hier sogar bereits aus der
Strafhaft Entlassene erfasst werden sollen.
Eine engere Variante des NRW-Vorschlags beschränkt die neue nachträgliche
Unterbringung nur auf die Verwahrten, die aufgrund der EGMR-Rechtsprechung
entlassen werden müssen. Für diese sogenannten Altfälle hat der Bundestag
zum Jahreswechsel zwar das Therapie-Unterbringungsgesetz eingeführt. Laut
diesem Gesetz können sie wieder zwangsweise untergebracht werden, wenn sie
gefährlich und - natürlich - "psychisch gestört" sind.
Den Ländern passt das Gesetz aber nicht, weil es eine strikte Trennung der
Unterbringung zu Therapiezwecken vom Strafvollzug fordert. Das aber ist
unpraktisch - auch weil neue Standorte für die Unterbringung von
gefährlichen Verbrechern immer für Wirbel in der Bevölkerung sorgen.
NRW schlägt nun vor, die gefährlichen und gestörten EGMR-Altfälle wieder im
Strafvollzug, nur räumlich abgetrennt, unterzubringen.
16 Aug 2011
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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