# taz.de -- Reform der Sicherungsverwahrung: Gestörte Straftäter hinter Gitter
       
       > Die rot-grüne Regierung in NRW schlägt vor, die abgeschaffte
       > Sicherungsverwahrung durch die Hintertür wieder einzuführen: für alle
       > psychisch gestörten Strafttäter.
       
 (IMG) Bild: Der Vorschlag der rot-grünen Regierung Nordrhein-Westfalens ist der bisher schärfste in der Diskussion über die Reform der Sicherungsverwahrung.
       
       BERLIN taz | Das rot-grün regierte Land Nordrhein-Westfalen fordert die
       Einführung einer nachträglichen Unterbringung von gefährlichen, psychisch
       gestörten Straftätern. Der Vorschlag ist der bisher schärfste in der
       Diskussion um die Neuregelung der Sicherungsverwahrung und dürfte noch für
       heftige Kontroversen sorgen.
       
       Die Düsseldorfer Justiz-Staatssekretärin Brigitte Mandt (SPD) stellte den
       Vorschlag am Dienstag in Berlin bei einem Bund-Länder-Treffen zur
       Neuregelung der Sicherungsverwahrung vor. Das Treffen selbst endete ohne
       eine Einigung. Die Länder forderten das Bundesjustizministerium zur Vorlage
       eines Gesamtkonzepts auf. Die bisherigen Vorschläge seien "eine geeignete
       Diskussionsgrundlage", bedürften aber noch deutlicher Änderungen, betonte
       das baden-württembergische Justizministerium.
       
       Der NRW-Vorschlag beschäftigt sich mit Personen, die aufgrund der
       Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) aus
       der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen, aber auch mit
       Straftätern, gegen die im Strafurteil gar keine Sicherungsverwahrung
       angeordnet wurde. In internen Papieren, die der taz vorliegen, heißt es,
       dass selbst Personen, die aus der Strafhaft entlassen wurden, erfasst
       werden könnten. Die Rede ist von einer "sämtliche hochgradig gefährliche
       und psychisch gestörte Gewalt- und Sexualstraftäter erfassenden
       nachträglichen Unterbringungsform".
       
       Der Vorschlag würde die zum Jahreswechsel weitgehend abgeschaffte
       nachträgliche Sicherungsverwahrung durch die Hintertür wieder einführen.
       Eingeschränkt wäre sie nur durch die neue Erfordernis, dass der Täter
       psychisch gestört sein muss. Diese Einschränkung ist erforderlich, weil der
       EGMR bei der zwangsweisen Unterbringung von psychisch Kranken keine
       Probleme sieht. Als psychische Störung gilt nach einem Urteil des
       Bundesgerichtshofs allerdings schon eine "dissoziale" rücksichtslose
       Persönlichkeit. NRW geht sogar weiter als die gerade abgeschaffte
       nachträgliche Sicherungsverwahrung, weil hier sogar bereits aus der
       Strafhaft Entlassene erfasst werden sollen.
       
       Eine engere Variante des NRW-Vorschlags beschränkt die neue nachträgliche
       Unterbringung nur auf die Verwahrten, die aufgrund der EGMR-Rechtsprechung
       entlassen werden müssen. Für diese sogenannten Altfälle hat der Bundestag
       zum Jahreswechsel zwar das Therapie-Unterbringungsgesetz eingeführt. Laut
       diesem Gesetz können sie wieder zwangsweise untergebracht werden, wenn sie
       gefährlich und - natürlich - "psychisch gestört" sind.
       
       Den Ländern passt das Gesetz aber nicht, weil es eine strikte Trennung der
       Unterbringung zu Therapiezwecken vom Strafvollzug fordert. Das aber ist
       unpraktisch - auch weil neue Standorte für die Unterbringung von
       gefährlichen Verbrechern immer für Wirbel in der Bevölkerung sorgen.
       
       NRW schlägt nun vor, die gefährlichen und gestörten EGMR-Altfälle wieder im
       Strafvollzug, nur räumlich abgetrennt, unterzubringen.
       
       16 Aug 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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