# taz.de -- Datenaffäre in Dresden: Handy-Ausspähung war illegal
       
       > Sachsens Datenschutzbeauftragter rügt in seinem Bericht:
       > Staatsanwaltschaft und Polizei sind bei der Erfassung von Telefondaten
       > weit übers Ziel hinausgeschossen.
       
 (IMG) Bild: Wurden illegal belauscht: Gegendemonstranten in Dresden.
       
       DRESDEN taz | Bei der umfangreichen Handy-Funkzellenabfrage im Zusammenhang
       mit Demonstrationen in Dresden am 13. und 19. Februar ist mehrfach gegen
       gesetzliche Vorgaben verstoßen worden. Zu dieser Einschätzung kommt der
       sächsische Datenschutzbeauftragte Andreas Schurig in seinem Prüfbericht,
       den er am Freitag dem Landtag übergab.
       
       Schurig hat deswegen das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft
       förmlich beanstandet. Eine Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
       sei nicht erkennbar, das Ausmaß der erhobenen Daten unangemessen, heißt es
       im Bericht.
       
       Die taz hatte im Juni aufgedeckt, dass rund eine Million Handydaten,
       darunter die von Anwohnern, Journalisten und Abgeordneten, erfasst worden
       waren. Die Polizei begründete dies mit gewalttätigen Ausschreitungen am 19.
       Februar und Ermittlungen gegen eine angebliche kriminelle Vereinigung im
       linken Milieu. Nach heftigen Debatten um die Rechtmäßigkeit dieser
       Erfassung hatte der Sächsische Landtag den Datenschutzbeauftragten mit
       einer Prüfung beauftragt.
       
       ## Spionieren kommt in Mode
       
       Nach Schurigs Erkenntnissen ist eine solche Massenerhebung im Zusammenhang
       mit Demonstrationen bisher einmalig in der Bundesrepublik. Allerdings komme
       dieses Instrument zunehmend in Mode. Beobachter führen den Trend zum
       Einsatz technischer Mittel auch auf die personelle Ausdünnung speziell der
       sächsischen Polizei zurück.
       
       Die bundesdeutsche Strafprozessordnung erlaubt die geheime
       Funkzellenabfrage nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und nach
       Ausschöpfung aller anderen Beweiserhebungsmittel. Dem Bericht zufolge sind
       Rechte unbeteiligter Anwohner und geschützter Berufsgruppen wie
       Abgeordnete, Anwälte oder Journalisten und die Verpflichtung zu zeitlicher
       und räumlicher Begrenzung in Dresden ungenügend beachtet worden. Einem
       "Einschüchterungseffekt" müsse entgegengewirkt werden, heißt es im Bericht.
       
       Zweifel kamen dem Datenschutzbeauftragten auch an der Unabhängigkeit des
       zuständigen Richter. Im Zuge seiner Ermittlungen entdeckte Schurig, dass
       der erforderliche richterliche Beschluss für die Funkzellenabfrage schon im
       Wortlaut von der Staatsanwaltschaft Dresden ausgearbeitet worden war. Der
       Richter unterschrieb nur noch.
       
       Schurig forderte, die etwa 40.000 namentlich Betroffenen der
       Funkzellenabfrage unverzüglich zu benachrichtigen. Der angehäufte
       Datenbestand solle auf das zur Strafverfolgung notwendige Maß reduziert
       werden. Dafür hat Schurig eine Richtlinie ausgearbeitet. Bis Jahresende gab
       er Staatsanwaltschaft und Polizei Zeit, diese Forderungen umzusetzen.
       
       9 Sep 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Michael Bartsch
       
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