# taz.de -- Gericht zu Funkzellenabfrage Dresden 2011: Handyschnüffeln offiziell rechtmäßig
       
       > Das Amtsgericht Dresden hat erklärt, dass die Abfrage von mehr als einer
       > Millionenen Handydaten während Anti-Nazi-Demos erlaubt war. Zweifel
       > bleiben angebracht.
       
 (IMG) Bild: Demonstriert und ausgespäht: Demo am 19. Februar 2011 in Dresden.
       
       BERLIN taz | Das Amtsgericht Dresden hat die Funkzellenabfrage vom Februar
       2011 für rechtens erklärt. Sowohl die Anordnung als auch der Vollzug seien
       demnach rechtmäßig gewesen, wie die Staatsanwaltschaft Dresden am
       Freitagabend mitteilte. Das Gericht, welches seinerzeit auch die
       richterliche Anordnung zur Funkzellenabfrage gegeben hatte, hat damit jetzt
       die Anträge von acht Betroffenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der
       angeordneten Beschlüsse und ihrer Umsetzung abgewiesen.
       
       Es habe ein hinreichender Tatverdacht bestanden, begründete das Amtsgericht
       das Urteil. Ohne eine Funkzellenabfrage hätten die „begangenen Straftaten
       (Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie gefährliche Körperverletzung)
       nicht oder kaum aufgeklärt“ werden können. Die Beschlüsse seien daher
       „erforderlich, geboten und angemessen“ gewesen und daher der „mildeste
       Eingriff in die Rechtspositionen unbeteiligter Dritter“.
       
       Das lässt aufhorchen. Hatten doch die Behörden rund um die Naziproteste im
       Februar 2011 in Dresden mehr als eine Million Handyverbindungsdaten von
       mehr als 300.000 Menschen ermittelt. Darunter zahlreichen Unbeteiligten wie
       Demonstranten, Anwohnern, Journalisten, Anwälten und Politikern. Monatelang
       wurden die Daten ausgewertet. In mindestens 45 Fällen wurden die Daten auch
       zweckentfremdet und für Verfahren gegen Blockierer verwendet. Diesen Fehler
       hatte die sächsische Regierung seinerzeit eingeräumt.
       
       Die taz hatte den Skandal [1][vor einem Jahr aufgedeckt]. Daraufhin musste
       der Dresdner Polizeipräsident wegen mangelnder Informationspolitik seinen
       Hut nehmen, der sächsische Innenminister Markus Ulbig (CDU) sah sich
       massiver Kritik ausgesetzt. Datenschützer liefen Sturm. Bundesweit wurde
       über die Maßnahme diskutiert. Über die Rechtmäßigkeit der Funkzellenabfrage
       debattierte auch der Bundestag. Im Bundesrat ist seit Monaten ein Vorschlag
       zu einer Gesetzesverschärfung anhängig.
       
       ## Seltsame Öffentlichkeitsarbeit
       
       Die jetzige Entscheidung des Gerichtes überrascht daher. Schlicht ärgerlich
       ist zudem der Zeitpunkt der Veröffentlichung. Laut Pressemitteilung der
       Staatsanwaltschaft habe das Amtsgericht den Beschluss bereits am Mittwoch
       getroffen. Die Mitteilung wurde aber erst am Freitagabend verschickt. Für
       Nachfragen war – so kurz vor Pfingsten – niemand mehr zu erreichen. So
       bleiben Fragen offen. Etwa, weshalb nur von acht Antragstellern gesprochen
       wird. Mehrere Dutzend haben vor dem Amtsgericht einen derartigen Antrag
       gestellt. Darunter zahlreiche Journalisten.
       
       Die Anwältin Kristin Pietrzyk hat ebenfalls einen Antrag vor dem
       Amtsgericht gestellt. Als Betroffene und als Vertreterin für vier
       Mandanten. Von dem Gerichtsbeschluss erfuhr sie am Freitagabend von der
       taz. „Das ist unglaublich", sagt sie.
       
       Sie habe mehrfach Akteneinsicht beantragt, die sei ihr nie vollständig
       gewährt worden. Trotz des Gerichtsbeschlusses ist für sie eins klar: „Das
       ist noch nicht das Ende der Geschichte.“
       
       25 May 2012
       
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