# taz.de -- Thierses Daten im Polizeicomputer: Sächsische Sammelwut
       
       > Die sächsische Polizei speicherte illegal persönliche Daten von
       > Bundestags-Vizepräsident Thierse. Obwohl die Staatsanwaltschafft kein
       > strafbares Verhalten des Politikers sah.
       
 (IMG) Bild: Polizeibekannter Politiker: Wolfgang Thierse bei der Demo gegen Neonazis in Dresden im Jahr 2011.
       
       BERLIN taz | Ihre Handydaten-Sammelwut hat die sächsiche Polizei bundesweit
       bekannt gemacht. Dass sie auch mit anderen personenbezogenen Daten
       großzügig umgehen, das hat Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse (SPD)
       erfahren – durch Zufall.
       
       Thierse wollte nach dem Dresdner „Handygate“ im Februar 2011 eigentlich nur
       wissen, ob von ihm Mobilfunkdaten gespeichert worden sind. Das sei nicht
       der Fall, teilte man ihm mit. Allerdings finde sich eine Speicherung im
       Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS). „Ereignis: StGB § 187
       Verleumdung – ohne sexuelle Grundlage“. Dazu die Feststellung: „Der
       Vizepräsident des Deutschen Bundestages hat die sächsische Polizei (…)
       verleumdet.“
       
       In einem Fernseh-Interview hatte Thierse beklagt, dass die
       Demonstrationsrechte von Gegnern des Nazi-Aufmarsches eingeschränkt gewesen
       seien. Die Polizei sei vollauf beschäftigt gewesen, die Neonazis zu
       schützen. Und er hatte hinzugefügt: „Das ist sächsische Demokratie.“
       Thierse habe damit Sachsens Polizisten beleidigt, meinte ein ranghoher
       Polizeibeamter und stellte Strafanzeige gegen den Politiker.
       
       Auch von den beiden großen Polizeigewerkschaften kam harsche Kritik. Der
       Vorsitzende der Deutschen Polzeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt,
       forderte gar Thierses Rücktritt. Er sei eine „Schande für das deutsche
       Parlament“. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelte – und stellte das
       Verfahren gleich wieder ein. Denn ein strafbares Verhalten sah sie nicht.
       
       ## Staatsanwaltschaft: Äußerung von Meinungsfreiheit gedeckt
       
       Dass die Polizei die Demonstration von Nazis schütze, sei eine Tatsache.
       Und die Äußerung über die „sächsische Demokratie“ von der Meinungsfreiheit
       gedeckt. Dass er mit dieser Geschichte immer noch im Polizeicomputer
       auftauchte, erstaunte Thierse, denn die Daten hätten längst gelöscht sein
       müssen.
       
       Er sei „außerordentlich befremdet“, schrieb er an das Landeskriminalamt.
       Das LKA leitete den Wunsch an die Polizeidirektion Dresden weiter. Die
       teilte Thierse dann Ende Juni mit, dass die gespeicherten Daten
       „vollständig gelöscht“ worden seien; fast anderthalb Jahre nachdem die
       Staatsanwaltschaft nicht mehr wegen Thierses Äußerung über „die sächsische
       Demokratie“ ermittelt.
       
       Ebenso sei die Ermittliungsakte „physisch vernichtet“ worden. Ob es üblich
       ist, dass Daten nicht gelöscht werden, wollte die Polizeidirektion Dresden
       auf taz-Anfrage nicht sagen.
       
       2 Jul 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Erb
       
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