# taz.de -- Kommentar Funkzellenabfrage: Dreiste Sachsen
       
       > Das Amtsgericht Dresden hat die Massenabfrage von Handydaten im Februar
       > 2011 für rechtens erklärt. Die Kritik an der Maßnahme wird deshalb nicht
       > verstummen.
       
       Überraschen kann einen die sächsische Justiz nicht mehr. Auch nicht mit der
       Entscheidung des Amtsgerichts Dresden, dem zufolge die massenhafte Abfrage
       von Handydaten rund um die Antinaziproteste im Februar 2011 in Dresden
       rechtmäßig war: War es doch eben dieses Gericht, dass die
       Funkzellenabfrage, bei der mehr als eine Millionen Verbindungsdaten
       abgefischt wurden, seinerzeit genehmigt hatte. So weit, so vorhersehbar.
       
       Dreist hingegen ist die Öffentlichkeitsarbeit der sächsischen Behörden.
       Bereits am Mittwoch erging der Gerichtsbeschluss. Dies der Öffentlichkeit
       mitzuteilen, hielten die Richter nicht für notwendig. Dass sie den Vorgang
       als zu unwichtig eingestuft haben, ist ausgeschlossen; mit keinem anderen
       Thema hat Sachsens Justiz im vergangenen Jahr bundesweit mehr mediale
       Aufmerksamkeit und Empörung erregt.
       
       Der Dresdener Polizeipräsident musste gehen, in Bundestag und Bundesrat
       sind Gesetzesvorhaben anhängig, die die Regeln zur Funkzellenabfrage
       verschärfen sollen.
       
       Bleibt also eine bewusste Entscheidung der Richter: das Thema bloß nicht
       erneut hochkochen lassen. Die Staatsanwaltschaft dagegen wollte ihren
       vermeintlichen Sieg dann doch feiern und verschickte eine Pressemitteilung
       am Freitagabend, kurz vor dem langen Wochenende.
       
       Kritische Nachfragen unmöglich, die Deutungshoheit über das Urteil liegt
       allein bei der Behörde. Das ist keine Öffentlichkeitsarbeit, das ist
       peinlich. Doch die Hoffnung, dass die Kritik an der Kriminalisierung
       Zehntausender Demonstranten nun verstummt, wird sich nicht erfüllen.
       Etliche Betroffene haben angekündigt, juristisch die weiteren Instanzen zu
       bemühen. Bleibt zu hoffen, dass Richter außerhalb Sachsens andere Maßstäbe
       an Datenschutz und Verhältnismäßigkeit anlegen.
       
       28 May 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Paul Wrusch
       
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