# taz.de -- Dresdner „Handygate“: Journalisten dürfen Akten einsehen
       
       > Die taz darf Details zur Dresdner Handydatenaffäre erfahren. Von der
       > Funkzellenüberwachung betroffene Mitarbeiter haben das Recht auf Einsicht
       > in Ermittlungsunterlagen.
       
 (IMG) Bild: Taz-Mitarbeiter (nicht im Bild) dürfen mehr über die Erfassung ihrer Mobilfunktdaten erfahren.
       
       BERLIN taz | Im Rechtsstreit über die massenhafte Erhebung von
       Handyverbindungsdaten hat die taz vor Gericht einen Erfolg errungen. Die
       Journalisten, deren Daten beim Dresdner „Handygate“ im Februar 2011 erhoben
       wurden, haben das Recht auf Einsicht in die Ermittlungsakten des
       entsprechenden Verfahrens.
       
       Das hat das Amtsgericht Dresden nun beschlossen. Die Staatsanwaltschaft
       Dresden hatte die Einsicht verweigert und als Grund den Datenschutz der
       Beschuldigten und einen „erheblichen Aufwand“ angeführt.
       
       Das sah das Gericht anders. „Die grundsätzlich schutzbedürftigen Interessen
       der Beschuldigten und Zeugen des Ermittlungsverfahrens (…) haben hier
       zurückzutreten“, heißt es in dem Beschluss. Eine Anonymisierung reiche aus.
       Die von der sogenannten Funkzellenauswertung Betroffenen hätten so die
       Möglichkeit für eine „nachhaltige Überprüfung der Tätigkeit staatlicher
       Behörden“.
       
       Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt wegen des Verdachts der Bildung
       einer kriminellen Vereinigung im linken Spektrum und hat in diesem
       Zusammenhang rund um die Dresdner Antinaziproteste im Februar 2011 mehr als
       eine Million Handyverbindungsdaten erhoben. Mehr als 300.000 Menschen waren
       betroffen, die meisten unbeteiligte Anwohner und Demonstranten sowie
       Journalisten, Politiker und Anwälte.
       
       Die Sammelwut, die von der taz aufgedeckt worden war, hatte den Protest von
       Datenschützern und Politikern hervorgerufen. Das Amtsgericht Dresden
       hingegen hat vor zwei Wochen die Funkzellenauswertungen selbst für
       rechtmäßig erklärt. Sie sei für die Ermittlungen unabdingbar gewesen und
       auch der „mildeste Eingriff in die Rechtsposition unbeteiligter Dritter“.
       
       Gegen diesen Beschluss haben mehrere Betroffene, darunter Abgeordnete der
       Linksfraktion in Sachsen, Beschwerde eingelegt. Nun muss das Landgericht
       Dresden entscheiden, eine Frist gibt es dafür nicht. Noch sei keine
       Beschwerde beim Gericht eingegangen, sagte ein Sprecher der taz.
       
       13 Jun 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Erb
       
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