# taz.de -- Anhörung zur Funkzellenabfrage: Wie viel Ausspähen ist erlaubt?
> Ein Jahr nach dem Handydaten-Skandal in Dresden streiten Experten im
> Bundestag über die Rechtmäßigkeit der massenhaften Daten-Sammlung.
(IMG) Bild: Hat scheinbar nichts vor den Kollegen zu verbergen: Polizistin bei einer Demo in Kreuzberg
Der Streit über die massenhafte Sammlung von Handydaten durch die Polizei
geht weiter. Am Mittwoch sprach der Rechtsausschuss des Bundestages mit
Sachverständigen über das Thema.
Die vier geladenen Staatsanwälte waren geschlossen der Ansicht, dass die
geltenden Gesetze reichten, um sogenannte Funkzellenabfragen zu
rechtfertigen. Andere Experten hielten Gesetzesänderungen jedoch für
notwendig, um die Grundrechte der Bürger nicht durch die Abfrage der
Handy-Daten zu gefährden.
Der Rechtsausschuss befasst sich momentan mit zwei Gesetzesentwürfen, die
im Herbst vergangenen Jahres von den Grünen beziehungsweise den Linken
eingebracht wurden. Während der Entwurf der Grünen vorsieht, die
Funkzellenabfrage einzuschränken, wollen sie die Linken ganz abschaffen.
Mit ihren Entwürfen reagierten die beiden Parteien auf den von der taz im
vergangenen Jahr aufgedeckten Handydaten-Skandal in Dresden. Während der
dortigen Proteste am 13. und 19. Februar wurden über eine Million
Handy-Verbindungsdaten von mehr als 330.000 Demonstranten, Anwohnern,
Journalisten und Politikern erfasst und gespeichert.
"Gegenüber der heutigen Rechtslage sind keine weiteren Beschränkungen der
Funkzellenabfrage erforderlich", resümierte der Göttinger Oberstaatsanwalt
Stefan Studenroth am Ende seines Vortrags. Die bestehenden Regelungen böten
genug Schutz für die Betroffenen. Seine Staatsanwalts-Kollegen kamen zu
ähnlichen Schlussfolgerungen.
## Freiheit vor Abfragen auf Demos
Sowohl Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, als auch Anwalt
Johannes Eisenberg gaben den Parlamentariern andere Empfehlungen. Buermeyer
sieht unter anderem die Funkzellenabfrage bei Demonstrationen kritisch. Das
Grundgesetz gewährleiste hier auch die Freiheit von staatlicher
Datensammlung,
Eisenberg, der auch die taz bei Rechtsstreitigkeiten vertritt, bezeichnete
den massenhaften Handydaten-Abruf als "einen verdachtslosen
Grundrechtseingriff mit großer Streuweite". Einen wirksamen Schutz für die
Grundrechte verspreche daher der Gesetzentwurf der Links-Fraktion – die
komplette Abschaffung der Funkzellenabfrage.
8 Feb 2012
## AUTOREN
(DIR) Sebastian Fischer
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(DIR) Protest
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