# taz.de -- Anhörung zur Funkzellenabfrage: Wie viel Ausspähen ist erlaubt?
       
       > Ein Jahr nach dem Handydaten-Skandal in Dresden streiten Experten im
       > Bundestag über die Rechtmäßigkeit der massenhaften Daten-Sammlung.
       
 (IMG) Bild: Hat scheinbar nichts vor den Kollegen zu verbergen: Polizistin bei einer Demo in Kreuzberg
       
       Der Streit über die massenhafte Sammlung von Handydaten durch die Polizei
       geht weiter. Am Mittwoch sprach der Rechtsausschuss des Bundestages mit
       Sachverständigen über das Thema.
       
       Die vier geladenen Staatsanwälte waren geschlossen der Ansicht, dass die
       geltenden Gesetze reichten, um sogenannte Funkzellenabfragen zu
       rechtfertigen. Andere Experten hielten Gesetzesänderungen jedoch für
       notwendig, um die Grundrechte der Bürger nicht durch die Abfrage der
       Handy-Daten zu gefährden.
       
       Der Rechtsausschuss befasst sich momentan mit zwei Gesetzesentwürfen, die
       im Herbst vergangenen Jahres von den Grünen beziehungsweise den Linken
       eingebracht wurden. Während der Entwurf der Grünen vorsieht, die
       Funkzellenabfrage einzuschränken, wollen sie die Linken ganz abschaffen.
       
       Mit ihren Entwürfen reagierten die beiden Parteien auf den von der taz im
       vergangenen Jahr aufgedeckten Handydaten-Skandal in Dresden. Während der
       dortigen Proteste am 13. und 19. Februar wurden über eine Million
       Handy-Verbindungsdaten von mehr als 330.000 Demonstranten, Anwohnern,
       Journalisten und Politikern erfasst und gespeichert.
       
       "Gegenüber der heutigen Rechtslage sind keine weiteren Beschränkungen der
       Funkzellenabfrage erforderlich", resümierte der Göttinger Oberstaatsanwalt
       Stefan Studenroth am Ende seines Vortrags. Die bestehenden Regelungen böten
       genug Schutz für die Betroffenen. Seine Staatsanwalts-Kollegen kamen zu
       ähnlichen Schlussfolgerungen.
       
       ## Freiheit vor Abfragen auf Demos
       
       Sowohl Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, als auch Anwalt
       Johannes Eisenberg gaben den Parlamentariern andere Empfehlungen. Buermeyer
       sieht unter anderem die Funkzellenabfrage bei Demonstrationen kritisch. Das
       Grundgesetz gewährleiste hier auch die Freiheit von staatlicher
       Datensammlung,
       
       Eisenberg, der auch die taz bei Rechtsstreitigkeiten vertritt, bezeichnete
       den massenhaften Handydaten-Abruf als "einen verdachtslosen
       Grundrechtseingriff mit großer Streuweite". Einen wirksamen Schutz für die
       Grundrechte verspreche daher der Gesetzentwurf der Links-Fraktion – die
       komplette Abschaffung der Funkzellenabfrage.
       
       8 Feb 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Sebastian Fischer
       
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