# taz.de -- Streit um die Tagesschau-App: Urteil nur im Notfall
       
       > Eine Einigung von ARD und Verlegern wegen der „Tagesschau“-App ist bis
       > 30. August möglich. Das zuständige Gericht will ein Urteil nach
       > Möglichkeit vermeiden.
       
 (IMG) Bild: Das Gericht wird die Tagesschau-App nicht entfernen, aber womöglich stutzen.
       
       KÖLN taz | Im Streit zwischen der ARD und den Verlegern um die
       „Tagesschau“-App bleiben die Fronten verhärtet. Bei der Verhandlung vor dem
       Landgericht Köln verpufften am Dienstag alle Appelle des Vorsitzenden
       Richters Dieter Kehl nach einer Verständigung. Zumindest vorerst. Nun hat
       das Gericht für den 27. September ein Urteil angekündigt.
       
       Dass bisher eine außergerichtliche Lösung nicht möglich gewesen sei, finde
       er „ausgesprochen schade“, sagte Kehl. Er habe das Gefühl, „dass man hier
       etwas rumzickt“. Seine Wettbewerbskammer werde den Konflikt um das
       kostenlose Internetangebot der ARD für mobile Endgeräte wie Smartphones und
       Tabletcomputer jedenfalls „nicht zufriedenstellend lösen können“.
       
       In dem seit rund einem Jahr währenden Rechtsstreit haben acht große
       Zeitungsverlage die ARD wegen der App verklagt. Sie betrachten die
       gebührenfinanzierte Anwendung als unzulässige Konkurrenz zu ihrem
       Onlineangebot, da es zu presseähnlich und nicht sendungsbezogen sei.
       Allerdings widersprach das Gericht ihrer Auffassung, alles, was die
       Verleger anböten, müsse den öffentlich-rechtlichen Sendern verboten sein.
       
       Allerdings lägen auch die Intendanten falsch, wenn sie meinten, „Texte
       können wir schreiben, so viel wir wollen, wenn irgendwo eine Verlinkung auf
       audiovisuelle Beiträge da ist“, sagte Richter Kehl. Eindeutigere
       Sendungsbezüge in der „Tageeschau“-App würde er vielmehr „sehr begrüßen“.
       
       Bis zum 30. August gab das Gericht beiden Parteien Zeit, sich doch noch zu
       einigen. Falls verlangt, werde das Gericht zwar selbstverständlich ein
       Urteil fällen. „Da hat nur niemand was von“, sagte Kehl. Denn die Kammer
       könne „die ’Tagesschau‘-App nicht verbieten oder nicht nicht verbieten“.
       Möglich sei nur die Beurteilung einer Momentaufnahme.
       
       19 Jul 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
       
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