# taz.de -- Die ARD verliert im App-Streit: Keine zufriedenstellende Lösung
       
       > Die „Tagesschau“-App verstößt gegen den Rundfunkstaatsvertrag,
       > entscheiden die Richter. Verbieten wollen sie das Angebot ausdrücklich
       > nicht.
       
 (IMG) Bild: Die „Tagesschau“-App hat nach ARD-Angaben mittlerweile mehr als vier Millionen Nutzer.
       
       KÖLN taz | Im Rechtsstreit um ihre „Tagesschau“-App hat die ARD vor dem
       Kölner Landgericht eine Schlappe kassiert. Das Gericht gab den klagenden
       Verlegern Recht, wonach das kostenfreie Angebot des öffentlich-rechtlichen
       Senderverbunds gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstößt.
       
       Das bedeutet allerdings noch nicht das Aus für die App: Es handelt sich um
       eine Einzelfallentscheidung, keine Grundsatzentscheidung. Gleichwohl wird
       die ARD nun ihr Angebot kräftig überarbeiten müssen.
       
       In seiner Urteilsbegründung stellte das Gericht klar, dass sich seine
       Entscheidung „nur auf die konkrete Verletzungshandlung bezieht, die
       Gegenstand des Rechtsstreits war“. Konkret verbot es die Weiterverbreitung
       der „Tagesschau“-App vom 15. Juni 2011. Bei ihr handele es sich um ein
       unzulässiges, nichtsendungsbezogenes presseähnliches Angebot. Aus der Sicht
       der Nutzer sei es geeignet, „als Ersatz für die Lektüre von Zeitungen oder
       Zeitschriften zu dienen – mit einer Informationsdichte, die an diejenige
       herkömmlicher Presseerzeugnisse heranreicht“.
       
       Zudem fehle häufig der ausdrücklich ausgewiesene Bezug zu einer konkreten
       Hörfunk- oder Fernsehsendung. Eine allgemeine Aussage zur nach dem
       Rundfunkstaatsvertrag zulässigen Länge oder Ausführlichkeit von Texten
       enthalte das Urteil jedoch nicht, betonte das Gericht.
       
       ## Ein Dorn im Auge
       
       Die „Tagesschau“-App hat nach ARD-Angaben mittlerweile mehr als vier
       Millionen Nutzer. Es gibt sie für iPhone und iPad ebenso wie für
       Smartphones mit Android-Betriebssystem und für Blackberrys. Den Verlegern
       ist das kostenfreie Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender ein Dorn im
       Auge.
       
       Schon bei der Ankündigung der ARD vor knapp zwei Jahren, die App
       einzuführen, protestierten sie vehement. „Damit drohe der
       gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Sender, ein neues Geschäftsfeld
       der privatwirtschaftlich organisierten Presse bereits im Ansatz zu
       zerstören“, warnte der BDZV im Dezember 2009. Im Juni 2011 zogen acht große
       Pressehäuser gegen die App vor Gericht.
       
       Allerdings hatte das Kölner Landgericht bereits an den beiden mündlichen
       Verhandlungstagen im Oktober 2011 und Juli 2012 die Hoffnungen der
       Verlegerseite auf ein Grundsatzurteil zunichte gemacht. „Wir werden die
       ’Tagesschau‘-App nicht verbieten“, kündigte seinerzeit der Vorsitzende
       Richter Dieter Kehl an. Doch seine eindringlichen Appelle, sich doch lieber
       außergerichtlich zu einigen, verpufften.
       
       Seine Wettbewerbskammer werde den Konflikt „nicht zufriedenstellend lösen
       können“, hatte Kehl angekündigt. Denn ein Zivilgericht könne keine
       generellen Aussagen zur Medienpolitik machen. Möglich sei vielmehr nur die
       Beurteilung einer Momentaufnahme. Bei dieser Linie blieb das Gericht auch
       in seinem Urteil. „Ein generelles Verbot der App, wie von der Klägerseite
       ursprünglich beantragt, scheidet nach Auffassung der Kammer allerdings
       aus“, befand es.
       
       Daraus zog gestern auch die ARD Trost: „Das Urteil hat wie erwartet keine
       grundsätzliche Klärung in der Frage der Presseähnlichkeit gebracht“, sagte
       die ARD-Vorsitzende, WDR-Intendantin Monika Piel. Auch NDR-Chef Lutz
       Marmor, der 2013 den ARD-Vorsitz übernimmt, erklärte, das Urteil ziele
       „weitgehend ins Leere“, da die App von 2011 längst von gestern sei. Marmor
       versprach aber, die Begründung des Gerichts gründlich zu prüfen und
       „Konsequenzen“ zu ziehen.
       
       27 Sep 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Beucker
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