# taz.de -- Kommentar Leistungsschutzrecht: Der Berg gebiert eine Maus
       
       > Der vom Kabinett verabschiedete Entwurf zum Leistungsschutzrecht versucht
       > es allen recht zu machen. Nur dem Potential des Netzes wird er nicht
       > gerecht.
       
       Rin in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln: Selten ist in Deutschland
       ein Gesetz so von den Interessenverbänden geschrieben worden, wie das jetzt
       von der Koalition wohl endgültig auf den Weg gebrachte Leistungsschutzrecht
       für Presseverlage. Über Monate konnte man den Eindruck bekommen,
       Schwarz-Gelb habe seine eigene Zusage an die klagenden Verleger beinahe
       schon vergessen, solange schlummerten die Vorarbeiten beim FDP geführten
       Justizministerium.
       
       Was dann zunächst auf den Tisch kam, sorgte erwartungsgemäß für
       Unglücklichkeit auf fast allen Seiten. Vor allem aber bei einem Verband,
       den so wohl niemand auf der Rechnung hatte: dem Bundesverband deutscher
       Industrie (BDI). Denn der fürchtete etwas pauschal, aber um so
       wortgewaltiger den Untergang des Abendlandes vor allem für seine
       mittelständischen Mitglieder.
       
       Zwar ist nie so recht klar geworden, was genau über die BDI-Mitgliedschaft
       mit dem Leistungsschutzrecht hereinzubrechen drohte. Aber die
       Bundesregierung handelte. Das geplante Gesetz, das zunächst zu Ungunsten
       der Internet-Community auf die Forderungen der Zeitungsverlage Rücksicht
       nahm, wurde noch einmal generalüberholt. Der neue Entwurf von Ende Juli sah
       plötzlich nur noch Suchmaschinenbetreiber in der Pflicht.
       
       Doch dieses „Lex Google“ ging natürlich den Verlegern nicht mehr weit
       genug. Jetzt hat die Bundesregierung versucht, es beiden Seiten irgendwie
       Recht zu machen. Der im Kabinett beratene Entwurf zieht nun auch wieder
       neben Suchmaschinen auch wieder andere Newsaggregatoren zur Verantwortung
       und macht diese de facto in Richtung Zeitungsverlage potentiell
       abgabepflichtig. Ausgenommen scheinen aber, so zumindest könnte man die
       Begründung des Gesetzesentwurfs verstehen, andere Nutzungsformen von
       Online- Zeitungs-Inhalten, etwa elektronische Pressespiegel, um die es dem
       BDI bei aller Schwammigkeit seiner Argumente wohl vor allem ging.
       
       Ob die Bundesregierung hier nun aber wirklich zwei Fliegen mit einer Klappe
       geschlagen hat? Eher mal nicht. Der BDI derweil scheint zufrieden – und
       hält wohl ab sofort die Klappe. Die Verleger bleiben indes aus gutem Grund
       reserviert. Über zwei Jahre haben sie für das Bonbönchen in eigener Sache
       antichambriert und beinahe jede andere Lobbyarbeit dafür zurückgestellt.
       Doch im Vergleich zu ihren frühen Hoffnungen hat nun der Berg gekreißt und
       eine Maus geboren.
       
       Was eigentlich aber auch egal ist. Denn auch der neue Entwurf wird zu
       zahlreichen Interpretationsfällen und Konflikten mit den Realitäten der
       digitalen Welt im Netz führen. Weil er an dieser Realität und damit sowohl
       an den Interessen als auch dem Potential der Netz-Comunity weiterhin vorbei
       geht.
       
       29 Aug 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Steffen Grimberg
       
       ## TAGS
       
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 (DIR) Schwerpunkt Urheberrecht
       
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