# taz.de -- Irische Zeitungsverleger fordern Geld: 300 Euro für fünf Links
       
       > Der Zeitungsverband in Irland verlangt eine Bezahlung für das Verlinken
       > von Artikeln. Eine Verwertungsgesellschaft soll das Geld eintreiben.
       
 (IMG) Bild: Gehört auch zum Verband National Newspapers of Ireland: Die „Irish Independent“.
       
       DUBLIN taz | Irlands Zeitungsverlage verlangen Geld für Onlineverweise auf
       Artikel ihrer Blätter. Der Verband National Newspapers of Ireland, dem 16
       überregionale Tages- und Sonntagszeitungen sowie 25 Lokalblätter angehören,
       hat von der irischen Sektion der Women’s Aid Lizenzgebühren gefordert, weil
       die Frauen-Hilfsorganisation auf ihrer Webseite Links zu Artikeln gesetzt
       hatte, in denen positiv über ihre Spendensammlungen berichtet wurde.
       
       Für fünf Links verlangt der Zeitungsverband 300 Euro, für 26 bis 50 Links
       will man 1.350 Euro kassieren, darüber hinaus müsse der Preis ausgehandelt
       werden. Eingetrieben werden soll das Geld von einer
       Verwertungsgesellschaft, die unter derselben Adresse wie der
       Zeitungsverband residiert.
       
       Man „benötigt eine Lizenz für einen direkten Link zu einem Artikel, selbst
       wenn man keine Inhalte direkt auf die eigene Webseite stellt“, schrieb die
       Verwertungsgesellschaft an Women’s Aid.
       
       Deren Anwalt Simon McGarr hat den Fall auf seiner Webseite unter der
       Überschrift „Das ist kein Witz“ dargelegt. Demnach versuchen die Verlage
       schon seit vergangenem Juli, den zuständigen Parlamentsausschuss zu einer
       Gesetzesvorlage zu bewegen, in der Gebühren für Links geregelt werden. Das
       zielt vor allem auf Google ab. Da die Politiker bisher untätig blieben,
       wollen die Verlage das Geld nun durch ihre Verwertungsgesellschaft
       einklagen.
       
       Die Zeitungsverleger nennen es „vollkommen vernünftig, dass Organisationen,
       die den Inhalt von Zeitungen für ihre eigenen kommerziellen Ziele
       ausbeuten, vorher um Genehmigung bitten müssen“. Eine Bitte um Erlaubnis
       für einen Link habe man noch nie abgelehnt. Das sei aber auch nicht der
       Punkt, so Women’s-Aid-Anwalt McGarr: Die Verlage wollten so klarmachen,
       „Dass sie das recht haben, Links zu erlauben, zu verbieten – oder eben
       Gebühren dafür zu erheben.“
       
       7 Jan 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ralf Sotscheck
       
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