# taz.de -- Kolumne Western von gestern: Keine juristische Entscheidung
       
       > Der Konflikt um die „Tagesschau“-App lässt sich weder juristisch noch
       > politisch lösen. Beides würde die Pressefreiheit einschränken.
       
 (IMG) Bild: Gestern verboten, heute erlaubt: Tagesschau-App.
       
       Das überraschende Urteil von Köln sollte niemanden täuschen: Der
       App-Konflikt lässt sich juristisch nicht lösen. Denn dazu müsste letztlich
       ein Gericht über journalistische Inhalte befinden und Grenzen ziehen. Passt
       nicht so gut zur Pressefreiheit, die bekanntlich nicht nur für gedruckte
       Zeitungen und deren digitale Ableger, sondern ganz allgemein und damit auch
       für ARD und ZDF gilt.
       
       Dass das Gericht nun geurteilt hat, die am 15. Juni 2011 abgerufene
       „Tagesschau“-App verstoße gegen den Rundfunkstaatsvertrag, löst das Problem
       nämlich nur scheinbar: Journalistische Produkte haben die schöne
       Eigenschaft, dass sie täglich anders aussehen. Daran ändert auch die
       Digitalisierung nichts.
       
       Im Gegenteil: Das Netz und seine Spielarten erweitern hier vielmehr noch
       all diese Möglichkeiten ins ziemlich Grenzenlose: Wann und wo bitte endet
       im Netz ein Tag? Eben! Auch das Gericht will ja ausdrücklich nicht an
       diesem einen Beispiel für alle Zeiten festgelegt wissen, welches Verhältnis
       von Textanteilen, Foto und Video „richtig“ wäre.
       
       Daher nutzt die Hoffnung einiger Verleger, die Politik werde sich der Sache
       nun noch einmal in ihrem Sinne annehmen, nichts. Denn sie steckt in der
       gleichen Klemme wie das Gericht: Sie müsste über journalistische
       Darstellungsformen – Texte, Töne, Fotos, Videos – und damit über Inhalte
       befinden. Vielleicht würde sie das sogar ganz gerne. Das ist aber zum Glück
       laut Grundgesetz verboten.
       
       Verlegern wie Sendern wird nichts anderes übrig bleiben, als sich
       zusammenzuraufen. Dass man sich dabei voraussichtlich gegenseitig an die
       Kette legt, wird von Spiegel Online und den anderen von diesem Zwist nicht
       betroffenen Angeboten im Netz dann wohl in der nächsten Bilanz als
       „Kollateralnutzen“ ausgewiesen.
       
       28 Sep 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Steffen Grimberg
       
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