# taz.de -- Anklage NSU-Mitglied Beate Zschäpe: Die Form wahren
       
       > Beate Zschäpes Anwälte fordern eine Nachbesserung der Anklage. Die
       > Verteidiger kritisieren den Anklagepunkt der Mittäterschaft an den
       > Gewalttaten des NSU.
       
 (IMG) Bild: Der Generalbundesanwalt Harald Range soll Formfehler in der Anklage verbessern.
       
       BERLIN dapd | Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe kann sich auf
       bessere Haftbedingungen einstellen. Das zuständige Oberlandesgericht
       München habe einem Antrag auf Hafterleichterung stattgegeben, berichtete
       Spiegel Online am Mittwoch. So dürfe Zschäpe nun ohne eine trennende
       Scheibe mit ihren Verteidigern kommunizieren. Außerdem werde ihr
       Briefverkehr zukünftig nicht mehr inhaltlich überwacht.
       
       Die Bundesanwaltschaft hat Zschäpe wegen Mittäterschaft an den Morden der
       Terrorzelle NSU, Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung sowie
       besonders schwerer Brandstiftung mit versuchtem Mord in drei Fällen
       angeklagt.
       
       Es sei nicht zu befürchten, dass Zschäpe aus dem Gefängnis heraus
       terroristisch aktiv werde, begründete das Gericht den Angaben zufolge die
       Erleichterungen. Zudem geht das Gericht davon aus, dass die 38-Jährige
       nicht über ihre Anwälte mit etwaigen Terrorkomplizen in Verbindung stehe,
       da es den NSU seit dem Suizid von Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos nicht mehr
       gebe.
       
       ## Angebliche Formfehler entdeckt
       
       Außerdem berichtete Spiegel Online, dass Zschäpes Anwälte Formfehler in der
       Anklage monierten. Der Generalbundesanwalt mache demnach nicht hinreichend
       deutlich, ob die 38-Jährige nur Mitglied oder Gründerin des NSU gewesen
       sei. Beides seien unterschiedliche Straftatbestände, weswegen sich Teile
       der Anklageschrift widersprächen. Die Verteidiger forderten eine
       Nachbesserung der Anklage.
       
       Ohne Korrektur dürften die Anklagepunkte, in denen Zschäpe eine
       Mittäterschaft an den Gewalttaten von Böhnhardt und Mundlos vorgeworfen
       werde, aus Sicht der Anwälte gar nicht erst zugelassen werden. Es liege
       „kein hinreichender Tatverdacht“ dafür vor, dass ihre Mandantin an der
       Verbrechensserie beteiligt war, erläuterten die Verteidiger dem Bericht
       zufolge.
       
       9 Jan 2013
       
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