# taz.de -- NSU-Terroristin Beate Zschäpe: Anwälte zweifeln Anklage an
       
       > Beate Zschäpe sei keine Mittäterschaft bei den NSU-Morden nachgewiesen
       > worden, sagen ihre Anwälte. Die Haftbedingungen werden erleichtert.
       
 (IMG) Bild: Lockerung der Haftbedingungen für Zschäpe: JVA Köln Ossendorf
       
       BERLIN taz | Die Anwälte von Beate Zschäpe gehen in die Offensive. In einem
       22-seitigen Schreiben an das Oberlandesgericht München zweifeln die
       Verteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm die Anklage der
       Bundesanwaltschaft gegen die mutmaßliche Terroristin des
       Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) an.
       
       Zschäpe wird in der 488 Seiten starken Anklageschrift von Anfang November
       unter anderem Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und eine
       Mittäterschaft bei den zehn Morden und zwei Sprengstoffanschlägen des NSU
       vorgeworfen. Bei einer Verurteilung würde das so schwer wiegen als hätte
       sie selbst geschossen und gebombt.
       
       Vermutlich noch in diesem Monat wird der 6. Strafsenat des Münchner
       Oberlandesgerichts darüber entscheiden, ob und in welcher Form die Anklage
       gegen Zschäpe und vier weitere Angeschuldigte zugelassen wird.
       
       Die Zschäpe-Anwälte Heer, Stahl und Sturm rügen nun in ihrer Stellungnahme
       vom Montag, die der taz vorliegt, gleich mehrere Punkte. Für sie sei kein
       hinreichender Verdacht für eine Mittäterschaft Zschäpes erkennbar,
       schreiben die Verteidiger. Der Generalbundesanwalt habe versäumt
       nachzuweisen, inwiefern das Neonazitrio einen gemeinsamen Plan für seine
       Mordserie fasste und worin ein „wesentlicher Tatbeitrag“ Zschäpes bestanden
       haben soll.
       
       Der Verweis darauf, dass Zschäpe für das untergetauchte Trio den Schein der
       Legalität gewahrt und Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt gedeckt haben soll,
       während diese durchs Land reisten und töteten, reiche nicht aus. Auch die
       Aussage einer Zeugin, die Zschäpe im Juni 2005 in unmittelbarer Nähe eines
       Tatorts in Nürnberg erkannt haben will, halten die Anwälte nicht für
       sonderlich beweiskräftig („gegen Null“).
       
       Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe verwies am Mittwoch darauf, dass nun
       das Oberlandesgericht München zuständig sei und man sich deshalb nicht
       gegenüber der Presse äußere.
       
       ## Kritik an Formfehlern zurückgezogen
       
       Zschäpes Verteidiger hatten in ihrem Schreiben zunächst auch einen
       angeblichen Formfehler in der Anklageschrift moniert. Darin werde Zschäpe
       an einer Stelle die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung
       vorgeworfen, an anderer Stelle werde sie aber implizit auch als Gründerin
       des NSU angesehen, was zwei verschiedene Vorwürfe seien. Ihre Forderung,
       die Bundesanwaltschaft müsse die Anklage deshalb nachbessern, zogen die
       Anwälte am Mittwoch aber wieder zurück. Verteidiger Heer räumte gegenüber
       der taz ein, dass der Antrag im Lichte höchstrichterlicher Entscheidungen
       nicht haltbar war.
       
       Hochspannend bleibt aber die Frage, ob Beate Zschäpe wirklich als Mörderin
       angeklagt und verurteilt wird. Der Prozessbeginn wird für April erwartet.
       
       ## Lockerung der Haftbedingungen
       
       Zumindest einen kleinen Erfolg konnten Zschäpes Verteidiger in dieser Woche
       schon erreichen: Das Münchner Gericht verfügte eine Lockerung der
       Haftbedingungen. So werden die Zschäpe-Anwälte bei Treffen mit ihrer
       Mandantin in Zukunft nicht mehr durch eine Scheibe getrennt sein. Auch die
       Verteidigerpost werde nicht mehr kontrolliert, weil nicht zu befürchten
       sei, dass Zschäpe sich auf diesem Weg weiter terroristisch betätige - zumal
       seit dem Tod von Böhnhardt und Mundlos der NSU nicht mehr existiere, so das
       Oberlandesgericht.
       
       Die sonstige Post von Zschäpe und etwaige Zuschriften von Fans der
       Rechtsextremistin - darunter der norwegische Massenmörder Anders Breivik -
       dürfen dagegen weiter kontrolliert und notfalls beschlagnahmt werden, hieß
       es in Justizkreisen.
       
       9 Jan 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Wolf Schmidt
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