# taz.de -- Modifizierter Gesetzentwurf: Kompromiss zum Meldegesetz steht
       
       > Der Bundestag hat im Juni das Meldegesetz verabschiedet. Datenschützer
       > liefen Sturm dagegen. Jetzt gibt es eine Neufassung. Nächste Woche soll
       > sie beschlossen werden.
       
 (IMG) Bild: Protest gegen das Meldegesetz im Sommer 2012.
       
       BERLIN dpa | Bund und Länder haben sich auf Details beim umstrittenen
       Meldegesetz verständigt. Bei einem informellen Vorgespräch am Mittwochabend
       sei der monatelange Streit beigelegt worden, bestätigte der
       SPD-Innenexperte Michael Hartmann, am Donnerstag. Zuvor hatte die
       Hannoversche Allgemeine Zeitung darüber berichtet. Am kommenden Dienstag
       soll der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat den
       modifizierten Gesetzentwurf beschließen.
       
       Die Eckpunkte stehen schon länger fest: Meldeämter dürfen Namen und
       Adressen nur dann zu Werbezwecken an Firmen weitergeben, wenn die
       Betroffenen dem ausdrücklich zustimmen. Hartmann sieht in der Einigung auf
       der Basis des entsprechenden Bundesratsbeschlusses eine „erhebliche
       Verbesserung für den Datenschutz.“ Er sagte der dpa: „Wir haben aus einem
       schlechten Gesetz ein besseres bis gutes gemacht.“
       
       Nach dem Ende Juni vom Bundestag verabschiedeten Entwurf sollten Meldeämter
       die Daten ohne ausdrückliche Einwilligung der Bürger weitergeben dürfen.
       Der Beschluss hatte heftige Proteste etwa bei Datenschützern ausgelöst. Für
       Empörung sorgte auch die Tatsache, dass die Abstimmung im Plenum während
       des Fußball-EM-Halbfinales zwischen Deutschland und Italien stattfand – bei
       geringer Präsenz.
       
       Geplant ist jetzt, dass die Bürger entweder ihre generelle Zustimmung bei
       der Meldebehörde erklären oder aber das Unternehmen, das die Daten nutzen
       will, das Okay der Betroffenen selbst einholt. Meldeämter sollen
       stichprobenartig prüfen, ob solche Einwilligungserklärungen bei den Firmen
       vorliegen. Bei Verstößen soll ein Bußgeld fällig werden.
       
       Auch in Fragen der Zweckbindung gab es bei dem Treffen einen Kompromiss.
       Empfänger von Meldedaten dürfen diese künftig ausschließlich für den Zweck
       verwenden, für dessen Erfüllung sie ihnen übermittelt wurden. Danach sind
       die Daten zu löschen.
       
       Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios sollen sich unverheiratete
       Soldaten, die in der Kaserne wohnen, künftig nicht mehr wie bisher mit
       erstem Wohnsitz an ihrem Dienstort anmelden müssen. Diese Regelung gilt
       allerdings nur, wenn die Betroffenen kürzer als zwölf Monate an den neuen
       Dienstort versetzt werden. Ursprünglich hatte die Bundesregierung einen
       vollständigen Wegfall des Meldezwangs geplant. Den soll es nun wegen der
       drohenden Steuerausfälle der Garnisonskommunen nicht geben.
       
       22 Feb 2013
       
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