# taz.de -- Handel mit Privatadressen: Behauptete Einwilligung reicht
       
       > Einigung beim umstrittenen Meldegesetz: Ämter können Privatdaten künftig
       > nur mit Zustimmung herausgeben – die aber dürfen die Firmen selbst
       > einholen.
       
 (IMG) Bild: Adressdaten gibt's nur mit Zustimmung der Betroffenen.
       
       BERLIN taz | Der Handel mit Adressen von Privatpersonen soll eingeschränkt
       werden. Meldeämter dürfen die Daten künftig voraussichtlich nur mit
       Einwilligung der Betroffenen herausgeben. Darauf haben sich Vertreter von
       Bundestag und Bundesrat geeinigt, wie Verhandlungsteilnehmer von Grünen,
       SPD und Union der taz berichteten. Am Dienstag soll der
       Vermittlungsausschuss den Entwurf des Meldegesetzes beschließen.
       
       Datenschützer zeigten sich zufrieden, sehen jedoch Kritikpunkte. So sollen
       Firmen die Einwilligung der Betroffenen selbst einholen dürfen. Die
       Meldeämter müssen nur stichprobenartig überprüfen, ob dies auch tatsächlich
       passiert. Bei Verstößen wäre ein Bußgeld fällig.
       
       Das Meldegesetz hatte mit seiner kuriosen Geschichte im vergangenen Sommer
       für Wirbel gesorgt. Während der Fußball-Europameisterschaft wurde ein
       Entwurf vom Bundestag beschlossen – ausgerechnet als Deutschland im
       Halbfinale gegen Italien spielte und kaum ein Abgeordneter im Plenum war.
       Die Behandlung dauerte 57 Sekunden; in den Tagen darauf gaben sich viele
       Politiker überrascht. Selbst die Bundesregierung erklärte, sie hoffe auf
       einen Stopp des Entwurfs durch den Bundesrat und auf eine Nachbesserung.
       
       Vorgesehen war nämlich, dass die privaten Daten auch ohne Einwilligung
       weitergegeben werden dürfen – wer das nicht will, hätte erst ausdrücklich
       widersprechen müssen. Durchgedrückt hatten das Union und FDP im
       Innenausschuss des Bundestags. Zudem hätten Bürger in der ursprünglichen
       Gesetzesfassung der Datenweitergabe gar nicht widersprechen können, wenn
       einem Unternehmen bereits veraltete oder unvollständige Daten vorliegen.
       Wer also einmal seine Adresse irgendwo angegeben hat, hätte damit rechnen
       müssen, dass die Firma ständig über die aktuellen und vollständigen Daten
       verfügt.
       
       ## Daten keine Ware
       
       Gegen den Gesetzentwurf waren Datenschützer Sturm gelaufen. Das Bündnis
       „Meine Daten sind keine Ware“ sammelte knapp 200.000 Unterschriften. Der
       Bundesrat verlangte dann auch Nachbesserungen.
       
       Datenschützer sind über das jetzt gefundene Verhandlungsergebnis
       erleichtert. „Wir sind mit dem ausgehandelten Kompromiss nicht an allen
       Stellen glücklich, aber insgesamt ist es ein großer Erfolg für den Protest
       von Datenschützern“, sagte Rena Tangens vom Verein Digitalcourage. Das
       Einwilligungsprinzip sei ein großer Fortschritt gegenüber den bisherigen
       teils deutlich schlechteren Regelungen in den Landesgesetzen. Bislang gibt
       es kein Bundesgesetz.
       
       Dass die Einwilligung nicht nur den Meldebehörden, sondern auch Firmen
       erteilt werden können soll, bezeichnete Tangens allerdings als „relativ
       schwachen Kompromiss“. Die Meldeämter hätten nicht die Kapazitäten, um zu
       prüfen, ob die Einwilligung wirklich vorliege. Es sei schon vorgekommen,
       dass auf Firmenformularen die Einwilligung vorher angekreuzt gewesen sei
       und dass sich Firmen mit gefälschten Erklärungen die Auskunft erschlichen
       hätten.
       
       Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz, der an den Verhandlungen
       teilgenommen hat, zieht ein positives Fazit: „Es ist uns gelungen, den
       völligen Rückfall in datenschutzrechtlich bedenkliche Zeiten zu
       verhindern.“
       
       Der CSU-Abgeordnete Hans-Peter Uhl meinte hingegen: „Es ist weniger
       Datenschutz, denn die behauptete Einwilligung reicht ja aus.“ Bei der
       ursprünglich vom Bundestag beschlossen Fassung hätte der Widerspruch
       hingegen auf dem Amt eingetragen werden müssen, so Uhl gegenüber der taz.
       
       25 Feb 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Felix Werdermann
       
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