# taz.de -- Tücken des Meldegesetzes: Vermieter müssen Umzug bestätigen
       
       > Das neue Melderecht ist besser als erwartet, sagen Datenschützer.
       > Probleme gebe es aber im Detail - zum Beispiel beim Wohnungswechsel.
       
 (IMG) Bild: Erst streichen, dann umziehen, dann zum Meldeamt - mit Bescheinigung vom Vermieter
       
       BERLIN taz | Das umstrittene Meldegesetz wird kommen. Bund und Länder haben
       sich im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss geeinigt.
       
       Datenschützer sind im Großen und Ganzen zufrieden, weil Meldeämter die
       Daten von Privatpersonen demnach nur mit deren Einwilligung an
       Adresshändler und Werbewirtschaft weitergeben dürfen. Die Firmen dürfen
       jedoch das Okay selbst einholen, das wird nur stichprobenartig überprüft.
       
       Das Gesetz soll ab Mai 2015 das Bundesrahmengesetz und die
       Landesmeldegesetze ablösen, die teilweise deutlich weniger Datenschutz
       bieten. Datenschützer haben aber weitere Kritikpunkte am Gesetz.
       
       ## 
       
       Wer umzieht, muss bei der Meldebehörde künftig eine Bescheinigung des
       Vermieters vorlegen. Damit sollen Scheinanmeldungen verhindert werden, etwa
       wenn sich Eltern in einem anderen Stadtteil registrieren, um ihre Kinder
       auf eine bestimmte Schule schicken zu können. Die Vermieterbescheinigung
       wurde 2002 im Bundesrahmengesetz abgeschafft, danach wurden die
       Landesgesetze geändert. Nun wird die Vermieterbescheinigung wieder
       eingeführt.
       
       Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder lehnen die Änderung
       ab und kritisieren eine „Misstrauensvermutung gegenüber der Person des
       Meldepflichtigen“.
       
       ## 
       
       Beherbergungsstätten wie Hotels müssen die Daten wie Anschrift,
       Nationalität und Geburtsdatum von ihren Gästen aufnehmen und in einen
       Meldeschein eintragen, den sie ein Jahr aufbewahren müssen. In dieser Zeit
       kann die Polizei auf die Informationen zugreifen. Anschließend müssen die
       Daten gelöscht werden. Faktisch ändert sich allerdings nichts: Die Regel
       steht bereits im Melderechtsrahmengesetz des Bundes.
       
       Die Datenschutzbeauftragten hatten die Abschaffung dieser Regelung im
       Bundesgesetz gefordert. Hotelgäste dürften nicht als potenzielle Straftäter
       angesehen werden. Sie sehen darin eine „sachlich nicht zu rechtfertigende
       Vorratsdatenspeicherung“.
       
       ## 
       
       Firmen dürfen die bei der Meldebehörde eingeholten Daten über
       Privatpersonen nur für den Zweck verwenden, für den die Einwilligung
       erteilt wurde. Danach müssen sie die Informationen löschen. Durch die Regel
       sollen große Adressensammlungen durch darauf spezialisierten Firmen
       verhindert werden. Bislang können sogenannte Adressmittler im Auftrag einer
       Firma die Daten einholen und sie dann auch zu anderen Zwecken nutzen.
       
       Das Bündnis „Meine Daten sind keine Ware“ wertet die Zweckbindung als
       Erfolg seines Protests. Die Grünen sind jedoch skeptisch. Sie fürchten,
       Firmen könnten die Regelungen umgehen, indem sie sich auf schwächere
       Bestimmungen im Bundesdatenschutzgesetz berufen.
       
       27 Feb 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Felix Werdermann
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Datenschutz
 (DIR) Datenschutz
 (DIR) Wahlkampf
 (DIR) Lebensversicherung
 (DIR) Datenschützer
 (DIR) Bundestag
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Geschäft mit Nutzerdaten: Mehr als nur Facebook
       
       Alle reden über den Datenhandel bei Facebook. Dabei verkaufen auch
       Adresshändler wie die Post Millionen Datensätze.
       
 (DIR) Online-Wahlkampf: Werbefalle Wahlprogramm
       
       Parteien lassen Bürger beim Wahlprogramm mitreden. Doch das hat seinen
       Preis: CDU und FDP verlangen eine E-Mail-Adresse – für Werbezwecke.
       
 (DIR) Einigung beim Meldegesetz: Kein Freibrief für's Daten-Absaugen
       
       Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat einen Kompromiss
       ausgehandelt: Ohne Zustimmung der Bürger dürfen die Behörden keine Daten
       rausgeben.
       
 (DIR) Handel mit Privatadressen: Behauptete Einwilligung reicht
       
       Einigung beim umstrittenen Meldegesetz: Ämter können Privatdaten künftig
       nur mit Zustimmung herausgeben – die aber dürfen die Firmen selbst
       einholen.
       
 (DIR) Modifizierter Gesetzentwurf: Kompromiss zum Meldegesetz steht
       
       Der Bundestag hat im Juni das Meldegesetz verabschiedet. Datenschützer
       liefen Sturm dagegen. Jetzt gibt es eine Neufassung. Nächste Woche soll sie
       beschlossen werden.
       
 (DIR) Kommentar Bundesrat: Schwarz-Rot schon jetzt
       
       Meldegesetz, Mindestlohn, Frauenquote: Weil Merkel und ihr
       Koalitionspartner nicht aus dem Quark kommen, nehmen nun die Länder die
       Sache in die Hand.