# taz.de -- Einigung beim Meldegesetz: Kein Freibrief für's Daten-Absaugen
       
       > Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat einen
       > Kompromiss ausgehandelt: Ohne Zustimmung der Bürger dürfen die Behörden
       > keine Daten rausgeben.
       
 (IMG) Bild: Bürger demonstrieren im vergangenen Herbst gegen das Melderecht.
       
       BERLIN dpa | Bund und Länder haben ihren monatelangen Streit über das
       Melderecht beigelegt. Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat
       billigte am Dienstagabend nach Angaben aus Verhandlungskreisen einen
       zuletzt erzielten Kompromiss.
       
       Im Juni 2012 hatte der Bundestag das [1][umstrittene Meldegesetz]
       verabschiedet – vor leeren Parlamentsrängen während des
       Fußball-EM-Halbfinales zwischen Deutschland und Italien. Die Empörung war
       groß, Datenschützer liefen Sturm gegen die Pläne. Nach den überarbeiteten
       Gesetzesplänen dürfen Meldeämter Namen und Adressen nur dann zu
       Werbezwecken an Firmen weitergeben, wenn Betroffene dem vorher ausdrücklich
       zustimmen.
       
       Dem Ergebnis müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen. Der
       Vermittlungsausschuss machte zugleich den Weg frei für die Umsetzung der
       EU-Regeln für Banküberweisungen in Europa sowie des „[2][Unisex-Urteils]“
       zu einheitlichen Versicherungstarifen für Männer und Frauen.
       
       Geplant ist, dass Bürger entweder ihre generelle Zustimmung bei der
       Meldebehörde erklären. Oder aber das Unternehmen, das die Daten nutzen
       will, holt das Okay der Betroffenen ein. Meldeämter sollen stichprobenartig
       prüfen, ob solche Einwilligungserklärungen bei den Firmen vorliegen. Bei
       Verstößen soll ein Bußgeld fällig werden.
       
       Auch zur Zweckbindung gab es einen Kompromiss. Empfänger von Meldedaten
       dürfen diese nur für den Zweck verwenden, für dessen Erfüllung sie
       übermittelt wurden. Danach sind die Daten zu löschen. Weitere Ergebnisse
       des Vermittlungsausschusses:
       
       „Unisex-Tarife“/Banküberweisungen: Beide Vorhaben sind Teil des
       „Sepa-Gesetzes“ und eigentlich unstrittig. Die Umsetzung in nationales
       Recht lag aber auf Eis, weil sich Bund und Länder nicht über geplante
       Erleichterungen für Lebensversicherer einigen konnten.
       
       Die waren ebenfalls Teil des „Sepa-Gesetzes“, sollen nun aber herausgelöst
       und später separat gelöst werden. Mit Blick auf "Unisex-Tarife" hatten die
       Versicherungswirtschaft und die Finanzaufsicht BaFin klargestellt, dass
       trotz der Verzögerungen seit dem EU-weiten Stichtag 21. Dezember 2012 keine
       Versicherungen mehr verkauft werden, bei denen Männer und Frauen wegen
       ihres Geschlechts unterschiedliche Preise zahlen.
       
       Lebensversicherungen: Ein Bund-Länder-Kompromiss zur Ausschüttung von
       Bewertungsreserven war gescheitert. Entlastungen werden aber weiter geprüft
       für Lebensversicherer, die durch die anhaltende Niedrigzinsphase Probleme
       haben, Zusagen zu erwirtschaften.
       
       Bisher war vorgesehen, dass Versicherer einen kleineren Teil ihrer stillen
       Reserven auf festverzinsliche Anlagen an Kunden ausschütten müssen. Die
       rot-grün geführten Länder hatten diese Pläne gestoppt. Die Branche pocht
       weiter auf eine faire Neuregelung für alle Versicherten mit Härtefallregeln
       für jetzt ausscheidende Kunden.
       
       „Streubesitzdividenden“: Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern hatte sich
       auf einen Kompromiss zur Besteuerung von Dividenden für
       Mini-Firmenbeteiligungen verständigt. Er bedeutet Mehrbelastungen für
       deutsche Firmen.
       
       Von März 2013 an sollen in- und ausländische Aktionäre bei der
       Kapitalertragsteuer aus „Streubesitz“ bei Beteiligungen von weniger als
       zehn Prozent gleich behandelt werden sollen. Für Altfälle soll es nach
       einem EuGH-Urteil Milliarden-Erstattungen an ausländische Firmenaktionäre
       geben.
       
       Wettbewerbsrecht: Hier wurden die Beratungen erneut vertagt und eine
       Arbeitsgruppe gebildet. Die Länder wollen unter anderem verhindern, dass
       die Ausweitung des Kartellrechts auf Krankenkassen die Versorgungsqualität
       der Patienten beeinträchtigt und die Kassen dem europäischen
       Wettbewerbsrecht unterstellt werden.
       
       27 Feb 2013
       
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