# taz.de -- Geschäft mit Nutzerdaten: Mehr als nur Facebook
       
       > Alle reden über den Datenhandel bei Facebook. Dabei verkaufen auch
       > Adresshändler wie die Post Millionen Datensätze.
       
 (IMG) Bild: NutzerInnen können gar nicht geizig genug mit der Angabe ihrer Daten sein
       
       Die Firma Deutsche Post Direkt wirbt offensiv für ihre Leistungen. Über
       „rund 46 Millionen Adressen“ verfügt das Unternehmen nach eigenen Angaben.
       Sie „decken nahezu den gesamten Markt an Privathaushalten ab“, verspricht
       die Tochter der Deutschen Post. Interessant ist dieses Angebot für alle
       diejenigen, die eigene Werbung möglichst zielgenau an bestimmte
       Bürger*innen ausliefern wollen. Sie können bei Post Direkt solche Adressen
       plus Zusatzinformationen kaufen.
       
       Helga Block, die Landesbeauftragte für Datenschutz in Nordrhein-Westfalen,
       untersucht derzeit, ob sich die Firma korrekt verhält. Denn die Posttochter
       verkaufte bestimmte Daten im Zusammenhang mit Privathaushalten an CDU und
       FDP, was diesen im Bundestagswahlkampf 2017 die gezielte Ansprache von
       Bürger*innen ermöglicht haben soll.
       
       Einige Fragen lauten nun: Woher kommen diese Daten, wie genau sind sie
       einzelnen Haushalten und Adressen zugeordnet?
       
       ## Individualisierter Informationspool
       
       Dabei geht es um dasselbe Problem, das die Debatte um Facebook bestimmt.
       Dem sozialen Netzwerk wird vorgeworfen, Profile über das Verhalten von
       Milliarden Menschen anzulegen. Dieser individualisierte Informationspool
       schaffe die Voraussetzung für die gezielte ökonomische und politische
       Ansprache und Manipulation einzelner Bürger*innen. Allerdings erscheint
       erstaunlich, wie viele Angaben ohnehin schon bei konventionellen Adress-
       und Datenhändlern vorhanden sind.
       
       Schober Direkt Media in Stuttgart hat beispielsweise 30 Millionen
       „Konsumentenadressen“, die mit weiteren persönlichen oder öffentlich
       zugänglichen Informationen etwa des Otto-Konzerns „zusammengeführt“ wurden.
       
       Weitere große Anbieter auf dem Markt der Daten- und Adresshändler sind AZ
       Direkt von Bertelsmann und die US-Firma Acxiom. Mit solchen gekauften
       Adressen plus Zusatzinformationen ausgestattet, gaben alleine
       Handelsunternehmen 2017 in der Bundesrepublik laut einer Studie der Post
       rund 3,8 Milliarden Euro für adressierte Werbebriefe aus.
       
       Die Werbetreibenden können ihre potenziellen Kunden gezielt auf Vorlieben
       ansprechen, beispielsweise, dass diese gerne Tee trinken oder Kreuzfahrten
       unternehmen. Diese Zuordnung hängt mit sogenannten Listendaten zusammen,
       die Unternehmen unter bestimmten Umständen für Werbezwecke einsammeln,
       verarbeiten und verkaufen dürfen.
       
       ## Sozialprofile
       
       Ein Beispiel: Ein Einzelhandelskonzern verfügt über eine Kundendatei, in
       der Hunderttausende Personen gespeichert sind. „Die Namen der einzelnen
       Kunden, ihre Adressen, Berufe und Geburtsjahre darf der Konzern
       grundsätzlich an Adresshändler weitergeben“, sagt Nils Schröder, Sprecher
       beim NRW-Datenschutz. Außerdem kann er diese Listendaten mit einem weiteren
       Merkmal anreichern – etwa eine Liste der Teetrinker oder Kreuzfahrtfans
       unter den Kund*innen erstellen.
       
       Eine solche Datei verrät schon eine ganze Menge über einzelne Personen und
       Haushalte. Besonders dann, wenn der Adresshändler sie mit weiteren Listen
       kombiniert, die etwa Merkmale enthalten wie „kauft Harry-Potter-Bücher“
       oder „bestellt Bücher von Thilo Sarrazin“. So kommen die Datensammler
       Sozialprofilen ziemlich nahe, die auch Rückschlüsse auf politische
       Einstellungen zulassen.
       
       Das Unternehmen Schober rühmt sich, individualisierte Adressen mit 300
       Persönlichkeitsmerkmalen verbinden zu können. In solchen Fällen gibt Gerrit
       Hornung, Professor für IT-Recht an der Universität Kassel, jedoch eine
       gewisse Entwarnung: „Sensible Daten wie politische, philosophische und
       religiöse Überzeugungen sind besonders geschützt. Sie dürfen nicht als
       Listendaten weitergereicht werden.“ Die Übergänge aber sind fließend, und
       als Bürger muss man sich im Streitfall erst einmal gegen die Unternehmen
       durchsetzen.
       
       Neben Listendaten gehören „Preisausschreiben zu den Hauptquellen“ der
       Adresshändler, sagt Christian Storr, der beim baden-württembergischen
       Datenschutzbeauftragten arbeitet. So gibt es im Internet spezielle Seiten
       für Gewinnspiele, die Adressen und andere persönliche Daten der Mitspieler
       einsammeln.
       
       ## 6,6 Haushalte sind eine Mirkozelle
       
       Die Informationen aus den öffentlichen Einwohnermeldeämtern spielen nach
       Storrs Einschätzung dagegen kaum eine Rolle. Denn „das Bundesmeldegesetz
       verbietet ausdrücklich den Verkauf von Meldedaten zu Zwecken der Werbung
       und des Adresshandels“, es sei denn „der Betroffene hat vorher aktiv und
       informiert eingewilligt“.
       
       Der Adresshändler Post Direkt erklärt, dass er „eine mikrogeografische
       Datenbank“ betreibe, die keine Daten von Einzelpersonen enthalte, sondern
       Durchschnitts- und Wahrscheinlichkeitswerte für sogenannte Mikrozellen, die
       jeweils 6,6 Haushalte umfassen. In die Beschreibung des Verhaltens der
       Bewohner*innen solcher Zellen können statistische Daten einfließen wie die
       Pkw-Dichte, die Gebäudegröße, die Anzahl der Sozialhilfeempfänger im
       Stadtteil und die Stimmenverteilung im Wahlkreis.
       
       Entsprechende Informationen stammen auch aus öffentlich zugänglichen
       Statistiken. Die Menschen in den Mikrozellen blieben aber grundsätzlich
       anonym, betont Post Direkt: „Die Microdialog-Datenbank ist streng getrennt
       von anderen Datenbanken, die beispielsweise Adressdaten enthalten“.
       
       ## Misstrauen trotz neuer Regeln
       
       Eine aktuelle Frage ist, was die Datenschutzgrundverordnung der EU – in
       Kraft ab 25. Mai – für das Geschäftsmodell der Adresshändler bedeutet.
       Müssen die Firmen dann die Einwilligung jeder Person einholen, deren
       Adresse sie verkaufen? Wenn ja, könnten sie einpacken. Die Antwort werden
       in den kommenden Jahren die Gerichte finden. Das Misstrauen bei vielen
       Bürgern dürfte trotzdem bleiben – zumal Daten als das „Öl des 21.
       Jahrhunderts“ gelten.
       
       Gerd Landsberg, Chef des Städte- und Gemeindebundes, empfahl jüngst,
       Kommunen könnten die bei ihnen vorhandenen Informationen in anonymisierter
       Form an Unternehmen verkaufen, um damit Geld zu verdienen. „Daten lassen
       sich mit Zusatzinformationen anreichern, sodass immer das Risko besteht“,
       sie zu „repersonalisieren“, sagt dagegen IT-Professor Hornung. „Deshalb
       mahne ich zu großer Zurückhaltung.“
       
       11 May 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hannes Koch
       
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