# taz.de -- Karlsruhe erlaubt Antiterrordatei: Teilweise verfassungswidrig
       
       > Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Antiterrordatei
       > grundsätzlich gebilligt. Es seien jedoch Nachbesserungen bis 2015
       > erforderlich.
       
 (IMG) Bild: Die einen nennen es Überwachung, die anderen Öffentlichkeit: Kamera am Bundesverfassungsgericht.
       
       KARLSRUHE afp | Das Bundesverfassungsgericht hat Regelungen zum Erfassen
       von Bürgern in der Anti-Terror-Datei (ATD) in Teilen für verfassungswidrig
       erklärt.
       
       Die Zusammenarbeit von Nachrichtendiensten und Polizei zur Bekämpfung von
       Terrorismus sei aber grundsätzlich zulässig, heißt es in einem am Mittwoch
       in Karlsruhe verkündeten Urteil. Der Gesetzgeber muss nun nach den Maßgaben
       des Gerichts bis Ende 2014 eine Neuregelung schaffen. Damit hatte die Klage
       eines ehemaligen Richters teilweise Erfolg. (Az : 1 BvR 121/07)
       
       Geheimdienste und Polizei speichern in der ATD seit 2007 gemeinsam Daten
       über islamistische Gewalttäter sowie deren Kontaktpersonen. Darunter sind
       womöglich aber auch viele unbescholtene Nachbarn, Verwandte oder Kollegen
       der Verdächtigen: Dafür spricht die große Zahl von mehr als 16.000
       Menschen, die laut Gericht bislang in der ATD, mit womöglich „erheblich
       belastenden Folgen“ für die Betroffenen, gespeichert wurden. Dagegen
       beschränkt sich der harte Kern der womöglich gewaltbereiten Islamisten in
       der Datei auf nur etwa 400.
       
       Grundsätzlich aber billigten die Verfassungshüter die Verbunddatei von rund
       60 Behörden. Zur Begründung hieß es, Terrorismus richtet sich gegen „das
       Gemeinwesen als Ganzes“.
       
       Weil solche Angriffe aber nicht als „Krieg“ aufgefasst werden dürfen, seien
       sie „mit den Mitteln des Rechtsstaats zu bekämpfen“. Terrorismusbekämpfung
       habe insoweit ein „erhebliches Gewicht“, die Einrichtung einer ATD sei
       deshalb auch zulässig. Zudem sei der Eingriff in die Bürgerrechte nicht so
       schwer, da in einer Verbunddatei vor allem bereits erhobene Daten
       ausgetauscht würden.
       
       24 Apr 2013
       
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