# taz.de -- Kommentar Antiterrordatei: Kein Krieg gegen den Terror
       
       > Terrorangriffe sollten kein Ausnahmezustand sein. Dieser Gedanke ist
       > wichtig, falls es in Deutschland zu einem größeren Anschlag kommen
       > sollte.
       
 (IMG) Bild: Sogar die härtesten Innenminister werden dem Credo der Verfassungsrichter zustimmen
       
       Terrorangriffe dürfen „nicht als Krieg oder als Ausnahmezustand“ verstanden
       werden, in dem rechtsstaatliche Regeln außer Kraft treten. Vielmehr handelt
       es sich um Straftaten, die „mit den Mitteln des Rechtsstaats“ zu bekämpfen
       sind. Dieser Gedanke thront über dem aktuellen Karlsruher Urteil zur
       Antiterrordatei und wird noch lange zitiert werden.
       
       Damit reagiert das Bundesverfassungsgericht vor allem auf die Lage in den
       USA, wo die Terrorismusbekämpfung schon lange als „War on Terror“ geführt
       wird und man Terrorverdächtige als „feindliche Kämpfer“ ohne viele
       Grundrechte behandelt.
       
       Dagegen dürften bei uns wohl sogar die härtesten Innenminister dem Credo
       der Verfassungsrichter zustimmen. Dennoch ist es wichtig, einen derartigen
       Gedanken als Verfassungsrecht festzuschreiben, damit alle im Ernstfall
       daran erinnert werden – falls es in Deutschland zu einem größeren Anschlag
       kommen sollte.
       
       Der zweite wichtige Ertrag des Karlsruher Urteils ist die erstmalige
       Benennung eines „informationellen Trennungsprinzips“ zwischen Polizei und
       Geheimdiensten. Damit wurden die Hürden für den Informationsaustausch
       deutlich hochgesetzt, auch wenn er wie erwartet nicht völlig verboten
       wurde.
       
       ## „Analyse“ hilft kaum
       
       In der Begründung steht allerdings Erstaunliches: Die Polizei ermittele
       grundsätzlich offen und der Verfassungsschutz berate vor allem die Politik.
       Wo leben die Richter denn? Bei der Terrorbekämpfung ermittelt die Polizei
       in aller Regel geheim und der Verfassungsschutz versucht, Gefahren schon im
       Vorfeld zu erkennen.
       
       Und nach dem Desaster der NSU-Ermittlungen führt daran auch in Zukunft kein
       Weg vorbei. Das Verhältnis von Polizei und Verfassungsschutz muss zwar neu
       definiert werden. Die weltfremde Karlsruher „Analyse“ hilft dabei aber
       kaum.
       
       24 Apr 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
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