# taz.de -- Leistungsschutzrecht für Verlage: Google trickst sie alle aus
       
       > Verlage müssen bis August bestätigen, dass Google News ihre Inhalte
       > weiter kostenfrei verwenden kann. Wer das ablehnt, taucht dann nicht mehr
       > auf.
       
 (IMG) Bild: Durchtrieben und gewitzt: Google
       
       BERLIN dpa | Nach der Einführung des Leistungsschutzrechtes für
       Presseverlage in Deutschland lässt Google sich die weitere unentgeltliche
       Verwendung von Verlagsinhalten bei Google News bestätigen. Mit dem neu
       eingeführten Bestätigungssystem biete Google den deutschen Verlagen eine
       weitere Möglichkeit, mitzuteilen, „ob ihre Inhalte (weiterhin) bei Google
       News angezeigt werden sollen“, erklärte Google-Manager Gerrit Rabenstein in
       einem [1][Blogpost] am Freitag.
       
       „Damit bewahren wir Google News als offene Plattform, gleichzeitig schaffen
       wir Rechtssicherheit für Blogger, Journalisten und Verlage angesichts der
       veränderten Gesetzeslage“, sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck.
       
       Verlage, die die Bestätigungserklärung bewusst ablehnen oder auch nur die
       Umfrage von Google ignorieren, tauchen dann vom 1. August 2013 nicht länger
       mit ihren Inhalten auf Google News auf. Die Verlagsinhalte werden
       allerdings weiterhin in der allgemeinen Google-Suche angezeigt, solange die
       Verlage dies nicht mit anderen technischen Maßnahmen unterbunden haben. So
       können Inhaber von Websites über technische Anweisungen in der Datei
       robots.txt oder in sogenannten Metatags festlegen, ob ein Softwareroboter
       von Google oder einer anderen Suchmaschine die Inhalte erfassen darf oder
       nicht.
       
       Das Leistungsschutzrecht (LSR) erlaubt Verlagen, von anderen Unternehmen
       für die Verwendung von Verlagstexten im Internet eine Lizenz zu verlangen.
       Dabei geht es vor allem um Suchmaschinen und automatisierte
       Nachrichtensammlungen, die Verlagstexte verwenden. Allerdings bleiben
       einzelne Wörter oder kleinste Textabschnitte weiterhin lizenzfrei. Die
       schwarz-gelbe Koalition hatte das Leistungsschutzrecht am 1. März im
       Bundestag verabschiedet. Das Gesetz tritt am 1. August 2013 in Kraft.
       
       ## ÜBer 50.000 Verlagsangebote werden ausgewertet
       
       Weltweit wertet Google für sein News-Angebot rund 50.000 Verlagsangebote
       und Blogs aus, darunter mehrere hundert Sites aus Deutschland. Auf Google
       News werden von ausgewählten Artikeln in einem „Snippet“ die Überschrift,
       ein bis zu 250 Zeichen langer Textanriss und kleine Fotos dargestellt.
       
       Sie alle sind mit der jeweiligen Ursprungswebsite verlinkt. Im
       Leistungsschutzrecht ist von „einzelnen Wörtern oder kleinsten
       Textausschnitten“ die Rede, die weiterhin frei genutzt werden können. Die
       schwarz-gelbe Regierungskoalition hatte in dem Gesetzgebungsverfahren
       bewusst auf eine exakte Definition des frei verfügbaren Zitat-Umfangs in
       Zahlen verzichtet.
       
       Google-Manager Rabenstein betonte, die digitale Zukunft stelle viele
       Wirtschaftszweige vor neue Herausforderungen und Möglichkeiten. „Die
       Nachrichtenbranche zählt dazu.“ Google habe während der Diskussionen über
       das Leistungsschutzrecht stets klargemacht, dass der Konzern weiter mit
       Verlagen gemeinsam an Lösungen arbeiten wolle.
       
       „Wir sind davon überzeugt, dass wir Verlage am besten unterstützen, indem
       wir Millionen von Lesern auf ihre Seiten weiterleiten, indem wir ihre
       Inhalte im Netz sichtbarer und leichter auffindbar machen und indem wir den
       Verlagen über unsere Werbetools und Dienste helfen, Geld mit ihren Inhalten
       zu verdienen.“
       
       21 Jun 2013
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://support.google.com/news/publisher/bin/answer.py?hl=de&answer=3189922
       
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