# taz.de -- Springer und das Leistungsschutzrecht: Mit Google kuscheln, vorläufig
       
       > Am 1. August tritt das LSR in Kraft. Ausgerechnet die Vorkämpfer vom
       > Axel-Springer-Verlag wollen die Regelung fürs Erste nicht in Anspruch
       > nehmen.
       
 (IMG) Bild: Hier geht's lang zum Opt-in.
       
       BERLIN taz | Ausgerechnet der Axel-Springer-Verlag (Bild, Welt), dessen
       Lobbyisten so sehr für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage gekämpft
       haben, verzichtet darauf, sich das neue Gesetz gleich zum Start zunutze zu
       machen. Wie ein Verlagssprecher am Montag auf Anfrage taz sagte, hat sich
       der Konzern per „Opt-in“-Verfahren entschieden, mit seinen Inhalten
       weiterhin in den Angeboten von Google gelistet zu werden – darunter auch
       der bei Verlagen vielfach umstrittene Newsaggregator Google News.
       
       Um nicht für Links samt kurzem Anreißer zu den Veröffentlichungen von
       Verlagen bezahlen zu müssen, greift Google zu einem Trick: Der
       Internetkonzern fragt Verlage, ob ihre Online-Publikationen weiterhin in
       den Suchtreffern des Newsaggregators gelistet werden sollen –
       unentgeltlich.
       
       Das Leistungsschutzrecht, das die Regierung auch gegen den Protest ihrer
       eigenen Netzpolitiker beschlossen hat, erlaubt Verlagen, für die Verwendung
       ihrer Texte im Netz eine Lizenz zu verlangen, etwa wenn dahinter eindeutig
       ein Geschäftsmodell steht. Einzelne Wörter oder kleinste Textabschnitte
       bleiben allerdings weiterhin lizenzfrei – eine Grauzone entsteht.
       
       ## Seiteninhaber entscheiden selbst
       
       Verlage, die Googles Bestätigungserklärung bewusst ablehnen oder auch nur
       die Umfrage von Google ignorieren, sollen vom 1. August an nicht länger mit
       ihren Inhalten auf Google News auftauchen. Die Verlagsinhalte werden
       allerdings weiterhin in der allgemeinen Google-Suche angezeigt, solange die
       Verlage dies nicht mit anderen technischen Maßnahmen unterbunden haben.
       
       So können Inhaber von Websites über Anweisungen in der Datei robots.txt
       oder in sogenannten Metatags festlegen, ob ein Softwareroboter von Google
       oder einer anderen Suchmaschine die Inhalte erfassen darf oder nicht.
       
       Das Medienhaus Axel Springer erklärte unterdessen auf taz-Anfrage weiter,
       mit dem neuen Gesetz letztlich sehr wohl Geld verdienen zu wollen. „Axel
       Springer wird das Recht wahrnehmen und strebt eine Verwertung an“, sagte
       ein Sprecher. Dazu treffe das Unternehmen derzeit die nötigen
       Vorbereitungen. Bis dahin entstehe allerdings „aus juristischen und
       technischen Gründen zwangsläufig ein Intermezzo“.
       
       In dieser „Übergangsphase“ erteile die Axel Springer AG der Google Germany
       GmbH ein sogenanntes Opt-in zur Nutzung ihrer Inhalte in Form von
       Textauszügen, „allerdings unter der Maßgabe und mit ausdrücklichem Hinweis,
       dass dies nur vorläufig bis zur geregelten Rechteverwertung und ohne
       Anerkennung der einseitig von Google gesetzten Konditionen geschieht“.
       
       29 Jul 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniel Bouhs
       
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