# taz.de -- BGH-Urteil zur Sicherheitsverwahrung: Sexualtäter erstreiten Entschädigung
       
       > Vier Männer saßen jahrelang in Sicherungsverwahrung – zu Unrecht. Der BGH
       > spricht ihnen insgesamt 240.000 Euro Schadensersatz zu.
       
 (IMG) Bild: Berühmter Knast: JVA Stuttgart-Stammheim.
       
       KARLSRUHE taz | Wer rechtswidrig in Sicherungsverwahrung saß, hat einen
       Anspruch auf Schadensersatz. Das entschied an diesem Donnerstag der
       Bundesgerichtshof (BGH) in vier sogenannten Pilotfällen. Die Kläger
       bekommen zwischen 49.000 und 73.000 Euro. Zahlen muss das Land
       Baden-Württemberg, nicht der Bund. Das Urteil ist bundesweit auf einige
       Dutzend ähnlicher Fälle übertragbar.
       
       Geklagt hatten vier Straftäter, die heute etwa zwischen 57 und 67 Jahre alt
       sind. Sie waren vor Jahrzehnten wegen Sexualdelikten zu langjährigen
       Freiheitsstrafen mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden.
       Ihre Gefängnisstrafen zwischen fünf und 15 Jahren hatten sie allesamt
       verbüßt. Weil sie noch als gefährlich galten, mussten sie anschließend aber
       in der Sicherungsverwahrung bleiben.
       
       Zum Zeitpunkt ihrer Verurteilung galt noch eine Obergrenze für die
       Sicherungsverwahrung von zehn Jahren. Diese Obergrenze wurde jedoch 1998
       von der damaligen Kohl-Regierung aufgehoben – auch für bereits Verurteilte.
       Als Konsequenz mussten die vier Männer deutlich länger als zehn Jahre –
       nämlich 18 bis 22 Jahre – in der Sicherungsverwahrung bleiben.
       
       Inzwischen haben sowohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
       (2009) als auch das Bundesverfassungsgericht (2011) entschieden, dass die
       rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung durch die Kohl-Regierung
       rechtswidrig war. Alle vier Männer wurden deshalb inzwischen entlassen.
       
       Auf ihre Klage hin sprachen ihnen zunächst das Landgericht Karlsruhe und
       später auch das Oberlandesgericht Karlsruhe 500 Euro für jeden Monat
       rechtswidrig erlittene Sicherungsverwahrung zu. Das Gericht orientierte
       sich dabei an Summen, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in
       ähnlichen Fällen zugesprochen hat. Nur wegen der extrem langen Zeit der
       illegalen Verwahrung kommen im Ergebnis so große Summen zusammen.
       
       ## Beschluss des Bundestages
       
       Der BGH bestätigte nun den Anspruch der Männer. Umstritten war in Karlsruhe
       nur noch, wer für die rechtswidrige Verwahrung haften soll. Die Straftäter
       hatten gegen das Land geklagt, weil Landesrichter die Sicherungsverwahrung
       angeordnet hatten und sie im Freiburger Gefängnis, einer Landeseinrichtung,
       vollstreckt worden war. Der Anwalt des Landes, Wendt Nassall, verwies
       dagegen auf den Bund: „Der Bundestag hat die nachträgliche Verlängerung der
       Sicherungsverwahrung beschlossen, die Landesrichter hatten keine
       Möglichkeit, hiervon abzuweichen.“
       
       Doch der BGH entschied nun ebenfalls, dass das Land den Schadensersatz
       zahlen muss. „Es kommt darauf an, wer unmittelbar in die Freiheitsrechte
       eingegriffen hat“, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Ball. Das Land
       wird vermutlich versuchen, das Geld vom Bund zurückholen. (Az.: III ZR
       405/12 u. a.) 
       
       Ebenfalls am Mittwoch sprach der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
       einem Sexualstraftäter aus Berlin 5.000 Euro Entschädigung zu. Der Mann
       sitzt seit 2007 in Sicherungsverwahrung. Die Überprüfung nach zwei Jahren
       erfolgte allerdings rund einen Monat zu spät und vor allem ohne erneute
       psychiatrische Prüfung seiner Gefährlichkeit. Das letzte externe Gutachten
       stammte von 1997. Der Mann wird heute noch verwahrt. (Az.: 17167/11)
       
       19 Sep 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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