# taz.de -- Klage gegen Knast-Unterbringung: Mehr als Knast mit Tapete
       
       > Sicherungsverwahrte wollen auf ihre Freilassung klagen. Das neue
       > Hamburger Gesetz behandele sie weiter wie Strafgefangene. Die Opposition
       > hatte einen therapieorientierten Vollzug angemahnt.
       
 (IMG) Bild: Der Strafhaft zu ähnlich: Zelle für Sicherungsverwahrte in der JVA Fuhlsbüttel.
       
       HAMBURG taz | Die in Hamburg einsitzenden Sicherungsverwahrten wollen sich
       ihre Haftbedingungen nicht gefallen lassen. Sobald das neue Vollzugsgesetz
       zur Sicherungsverwahrung am 1. Juni in Kraft getreten ist, wollen die circa
       20 Männer aus Hamburg und Schleswig-Holstein auf ihre Entlassung klagen.
       Ihre Unterbringung im Gefängnis Fuhlsbüttel ähnele mehr einer Straf- als
       einer Präventivhaft, argumentieren sie in ihrem Antrag. Das mit den Stimmen
       von SPD und CDU beschlossene Gesetz betreibe Etikettenschwindel. Es
       enthalte „hauptsächlich Strafregelungen gegen den Sicherungsverwahrten“ und
       sei unterm Strich rechtswidrig.
       
       Die deutschen Bundesländer sind durch Urteile des Bundesverfassungsgerichts
       gezwungen worden, Sicherungsverwahrte deutlich anders unterzubringen als
       Strafgefangene. Sicherungsverwahrte haben ihre Strafe verbüßt und dürfen
       nur in Haft gehalten werden, wenn es wahrscheinlich ist, dass sie weitere
       Straftaten begehen.
       
       „Mit dem neuen Gesetz haben wir die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
       umgesetzt“, versichert die Justizbehörde. Trotzdem wird sich jetzt das
       Landgericht damit befassen müssen. Das Thema weckt starke Emotionen:
       Versuche, entlassene Sicherungsverwahrte dezent in normalen Wohnungen
       unterzubringen, waren bei Anwohnern in den betroffenen Stadtvierteln
       regelmäßig auf Widerstand gestoßen.
       
       Der Anwalt Ernst Medecke, der einen der Kläger vertreten wird, hält das
       Begehren der Sicherungsverwahrten für „logisch und konsequent“. Das
       Hamburger Gesetz sei an sich schon verfassungswidrig. „Und auch die
       Auswirkungen des Gesetzes auf die Hamburger Sicherungsverwahrten sind nicht
       vertretbar“, findet Medecke. Dass es auch anders gehe, zeigten die Länder
       Niedersachsen und Bremen, die in Rosdorf bei Bremen ein spezielles
       Gefängnis für Sicherungsverwahrte errichtet haben.
       
       Die Kläger monieren, sie seien ähnlichen Unannehmlichkeiten ausgesetzt wie
       Strafgefangene. In den Zellen gebe es nur kaltes Wasser zum Zähneputzen und
       Geschirrspülen. Die Toilette sei nur durch eine Schamwand abgetrennt. Sport
       könne nur zusammen mit den Strafgefangenen getrieben werden.
       
       Überhaupt kämen sie regelmäßig mit diesen in Berührung. „So macht der
       alltägliche Gefängnisablauf zusammen mit den Strafgefangenen den
       Bestrafungscharakter der Sicherungsverwahrung weiterhin deutlich“, heißt es
       in dem Entlassungsantrag.
       
       Wie die Verwahrten hatten Grüne, Linke und FDP in der Hamburger
       Bürgerschaft kritisiert, dass der Senat der Justiz einen Freibrief beim
       Umgang mit den Häftlingen erteilt habe: Nicht nur aus Gründen der
       Sicherheit, sondern auch um eine „Störung der Ordnung“ abzuwenden, dürfe
       das Personal die Freiheit der Häftlinge einschränken. Das sei aus
       rechtsstaatlicher Sicht problematisch.
       
       Die enge Kontrolle, die das Gesetz ermöglicht, mache es schwierig, die
       Gefangenen zu resozialisieren, kritisiert der Abgeordnete Farid Müller
       (Grüne). „Böse Zungen sagen: Dieser Gesetzentwurf wurde von der
       Bild-Zeitung geschrieben“, sagt Müller mit Blick auf die
       Boulevard-Berichterstattung, die das Thema immer wieder skandalisiert
       hatte.
       
       31 May 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
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