# taz.de -- Sicherungsverwahrung reformiert: Kein nachträgliches Wegschließen
       
       > Der Bundestag hat das verfassungswidrige Recht zur Sicherungsverwahrung
       > reformiert. Künftig darf sie nicht mehr lange nach dem Urteil angeordnet
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Sicherungsverwahrung? In Zukunft nur wenn's vorher eine Therapie gab.
       
       FREIBURG taz | Der Bundestag hat das Recht der Sicherungsverwahrung neu
       geregelt. Die „Haft nach der Strafe“ soll künftig mehr auf Therapie und
       Entlassung der Verwahrten zielen als bisher. Damit werden Vorgaben des
       Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Im Mai 2011 hat Karlsruhe das gesamte
       Recht der Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt und eine
       Neuregelung bis Mitte 2013 gefordert. „Wenn wir diese Reform nicht
       beschließen, gibt es bald keine Sicherungsverwahrung mehr“, mahnte Andrea
       Voßhoff, die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU, am Donnerstagabend im
       Bundestag.
       
       Bei der Sicherungsverwahrung muss ein Täter auch nach Verbüßung der
       Haftstrafe im Gefängnis bleiben – solange er noch als gefährlich gilt.
       Derzeit sind rund 500 Täter hiervon betroffen. Künftig soll sich die
       Sicherungsverwahrung aber deutlich von der Strafhaft unterscheiden. Dieses
       „Abstandsgebot“ müssen die Länder dann noch in eigenen Gesetzen
       ausgestalten.
       
       Der Bundestag regelte jetzt vor allem die Therapie in der Haft.
       Sicherungsverwahrung kann künftig nur noch vollstreckt werden, wenn den
       Betroffenen schon in der Strafhaft ausreichende therapeutische Angebote
       gemacht wurden. Auch scheinbar hoffnungslose Fälle sollen eine Chance
       bekommen, an sich zu arbeiten. Der Kern der Reform war im Bundestag
       weitgehend Konsens. Nur die Linke lehnt die Sicherungsverwahrung generell
       ab.
       
       Gestritten wurde nur noch darüber, ob die Sicherungsverwahrung auch noch
       lange nach dem Urteil angeordnet werden kann, wenn sich die fortdauernde
       Gefährlichkeit des Täters erst in der Haft herausstellt. SPD und CDU/CSU
       halten das für nötig. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
       und die FDP waren dagegen, ebenso die Grünen. In der Abstimmung stellte die
       Union dann ihren Wunsch zurück, so dass sich die Position der
       Justizministerin durchsetzen konnte.
       
       Die SPD will nun versuchen, das Gesetz im Bundesrat zu stoppen.
       NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) warnte vor „eklatanten
       Sicherheitslücken“. Im Bundesrat wird es vor allem darauf ankommen, wie das
       grün-rot-regierte Baden-Württemberg abstimmt. Der Bundesrat kann das Gesetz
       aber nur verzögern, nicht verhindern.
       
       9 Nov 2012
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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