# taz.de -- Kommentar Schadenersatz Kundus: Der Krieg ist kein rechtsfreier Raum
       
       > Auch Afghanen haben Rechte, wenn die Bundeswehr in ihrem Land Krieg
       > führt. Der Prozess in Bonn wird die Bundeswehr im positiven Sinne hemmen.
       
 (IMG) Bild: Egal wie der Prozess um den Luftangriff in Kundus ausgeht, er wird bleibende Wirkung hinterlassen.
       
       Auch der Krieg ist kein rechtsfreier Raum. Jedenfalls in Deutschland. Das
       Landgericht Bonn wird an diesem Mittwoch prüfen, ob der Bundeswehr-Oberst
       Georg Klein fahrlässig handelte, als er im September 2009 die Bombardierung
       von zwei entführten Tanklastern in Afghanistan befahl. Bei dem Bombardement
       starben auch viele Zivilisten, darunter Jugendliche und Kinder, die an den
       steckengebliebenen LKW kostenlos Benzin abzapfen wollten.
       
       In einem Musterprozess fordern zwei Hinterbliebene jetzt Schadensersatz von
       der Bundesrepublik. Dass sich das Bonner Landgericht nun Videos vom
       Tatgeschehen ansieht, ist schon ein großer Erfolg. Denn dies bedeutet, dass
       alle juristischen Einwände der Bundesregierung gegen das Verfahren
       erfolglos waren. Schon damit schreibt das Landgericht Bonn
       Rechtsgeschichte: Die Opfer rechtswidriger deutscher Kriegshandlungen
       können in Deutschland Schadenersatz verlangen. Auch Afghanen haben Rechte,
       wenn die Bundeswehr in ihrem Land Krieg führt.
       
       Das heißt aber noch nicht, dass die Bundesrepublik nun auch im Kunduzs-Fall
       automatisch zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wird. Dazu müsste die
       Verhandlung ergeben, dass Oberst Klein tatsächlich rechtswidrig handelte.
       Wenn er damals davon ausgehen konnte, die Personen um die Tanklaster sind
       ganz überwiegend Taliban, also feindliche Kämpfer, dann durfte er den
       Bombenbefehl geben. Wenn er aber erkennen musste, dass die meisten
       Umstehenden Zivilisten waren, hatte er Völkerrecht verletzt.
       
       Die Antwort bestimmt sich nicht nach politischen oder moralischen
       Gesichtspunkten. Auch Oberst Klein und sein Arbeitgeber, die Bundeswehr,
       haben Anspruch auf einen fairen Prozess. Umso wichtiger ist es, dass die
       Richter am Mittwoch die entscheidenden Videobilder vom Schauplatz des
       Geschehens in öffentlicher Verhandlung ansehen. Jeder Interessierte kann
       sich sein eigenes Bild machen – im Sitzungssaal S 0.11 des Bonner
       Landgerichts.
       
       Egal wie der Prozess ausgeht, er wird (gemeinsam mit anderen politische und
       juristischen Reaktionen) bleibende Wirkung hinterlassen. Er wird die
       Bundeswehr im positiven Sinne hemmen und damit hoffentlich ähnlich
       desaströse Militäraktionen verhindern. Und zwar nicht weil bei
       rechtswidrigen Angriffen künftig Schadensersatzforderungen drohen – die
       paar Millionen fallen angesichts der sonstigen Kriegskosten nicht ins
       Gewicht. Was die Soldaten vielmehr nachhaltig verunsichern dürfte, ist der
       jahrelange persönliche Ärger (medial, parlamentarisch, strafrechtlich und
       zivilrechtlich) der auf eine rücksichtslose Tötung von Zivilisten folgt.
       
       30 Oct 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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