# taz.de -- Atomkonzerne wollen sparen: Brennelemente-Steuer vor EU-Gericht
       
       > Ist die Steuer, die beim Brennstabwechsel anfällt, rechtlich in Ordnung?
       > Das Finanzgericht Hamburg zweifelt daran – und schaltet den EuGH ein.
       
 (IMG) Bild: Protest gegen AKW Biblis: Atomkonzerne in Schwierigkeiten.
       
       HAMBURG taz | Das Finanzgericht Hamburg hat europarechtliche Zweifel an der
       Brennelementesteuer. Bei der Verhandlung am Dienstag entschied es daher,
       die Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Der muss nun in
       einem Musterverfahren entscheiden.
       
       Im Jahr 2012 brachte die Steuer dem Bund 1,5 Milliarden Einnahmen, die die
       AKW-Betreiber zahlen müssen. Die Steuer, die bei jedem Brennstabwechsel
       anfällt, wurde ursprünglich als Ausgleich für eine AKW-Laufzeitverlängerung
       diskutiert. Sie war rechtlich aber nicht damit verknüpft und wurde deshalb
       auch nach dem Beschluss zum Atomausstieg beibehalten. Erhoben wird die neue
       Steuer seit 2011. Ihr Aufkommen fließt in den allgemeinen Haushalt.
       
       Für fünf der neun noch laufenden AKWs ist das Finanzgericht Hamburg
       zuständig. Es hat schon im Januar erklärt, dass es die Brennelementesteuer
       für verfassungswidrig hält. Die Steuer sei keine normale Verbrauchssteuer,
       der Bund habe hier unzulässigerweise eine neue Steuerart erfunden. Wann mit
       einer Karlsruher Entscheidung zu rechnen ist, ist derzeit noch nicht
       absehbar.
       
       Deshalb versuchten die Betreiber nun ein anderes Verfahren zum EuGH zu
       bringen. Grund: Der EuGH entscheidet möglicherweise schneller, prüft andere
       Argumente, und seine Entscheidungen wirken eher für die Vergangenheit als
       die des Bundesverfassungsgerichts. Konkret ging es jetzt in Hamburg um das
       AKW Emsland, das zu RWE gehört.
       
       ## Finanzgericht hat Zweifel an deutscher Rechtslage
       
       RWE argumentierte, eine nationale Steuer für Atomenergie verstoße gegen die
       EU-Richtlinien über Energiesteuern und das Verbrauchssteuersystem. Die
       Bundesregierung entgegnete, dass diese Richtlinien nicht für AKWs und
       Brennstäbe gälten. RWE will sie deshalb „analog“ anwenden. Das hielten die
       Vertreter der Bundesregierung für „abwegig“. Das Finanzgericht äußerte nun
       zumindest Zweifel an der Rechtslage und bat den EuGH deshalb um Auslegung
       des EU-Rechts. Ein Urteil wird in rund 15 Monaten erwartet.
       
       RWE hofft, dass bis dahin die Brennelementesteuer ausgesetzt wird. Einen
       entsprechenden Antrag hat der Betreiber aber noch nicht gestellt. Über die
       Aussetzung würde ebenfalls das Finanzgericht Hamburg entscheiden.
       
       Auch bei den Koalitionsverhandlungen ist die Brennelementesteuer ein Thema.
       Die SPD will sie um 30 Prozent erhöhen. Laut Gesetz soll sie 2016
       auslaufen.
       
       19 Nov 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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