# taz.de -- Entscheidung zu Brennelementesteuer: Milliarden für Atomkraft
       
       > Mit einem vorläufigen Rechtsschutz beschert ein Gericht den
       > AKW-Betreibern einen Geldsegen. Dem Bund drohen Milliardenzahlungen.
       
 (IMG) Bild: Spielendes Kind – im Hintergrund die Kühltürme des AKW Grafenrheinfeld (Bayern)
       
       HAMBURG dpa | Mehrere Betreiber von Atomkraftwerken in Deutschland bekommen
       insgesamt 2,2 Milliarden Euro Brennelementesteuer zurückerstattet. Das
       Finanzgericht Hamburg gab Anträgen von fünf Energieversorgern statt und
       verpflichtete die Hauptzollämter vorläufig zur Erstattung der Steuer, wie
       die Kammer am Montag mitteilte. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung habe
       der 4. Senat aber die Beschwerde an den Bundesfinanzhof zugelassen. Die
       Versorger begrüßten die Entscheidung (Az. 4 V 154/13).
       
       Die Brennelementesteuer ist seit ihrer Einführung 2011 in Deutschland
       umstritten. Die Betreiber von fünf Kernkraftwerken – darunter RWE und Eon –
       haben beim Hamburger Gericht gegen das Gesetz geklagt. Das Hamburger
       Finanzgericht hat bereits das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und den
       europäischen Gerichtshof in Luxemburg angerufen. Sie sollen klären, ob die
       Steuer verfassungsgemäß und im Einklang mit europäischem Recht ist. Die
       Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Steuer mit europäischem Recht
       vereinbar ist.
       
       Da der Hamburger Senat über die Betreiber-Klagen nicht vor einem Urteil der
       höchsten Instanzen entscheiden kann, beantragten die Unternehmen
       vorläufigen Rechtsschutz. Damit wollten sie nach Angaben des Gerichts von
       der Steuerzahlung einstweilig befreit werden beziehungsweise die
       Rückzahlung erreichen. „Mit Erfolg“, teilte das Gericht mit.
       
       Die Hamburger Richter sind der Auffassung, dass der Bund gar keine
       Gesetzgebungskompetenz zum Erlass einer Brennelementesteuer hat. Ihre
       Begründung: Es handele sich nicht um eine auf Konsumenten umzulegende
       Verbrauchssteuer, sondern sie verfolge das Ziel, die Gewinne der
       Kernkraftwerksbetreiber abzuschöpfen. „Außerdem spreche einiges dafür, dass
       die Kernbrennstoffsteuer europarechtswidrig ist“, teilte das Gericht mit.
       
       Die Energiekonzerne RWE und Eon sehen sich durch die Hamburger Entscheidung
       in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Sie sprachen von einer
       verfassungswidrigen Kernbrennstoffsteuer, die nicht europarechtskonform
       sei. Rund 400 Millionen Euro Steuerlast seien RWE zuzurechnen, teilte das
       Unternehmen in Essen mit. Auf Eon entfallen rund 1,7 Milliarden Euro.
       
       Ursprünglich wollte der Bund 2,3 Milliarden Euro über die Steuer einnehmen.
       Im Zuge der Energiewende sind von ehemals 17 Atommeilern heute noch 9 in
       Betrieb.
       
       14 Apr 2014
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Atomkraft
 (DIR) RWE
 (DIR) Eon
 (DIR) Atommüll
 (DIR) Schwerpunkt Atomkraft
 (DIR) AKW
 (DIR) Eon
 (DIR) AKW
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Atommüll in Deutschland: Bürgerinitiativen dürfen mitreden
       
       In der Endlagerkommission soll ein zweiter Platz mit einem Umweltverband
       besetzt werden. Manche Initiativen halten das Verfahren für ungeeignet.
       
 (DIR) Atom-Moratorium nach Fukushima: Eon fordert Entschädigung
       
       Nach RWE will jetzt auch Eon Schadensersatz für die Zwangsabschaltung von
       AKW nach der Fukushima-Katastrophe. Es geht um 250 Millionen Euro.
       
 (DIR) Atomkraftwerk Grafenrheinfeld: Steuer sorgt für früheres Aus
       
       Das Atomkraftwerk in Unterfranken soll im Februar 2015 abgeschaltet werden,
       sieben Monate vor Laufzeitende. Das AKW rechne sich nicht mehr, erklärt der
       Betreiber.
       
 (DIR) AKW Grafenrheinfeld: Kleiner Schub für den Atomausstieg
       
       Womöglich verkürzt Eon die Laufzeit des AKW Grafenrheinfeld freiwillig.
       Weil es sich schlicht nicht mehr rechnet.
       
 (DIR) Atomkonzerne wollen sparen: Brennelemente-Steuer vor EU-Gericht
       
       Ist die Steuer, die beim Brennstabwechsel anfällt, rechtlich in Ordnung?
       Das Finanzgericht Hamburg zweifelt daran – und schaltet den EuGH ein.