# taz.de -- Kommentar: EU-Freizügigkeit: Europa schiebt Paranoia
       
       > Ab 2014 steht Rumänen und Bulgaren der europäische Arbeitsmarkt offen.
       > Zudem haben sie ein Recht auf Hartz-IV-Leistungen. Das schürt Ängste.
       
 (IMG) Bild: Kann die Debatte um Armutsmigration noch sachlich geführt werden?
       
       Der Countdown läuft: Am 1. Januar kommt die Freizügigkeit für Rumänen und
       Bulgaren im Arbeitsmarkt. Dann können diese EU-Migranten in Deutschland
       jeden Job annehmen – und ergänzende Hartz-IV-Leistungen beziehen, wenn das
       Einkommen etwa eines Minijobs nicht für die Familie reicht.
       
       Das schürt Ängste vor der Armutsmigration. Auch in Großbritannien kocht die
       Debatte, inwieweit EU-Einwanderer aus Südosteuropa weiter Sozialleistungen
       bekommen sollen.
       
       Bedeutsam sind dazu neue Urteile wie das des Landessozialgerichts
       Nordrhein-Westfalen, das einer rumänischen Familie Arbeitslosengeld II
       (Hartz IV) zuerkannte, das ihnen zuvor vom Jobcenter versagt worden war.
       Indirekt legte das Gericht dem Gesetzgeber auf, Möglichkeiten zu schaffen,
       Einzelfälle prüfen zu können.
       
       Das Urteil, gegen das nun Berufung eingelegt wird, gibt die politische
       Richtung vor: Es muss mehr differenziert werden. Nur dann gibt es eine
       Chance, die Debatte zur Armutsmigration zu versachlichen. Wie sind die
       Aussichten eines EU-Migranten auf dem hiesigen Arbeitsmarkt? Wie ist das
       Verhältnis von Erwerbsarbeit und Sozialleistung in den ersten Monaten nach
       der Ankunft? Eine solche Differenzierung ist nötig, denn die Problemlage
       ist komplex.
       
       Ja, es gibt Kommunen wie Duisburg mit den Wohnblocks armer Zuwanderer aus
       Rumänien und Bulgarien; diese Kommunen brauchen Unterstützung. Nein, die
       Zahl der Menschen aus diesen Herkunftsländern, die als Selbstständige
       ergänzendes Hartz IV beziehen, sind derzeit nicht hoch.
       
       Es ist außerdem gar nicht leicht, in Deutschland einen Minijob zu bekommen,
       wenn man überhaupt kein Deutsch kann. Man kann also in Ruhe erst mal
       abwarten, was wirklich nach dem 1. Januar passiert. Und dann weitersehen.
       
       2 Dec 2013
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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