# taz.de -- Reaktion auf NSU-Mordserie: Mehr Macht für den Bundesanwalt
       
       > Nie mehr jahrelange Justiz-Kleinstaaterei wie beim NSU: Der
       > Generalbundesanwalt soll solche Fälle schneller an sich ziehen.
       
 (IMG) Bild: Mehr Rechte bei politischen Verfahren: Generalbundesanwalt Harald Range.
       
       FREIBURG taz | Als Folge aus dem NSU-Ermittlungsdesaster will die
       Bundesregierung die Macht des Generalbundesanwalts stärken. Harald Range
       soll schneller Ermittlungen mit möglichem Staatsschutzhintergrund
       übernehmen können. Das sieht ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko
       Maas (SPD) vor, der der taz vorliegt.
       
       Die mysteriöse Mordserie gegen neun migrantische Kleingewerbler war elf
       Jahre lang kein Fall für die Bundesanwaltschaft. Schließlich sahen die
       örtlichen Staatsanwaltschaften keinen terroristischen Hintergrund, sondern
       ermittelten gegen eine vermeintliche türkische Mafia. Auch als 1998 in
       Thüringen drei militante Rechtsextremisten (Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und
       Beate Zschäpe) untergetaucht waren, wiegelte die zuständige
       Staatsanwaltschaft Gera ab, es handele sich nur um ein „loses Geflecht“ von
       Einzelpersonen.
       
       Der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags sah ein wichtiges Versäumnis
       darin, dass die Ermittlungen an beiden Ansatzpunkten nicht zentral geführt
       wurden. Dies könne dazu beigetragen haben, dass der rechtsradikale
       Hintergrund der Mordserie erst 2011 nach dem Tod der beiden Haupttäter
       Mundlos und Böhnhardt erkannt wurde.
       
       Die Bundesanwaltschaft (BAW) hat bisher nur eine ganz schmale
       Ermittlungszuständigkeit. Es muss sich, grob gesagt, um Staatsschutzfälle
       von besonderer Bedeutung handeln. Bei Morden und Bombenanschlägen darf sie
       nur ermitteln, wenn die Tat dazu „bestimmt und geeignet“ war, die innere
       Sicherheit oder Verfassungsgrundsätze zu beeinträchtigen und der Fall
       „besondere Bedeutung“ hat. Die Beschränkung der BAW auf den Staatsschutz
       ist im Grundgesetz vorgegeben.
       
       In diesem Rahmen will Justizminister Maas nun vier Punkte im
       Gerichtsverfassungsgesetz ändern. So sollen die Staatsanwaltschaften der
       Länder verpflichtet werden, der BAW alle Fälle mit möglicher
       Bundeszuständigkeit vorzulegen. Bisher gab es hierfür nur eine
       Verwaltungsvorschrift, die von den Ländern weitgehend ignoriert wurde. Der
       Generalbundesanwalt kann dann die Ermittlungen übernehmen, sobald es
       „tatsächliche Anhaltspunkte“ für seine Zuständigkeit gibt. Bei
       Ermittlungsbeginn soll also ein „Anfangsverdacht für die Zuständigkeit“
       genügen, heißt es in der Begründung.
       
       Außerdem soll gesetzlich festgestellt werden, dass ein Staatsschutzdelikt
       in der Regel „bedeutend“ ist, wenn wegen des „länderübergreifenden
       Charakters der Tat“ eine zentrale Ermittlung geboten erscheint. Und
       schließlich soll es für die BAW-Zuständigkeit nicht mehr erforderlich sein,
       dass die Täter subjektiv die innere Sicherheit Deutschlands beeinträchtigen
       wollten, es soll genügen, dass die Tat objektiv dazu geeignet war.
       
       21 Apr 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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