# taz.de -- NSU-Prozess in München: Zschäpe meldet sich krank
       
       > Noch ist kein Verhandlungstag ausgefallen – bis jetzt. Zschäpes Ärztin
       > attestiert Kreislaufprobleme. Doch ihre Symptome könnten auch andere
       > Gründe haben.
       
 (IMG) Bild: Wegen Übelkeit: Die Hauptangeklagte sorgt für eine Pause im Prozess.
       
       MÜNCHEN dpa | Der NSU-Prozesstag am Mittwoch ist wegen Krankheit der
       Hauptangeklagten Beate Zschäpe komplett ausgefallen. Der Vorsitzende
       Richter Manfred Götzl verwies zur Begründung auf ein Attest einer Ärztin
       der Justizvollzugsanstalt Stadelheim in München. In deren Schreiben war von
       einem „Verdacht auf beginnenden Infekt mit unklarer Kreislaufreaktion“ die
       Rede.
       
       Einige Testergebnisse stünden zwar noch aus – Zschäpe sei aber jedenfalls
       am Mittwoch verhandlungsunfähig. Ob Zschäpe am Donnerstag wieder
       verhandlungsfähig sein könnte, ließ die Ärztin in dem Brief offen. Götzl
       betonte deshalb, alle weiteren Termine – auch der am Folgetag – blieben
       zunächst weiter bestehen.
       
       Damit wurde – ein Jahr und einen Tag nach dem Prozessbeginn in München –
       erstmals überhaupt ein Verhandlungstag wegen Erkrankung Zschäpes abgesetzt.
       Bereits am Dienstag war die Hauptverhandlung wegen Übelkeit der
       mutmaßlichen Neonazi-Terroristin und eines später folgenden
       Befangenheitsantrags der Verteidigung gegen einen Gerichtsarzt nahezu
       komplett ausgefallen.
       
       Als Grund für die Übelkeit hatte Zschäpe im Gespräch mit dem Arzt eine
       Nachricht angegeben, die sie am Dienstag vor Sitzungsbeginn erhalten habe.
       Genauere Angaben dazu machte sie allerdings nicht.
       
       ## Die drei Briefe
       
       Am Dienstagabend wurde dann bekannt, dass das Gericht möglicherweise drei
       Briefe Zschäpes an einen inhaftierten Gesinnungsgenossen in
       Nordrhein-Westfalen beschlagnahmen will – darunter ein neues, bisher
       unbekanntes Schreiben von Mitte April.
       
       Hintergrund ist, dass das Münchner Oberlandesgericht eventuell ein
       Sprachgutachten erstellen lassen möchte, um die Co-Autorenschaft Zschäpes
       an einem Manifest des NSU zu klären. Dies geht nach Informationen der
       Nachrichtenagentur dpa aus einem Schreiben des Senats mit Datum vom 2.
       April hervor.
       
       Darin heißt es, im Hinblick auf entsprechende Beweisanträge werde erwogen,
       drei Briefe Zschäpes als Beweismittel zur Erstellung eines solchen
       forensisch-linguistischen Gutachtens zu beschlagnahmen. Unter
       Prozessbeteiligten wurde daraufhin am Mittwoch spekuliert, ob das Schreiben
       Auslöser für die Kreislaufprobleme Zschäpes sein könnte.
       
       In einer Expertise im Auftrag des Magazins Stern waren Fachleute 2013 zu
       dem Schluss gekommen, dass Zschäpe „mit hoher Wahrscheinlichkeit“
       Co-Autorin des NSU-Dokuments ist – was sie im Prozess weiter belasten
       würde. Das Papier zeugt von der rassistischen Ideologie des NSU.
       
       Der rege Briefwechsel zwischen Zschäpe und Robin S. war 2013
       bekanntgeworden. Die Briefe der mutmaßlichen Neonazi-Terroristin hatten
       wegen ihres teilweise sehr intimen Inhalts Aufsehen erregt.
       
       7 May 2014
       
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