# taz.de -- Informationsrechte von Verbrauchern: Für Aldi bleibt alles in Butter
       
       > Aldi übergibt einer Kundin freiwillig die Laboranalyse einer ranzigen
       > Butter und zahlt die Gerichtskosten. Der Konzern verhindert so ein
       > Grundsatzurteil.
       
 (IMG) Bild: Auf's Brot geschmiert: Was in der Butter steckt, wird auch in Zukunft nicht automatisch verraten.
       
       BERLIN taz/dpa | Der Discounter Aldi Nord hat in einem Rechtsstreit um
       Auskunftsansprüche einer Kundin nachgegeben. Damit hat er einem
       Grundsatzurteil in Sachen Verbraucherrechte vorgebeugt. Wenige Stunden vor
       dem Prozess am Freitag habe der Konzern der Kundin die verlangten
       Laboranalysen einer verdorbenen Butter ausgehändigt und die Gerichtskosten
       übernommen, berichtete der Anwalt der Frau, Cornelius Knappmann-Korn.
       Daraufhin beendete das Amtsgericht Neumünster die Verhandlung nur zehn
       Minuten nach Beginn.
       
       Die Verbraucherorganisation Foodwatch hatte die Käuferin der Butter bei der
       Klage unterstützt, um die Informationsrechte von Konsumenten gegenüber
       Firmen klären zu lassen. Das Lebensmittel- sowie das
       Verbraucherinformationsgesetz regeln lediglich, was Behörden
       veröffentlichen müssen – aber nicht, was Unternehmen ihren Kunden mitteilen
       müssen.
       
       Diese Frage bleibe nun offen, da das Gericht mit der Kostenübernahme durch
       Aldi nicht mehr in der Sache habe entscheiden müssen, sagte ein Sprecher
       von foodwatch. Hätte die Verbraucherin verloren, hätte das eine Debatte
       über Informationsrechte von Konsumenten auslösen können. „Wir fordern,
       Auskunftsansprüche von Verbrauchern gegenüber Unternehmen gesetzlich zu
       verankern“, teilte Martin Rücker von der Organisation der taz mit.
       
       Nach dem Kauf der offensichtlich verdorbenen Butter habe seine Mandantin
       wissen wollen, was mit dem Speisefett tatsächlich losgewesen sei, sagte der
       Anwalt der Kundin. Aldi habe ihr jedoch zunächst monatelang den Einblick in
       die Ergebnisse der von dem Unternehmen durchgeführten Laboranalysen der
       irischen Butter verweigert. Stattdessen sei die Frau mit einem Präsent
       abgefertigt worden.
       
       Der Discounter hatte zuvor in einer Mitteilung darauf hingewiesen, dass das
       Unternehmen nicht verpflichtet sei, Verbrauchern Laboruntersuchungen
       zugänglich zu machen. Aldi versicherte, dass die Gesundheit der Kunden zu
       keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen sei. Das Unternehmen habe in
       Zusammenarbeit mit seinen Lieferanten unverzüglich alle erforderlichen
       Maßnahmen ergriffen, um die betroffenen Partien aus dem Verkauf zu nehmen
       und künftige Qualitätsprobleme auszuschließen.
       
       9 May 2014
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jost Maurin
       
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